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31.07.2025
10:35 Uhr

Schönheitswahn vor Gericht: BGH stoppt irreführende Hyaluron-Werbung

Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag ein wegweisendes Urteil gefällt, das die ausufernde Schönheitsindustrie in ihre Schranken weist. Praxen, die mit verlockenden Vorher-Nachher-Bildern für Hyaluron-Behandlungen werben, müssen ihre Marketingstrategien grundlegend überdenken. Das höchste deutsche Zivilgericht entschied, dass solche Darstellungen gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen – ein längst überfälliger Schritt in einer Zeit, in der der Jugendwahn immer absurdere Blüten treibt.

Der Fall: Instagram-Ästhetik trifft auf deutsche Rechtsprechung

Eine Verbraucherzentrale hatte gegen eine Praxis geklagt, die auf ihrer Webseite und besonders auf Instagram mit dramatischen Verwandlungsbildern für Nasen- und Kinnkorrekturen durch Hyaluron-Unterspritzungen warb. Das Oberlandesgericht Hamm gab der Klage bereits statt, doch die beklagte Praxis wollte sich nicht geschlagen geben und zog vor den BGH. Vergeblich, wie sich nun herausstellte.

Der Bundesgerichtshof stellte unmissverständlich klar: Bei Hyaluron-Behandlungen handele es sich um operative plastisch-chirurgische Eingriffe. Und für solche Eingriffe gelte ein striktes Werbeverbot mit vergleichenden Darstellungen des Körperzustandes vor und nach der Behandlung. Das Urteil vom 31. Juli 2025 (Az. I ZR 170/24) dürfte in der Branche wie eine Bombe einschlagen.

Die Schattenseiten des Schönheitswahns

Während unsere Gesellschaft mit echten Problemen kämpft – explodierende Kriminalität, wirtschaftlicher Niedergang und eine Politik, die mehr gegen als für Deutschland arbeitet – flüchten sich immer mehr Menschen in eine künstliche Scheinwelt. Die sozialen Medien befeuern einen gefährlichen Trend: Junge Menschen, oft noch minderjährig, träumen von der perfekten Instagram-Nase oder dem makellosen Influencer-Kinn.

Die Hyaluron-Industrie boomt, während traditionelle Werte wie Natürlichkeit und Selbstakzeptanz auf der Strecke bleiben. Statt in Bildung oder die eigene Persönlichkeitsentwicklung zu investieren, pumpen Menschen ihr hart verdientes Geld in fragwürdige Schönheitsbehandlungen. Ein Symptom unserer orientierungslosen Zeit, in der oberflächliche Äußerlichkeiten mehr zählen als Charakter und Substanz.

Rechtliche Einordnung: Warum das Urteil überfällig war

Das Heilmittelwerbegesetz existiert nicht ohne Grund. Es soll vulnerable Gruppen vor manipulativer Werbung schützen und verhindern, dass medizinische Eingriffe verharmlost werden. Hyaluron-Behandlungen mögen im Vergleich zu klassischen Schönheitsoperationen minimal-invasiv erscheinen, bergen aber dennoch erhebliche Risiken. Von allergischen Reaktionen über Infektionen bis hin zu dauerhaften Entstellungen – die Liste möglicher Komplikationen ist lang.

Vorher-Nachher-Bilder suggerieren eine Erfolgsgarantie, die es in der Medizin niemals geben kann. Sie verschweigen die Risiken, die Schmerzen und die Tatsache, dass viele Behandlungen regelmäßig wiederholt werden müssen. Ein teurer Teufelskreis, der besonders junge Menschen in die Schuldenfalle treiben kann.

Die Verantwortung der Ärzte

Besonders pikant: Viele der Praxen, die solche Behandlungen anbieten, werden von approbierten Ärzten geführt. Menschen, die einst den hippokratischen Eid geschworen haben, primum non nocere – zuerst einmal nicht schaden. Doch der lukrative Schönheitsmarkt lässt offenbar so manchen seine ethischen Grundsätze vergessen.

Statt Menschen zu heilen, werden künstliche Bedürfnisse geschaffen. Statt auf die Risiken hinzuweisen, wird mit geschönten Bildern gelockt. Das BGH-Urteil ist daher auch ein Weckruf an die Ärzteschaft, sich auf ihre eigentliche Berufung zu besinnen.

Gesellschaftliche Dimension: Der Preis der Perfektion

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs kommt zu einer Zeit, in der unsere Gesellschaft dringend eine Rückbesinnung auf echte Werte braucht. Während die Ampel-Koalition das Land mit ihrer desaströsen Politik in den Abgrund geführt hat und die neue Große Koalition unter Friedrich Merz bereits die nächsten Schuldenorgien plant, verlieren sich die Bürger in oberflächlichen Scheinwelten.

Die 500 Milliarden Euro Sondervermögen, die unsere neue Regierung für Infrastruktur ausgeben will, werden Generationen belasten. Gleichzeitig geben Deutsche Milliardenbeträge für Schönheitsbehandlungen aus – Geld, das besser in die eigene Altersvorsorge oder in krisensichere Anlagen wie physische Edelmetalle investiert wäre.

Ein Silberstreif am Horizont?

Das BGH-Urteil könnte ein erster Schritt sein, dem ausufernden Schönheitswahn Einhalt zu gebieten. Wenn irreführende Werbung verboten wird, müssen sich Patienten zwangsläufig besser informieren. Vielleicht führt dies dazu, dass wieder mehr Menschen den Wert natürlicher Schönheit erkennen.

In einer Zeit, in der unsere Gesellschaft mit echten Herausforderungen konfrontiert ist – von der explodierenden Migrantenkriminalität über die Energiekrise bis hin zur schleichenden Enteignung durch Inflation – sollten wir unsere Prioritäten überdenken. Statt in vergängliche Schönheit zu investieren, wäre es klüger, in bleibende Werte zu setzen. Gold und Silber mögen nicht das Gesicht verschönern, aber sie sichern die Zukunft – und das ist allemal wichtiger als die perfekte Instagram-Nase.

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