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Schluss mit dem Putz-Zwang: Airbnb-Gäste müssen nicht mehr spülen!

Schluss mit dem Putz-Zwang: Airbnb-Gäste müssen nicht mehr spülen!
Symbolbild: KI-generiert

Airbnb stoppt die Putz-Pflichten beim Auszug. Ab dem 20. November 2026 dürfen Gastgeber auf der Plattform ihre Gäste nicht mehr dazu verpflichten, beim Check-out Geschirr zu spülen, Betten abzuziehen oder den Müll aus dem Haus zu tragen. Für Millionen Urlauber endet damit ein Ärgernis, über das viele sich seit Jahren aufregen.

Die Frage dahinter ist einfach: Wofür zahlt man eigentlich eine Reinigungsgebühr, wenn man am Ende selbst putzt?

Bezahlt und trotzdem geschrubbt

Genau damit begründet der US-Konzern seinen Schritt. Gäste zahlten für Leistungen, die üblicherweise eine Reinigungskraft übernehme, heißt es von Airbnb. Wer eine Reinigungsgebühr kassiert, soll seinen Gästen deshalb nicht zusätzlich aufwendige Hausarbeit aufbürden.

US-Medien berichten, dass sich Gäste zuvor massenhaft beschwert hätten. Für zusätzlichen Wirbel habe ein Gastgeberpaar gesorgt, das mit strengen Hausregeln und penibler Kontrolle nach dem Auszug auf TikTok viral ging. Nutzer machten sich demnach darüber lustig, dass Gäste wegen verrückter Kissen oder verschobener Möbel kritisiert worden seien.

Nach Angaben des Unternehmens hätten viele Nutzer die bisherigen Hausregeln als verwirrend, belastend und schwer handhabbar empfunden. Deshalb habe man sie überarbeitet. Künftig solle es keine Überraschungen mehr geben.

Was erlaubt bleibt und was nicht mehr

Ganz ohne Mithilfe geht es aber auch künftig nicht. Airbnb erlaubt weiterhin Bitten, die als zumutbar gelten. Die Plattform zieht die Grenze so:

  • Geschirr: Spülen und Einräumen darf nicht mehr verlangt werden. Benutztes Geschirr in die Spüle stellen schon.
  • Wäsche: Betten abziehen oder die Waschmaschine anwerfen ist tabu. Handtücher einsammeln bleibt erlaubt.
  • Müll: Gäste müssen ihn nicht mehr außer Haus bringen. Mülltrennung in die vorgesehenen Behälter in der Unterkunft darf weiter erwartet werden.
  • Ausstattung: Eine im Inserat beworbene Klimaanlage darf nicht verboten werden. Der Gastgeber darf aber darum bitten, sie beim Verlassen auszuschalten.

Eine pikante Ausnahme gibt es: In Gegenden mit Bären dürfen Vermieter weiterhin verlangen, dass Gäste den Müll in einen tierdichten Behälter werfen. Sicherheit geht vor Bequemlichkeit, und das ist auch gut so.

Vermieter laufen Sturm

Bei den Gastgebern sorgt der Kurswechsel für Unmut. In Kommentaren auf der Airbnb-Website kritisieren viele Vermieter die neuen Einschränkungen. Das ist verständlich, denn für kleine private Anbieter wird die Endreinigung damit teurer und aufwendiger.

Airbnb will Hausregeln, die nicht zur neuen Richtlinie passen, künftig markieren. Vermieter müssen sie dann entfernen oder Einspruch einlegen. Gleichzeitig gestaltet die Plattform das System neu: Gastgeber wählen aus sieben Standardregeln, zum Beispiel zu Ruhezeiten, Haustieren, Rauchen oder der maximalen Gästezahl. Dazu kommen individuelle Bitten. Medienberichten zufolge sollen alle Vorgaben vor der Buchung im Inserat sichtbar sein.

Streit ist programmiert

Ob eine Bitte zumutbar ist, will Airbnb nach Art der Unterkunft und den örtlichen Gegebenheiten beurteilen. Das klingt flexibel. Es klingt aber auch nach reichlich Stoff für Streit. Wer entscheidet, ob das Ausfegen einer Berghütte zu viel verlangt ist? Die Grauzone bleibt.

Unser Fazit: Ehrliche Preise statt versteckter Arbeit

Bemerkenswert ist vor allem eines: Hier hat kein Gesetzgeber eingegriffen, kein Brüsseler Gremium und kein Bundesministerium. Ein Unternehmen reagiert auf den Druck seiner Kunden. So funktioniert der Markt, wenn man ihn lässt.

Für Reisende gilt künftig: Wer zahlt, darf auch die vereinbarte Leistung erwarten. Die Hausregeln und die Ausstattungsliste vor der Buchung genau zu lesen, bleibt trotzdem Pflicht. Das liegt in der Verantwortung jedes Gastes, auch nach dem 20. November.

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