
Selbstjustiz hinter Gittern: Todesschütze von Stade entzieht sich der Verantwortung

Was für eine bittere Wendung in einem ohnehin schon erschütternden Fall: Der mutmaßliche Todesschütze von Stade hat sich in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde das Leben genommen. Wie aus Justizkreisen verlautet, soll sich der Häftling mit einem Oberbekleidungsstück erhängt haben. Und schon jetzt stellt sich die entscheidende Frage: Wie konnte das in einer deutschen Haftanstalt überhaupt geschehen?
Ein Häftling, der als suizidgefährdet galt – und trotzdem allein blieb
Besonders brisant erscheint der Umstand, dass der Mann unmittelbar nach seiner Festnahme in Tatortnähe angegeben haben soll, er habe sich eigentlich selbst mit seiner Waffe erschießen wollen, ihm sei jedoch die Munition ausgegangen. Ein Mensch also, der sein Suizidvorhaben offen ausgesprochen hatte. Ein Mensch, der eigentlich rund um die Uhr hätte überwacht werden müssen. Doch das offenbar teure und trotzdem so oft versagende System hat auch hier wieder einmal geschlafen.
„Er hätte als akut suizidgefährdeter Häftling rund um die Uhr beobachtet werden müssen“, forderte die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU im niedersächsischen Landtag, Carina Hermann, eine gründliche Untersuchung der Todesumstände.
Ob die Zelle überhaupt mit Kameras überwacht wurde, sei nun Gegenstand einer laufenden Untersuchung, hieß es aus dem Justizministerium in Hannover. Man fragt sich unwillkürlich: In einem Land, in dem der brave Bürger an jeder Ecke gefilmt, kontrolliert und reglementiert wird, versagt ausgerechnet dort die Überwachung, wo sie zwingend nötig gewesen wäre?
Die eigentlichen Opfer bleiben zurück
Der niedersächsische Landesbeauftragte für Opferschutz, Thomas Pfleiderer, zeigte sich nach den Berichten „erschrocken, bestürzt und betroffen“. Und er benannte, worum es hier wirklich gehe: um die Angehörigen der Opfer von Stade. Die Tat liege gerade einmal drei Wochen zurück. Der Suizid des Tatverdächtigen könnte, so Pfleiderer, bei den Hinterbliebenen zu einer Retraumatisierung führen.
„Einen lieben Menschen durch eine schwere Straftat zu verlieren oder selbst Opfer einer schweren Straftat zu werden, ist mit das Schlimmste im Leben eines Menschen“, so der Opferschutzbeauftragte.
Wenn der Rechtsstaat selbst zum Ausfallrisiko wird
Für die Angehörigen bedeutet dieser Tod, dass es niemals einen Prozess, niemals ein Urteil und niemals ein klares Bekenntnis zur Schuld geben wird. Der Täter entzieht sich der Verantwortung – und mit ihm verschwindet jede Chance auf jene Aufklärung, die Opfer und Gesellschaft gleichermaßen dringend gebraucht hätten. Ein deutscher Rechtsstaat, der nicht einmal in der Lage ist, einen als suizidgefährdet eingestuften Häftling zu sichern, offenbart hier ein Versagen, das weit über den Einzelfall hinausweist.
Es ist bezeichnend für einen Zustand, den ein Großteil der Bevölkerung längst mit wachsendem Unbehagen wahrnimmt: Ein Staat, der bei den grundlegendsten Aufgaben – dem Schutz der Bürger und dem Funktionieren seiner Institutionen – zunehmend schwächelt. Die Menschen in diesem Land haben ein Recht darauf, dass Justiz und Verwaltung endlich wieder verlässlich arbeiten. Die nun angekündigte Untersuchung darf kein weiteres Feigenblatt sein, sondern muss schonungslos klären, wie es zu diesem Versagen kommen konnte.
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