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Kettner Edelmetalle
01.01.2026
18:18 Uhr

Silvesternacht in Bayern: SEK schießt auf psychisch auffälligen Mann mit Armbrust

Was für ein Jahreswechsel im beschaulichen Fischbachau: Während andernorts die Korken knallten und Raketen den Himmel erleuchteten, mussten Spezialkräfte der bayerischen Polizei in der Silvesternacht einen 33-Jährigen niederschießen, der mit einer Armbrust bewaffnet Rettungssanitäter bedroht hatte. Der dramatische Einsatz wirft einmal mehr Fragen auf – nicht nur zur Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs, sondern auch zum Umgang mit psychisch labilen Personen in Extremsituationen.

Bedrohungslage eskaliert binnen Minuten

Die Ereignisse überschlugen sich in den frühen Morgenstunden des Neujahrstages. Der Mann lag zunächst vor einem Wohnhaus, als Rettungssanitäter eintrafen, um ihm zu helfen. Doch statt Dankbarkeit ernteten die Helfer Todesdrohungen – der 33-Jährige war mit einer Armbrust bewaffnet und offenkundig nicht bei klarem Verstand. Die Polizei in Rosenheim sprach später von einer mutmaßlichen psychischen Ausnahmesituation.

Nach der Konfrontation mit den Sanitätern zog sich der Mann in das Gebäude zurück, in dem seine Lebensgefährtin gemeinsam mit Angehörigen wohnte. Eine Geiselnahme? Ein Amoklauf? Die Behörden mussten vom Schlimmsten ausgehen. Hinzu kamen Äußerungen des Mannes, die auf Suizidabsichten hindeuteten. Die Lage war hochexplosiv.

Spezialeinsatzkommando greift nach zwei Stunden ein

Rund zwei Stunden versuchten die Einsatzkräfte offenbar, die Situation zu deeskalieren. Doch als die Gefahr einer „Eigen- oder Fremdgefährdung" nicht mehr gebannt werden konnte, fiel die Entscheidung zum Zugriff. Das Spezialeinsatzkommando stürmte das Gebäude, Schüsse fielen. Der 33-Jährige wurde am Rumpf getroffen und schwer verletzt in eine Klinik eingeliefert, wo sich sein Zustand später stabilisierte.

Bemerkenswert: Der Mann war den Behörden bereits aus der Vergangenheit bekannt. Polizeiauffällig – so lautet die nüchterne Formulierung, die in solchen Fällen verwendet wird. Was genau dahintersteckt, bleibt vorerst im Dunkeln. Doch die Frage drängt sich auf: Hätte man früher eingreifen können? Hätte man müssen?

Staatsanwaltschaft prüft Rechtmäßigkeit

Wie in solchen Fällen üblich, haben das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. Sie prüfen, ob der Schusswaffeneinsatz der Spezialkräfte rechtmäßig war. Eine Routinemaßnahme, gewiss – aber auch ein Zeichen dafür, wie sensibel solche Einsätze sind.

Die Silvesternacht 2025/2026 hat einmal mehr gezeigt, dass die Polizei in Deutschland zunehmend mit Extremsituationen konfrontiert wird. Ob Messerangriffe, Amokläufe oder eben bewaffnete Personen in psychischen Ausnahmezuständen – die Beamten müssen in Sekundenbruchteilen Entscheidungen treffen, die über Leben und Tod entscheiden können. Dass dabei auch Fehler passieren können, liegt in der Natur der Sache. Umso wichtiger ist eine lückenlose Aufklärung.

Ein Symptom tieferliegender Probleme?

Dieser Vorfall reiht sich ein in eine besorgniserregende Entwicklung. Die Kriminalitätsstatistiken sprechen eine deutliche Sprache, und auch die Zahl psychisch auffälliger Gewalttäter scheint zuzunehmen. Ob mangelnde psychiatrische Versorgung, gesellschaftliche Vereinsamung oder schlicht das Versagen präventiver Maßnahmen – die Ursachen sind vielfältig. Fest steht: Deutschland braucht endlich eine Politik, die solche Eskalationen verhindert, bevor Spezialkräfte zur Waffe greifen müssen.

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