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10.04.2025
12:26 Uhr

Schweizer Justizskandal: Brutaler Frauenmörder auf freiem Fuß - Behördenversagen auf ganzer Linie

Ein erschütternder Fall aus der Schweiz offenbart das dramatische Versagen der dortigen Justizbehörden. Ein zu 14 Jahren Haft verurteilter somalischer Staatsbürger, der seine Freundin brutal zu Tode prügelte, konnte vor seiner Berufungsverhandlung untertauchen. Die Verantwortlichen hatten es versäumt, den gefährlichen Gewalttäter in Sicherheitshaft zu nehmen.

Grausame Gewalttat mit tödlichem Ausgang

Die Details des Falls lassen einen fassungslos zurück: Der 28-jährige Täter hatte seine damalige Freundin, eine junge Mutter von nur 22 Jahren, im Februar 2021 derart brutal mit Stöcken traktiert, dass sie an inneren Blutungen und einer Embolie verstarb. Vor Gericht zeigte der Täter keinerlei echte Reue. Seine zynische Aussage "Ich hätte nicht gedacht, dass sie wegen solcher Schläge sterben kann" spricht Bände über seine menschenverachtende Einstellung.

Unfassbare Fahrlässigkeit der Behörden

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verurteilte den Somalier im November 2022 wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher schwerer Körperverletzung. Neben der Gefängnisstrafe wurde eine Geldstrafe von 100 Franken sowie eine fünfjährige Landesverweisung verhängt. Doch anstatt den Verurteilten umgehend in Sicherheitshaft zu nehmen, ließen die Behörden ihn auf freiem Fuß - ein fataler Fehler mit Ansage.

Täter nutzt lasches Vorgehen zur Flucht

Wenig überraschend nutzte der Verurteilte die sich bietende Gelegenheit. Er legte nicht nur Berufung ein und versuchte seine Tat als fahrlässige Tötung herunterzuspielen, sondern tauchte vor der angesetzten Berufungsverhandlung am Kantonsgericht St. Gallen komplett unter. Sein aktueller Aufenthaltsort ist unbekannt.

Behördliche Ausreden statt Verantwortungsübernahme

Die Erklärungsversuche der Justiz für ihr Versagen wirken geradezu grotesk. Christine Studer, die vorsitzende Richterin des Kreisgerichts, versteckt sich hinter formaljuristischen Floskeln: Für eine Sicherheitshaft hätten die "gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen" vorliegen müssen. Als ob bei einem verurteilten Frauenmörder keine Fluchtgefahr bestünde!

Bitteres Fazit

Dieser Fall reiht sich nahtlos ein in eine lange Serie von Justizversagen im Umgang mit Gewaltverbrechern. Während das Opfer tot ist und eine Familie um ihre Tochter trauert, konnte sich der Täter dank eines überaus nachsichtigen Rechtssystems seiner gerechten Strafe entziehen. Es wird höchste Zeit, dass die Sicherheit der Bürger wieder an erster Stelle steht - und nicht falsch verstandene Liberalität gegenüber Schwerverbrechern.

Der Fall zeigt einmal mehr die dringende Notwendigkeit einer konsequenteren Justiz- und Migrationspolitik. Nur so lässt sich das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat wiederherstellen. Die Verantwortlichen müssen endlich die richtigen Konsequenzen aus solchen Vorfällen ziehen.

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