Kostenlose Beratung
07930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
Menü
15.10.2025
17:29 Uhr

Rundfunkbeitrag vor dem Fall? Gericht zeigt erstmals Weg zur Abschaffung der Zwangsgebühr

Ein historisches Urteil erschüttert die Grundfesten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erstmals konkrete Wege aufgezeigt, wie Bürger sich gegen die verhasste Zwangsabgabe wehren können. Was jahrzehntelang als unumstößlich galt, wackelt nun gewaltig – und das ist auch höchste Zeit.

Eine mutige Bürgerin aus Bayern hat erreicht, was Millionen Deutsche seit Jahren fordern: Sie hat die Richter dazu gebracht, endlich Klartext zu sprechen. Die Dame weigert sich, weiterhin für die einseitige Berichterstattung von ARD, ZDF und dem Bayerischen Rundfunk zu bezahlen. Und siehe da – das Gericht gibt ihr im Grundsatz recht!

Die Sensation: Programmqualität und Beitragspflicht hängen zusammen

Was die Leipziger Richter da verkündet haben, liest sich wie eine Ohrfeige für die selbstgefälligen Intendanten der Öffentlich-Rechtlichen. Der Rundfunkbeitrag sei nur dann gerechtfertigt, wenn die Sender ihrem Auftrag zur Vielfalt und Ausgewogenheit nachkämen. Verfehlen sie diesen Auftrag „gröblich", entfalle die Beitragspflicht. Man reibt sich verwundert die Augen: Endlich stellt ein hohes Gericht klar, was jedem vernünftigen Menschen längst klar war – wer nicht liefert, kann auch kein Geld verlangen.

Freilich haben die Richter die Hürden hoch gehängt. Mindestens zwei Jahre müsse die einseitige Berichterstattung nachgewiesen werden, wissenschaftliche Gutachten seien vorzulegen. Das klingt nach einem Hürdenlauf, den sich nur wenige leisten können. Doch der Präzedenzfall ist geschaffen, der Damm hat erste Risse bekommen.

Der Kampf geht weiter – und er wird teuer

Harald von Herget, der Anwalt der tapferen Klägerin, spricht von einem „Gewinn für alle Beitragszahler". Der Mann hat recht, auch wenn er die immensen Kosten nicht verschweigt, die auf diejenigen zukommen, die den Kampf gegen die Zwangsgebühr aufnehmen wollen. Eine umfassende Programmanalyse von ARD, ZDF und allen Dritten Programmen würde Unsummen verschlingen – ein perfides System, das sich selbst schützt.

Doch es regt sich Widerstand. Der Bund der Rundfunkbeitragszahler sammelt bereits Gelder für die anstehenden Prozesse. Es ist ein David-gegen-Goliath-Kampf, bei dem jeder Euro zählt. Die Öffentlich-Rechtlichen sitzen auf einem Jahresbudget von über acht Milliarden Euro – finanziert durch Zwang. Ihre Gegner müssen jeden Cent mühsam zusammenkratzen.

Die Nervosität bei den Sendern ist spürbar

Interessant ist, was der Anwalt über den Fall der BR-Moderatorin Julia Ruhs berichtet. Plötzlich bemühe sich der Bayerische Rundfunk sichtlich um mehr Ausgewogenheit. Man habe die Moderatorin sogar gegen Kritik aus dem NDR verteidigt. Wenn das kein Zeichen von Nervosität ist! Die Herrschaften in den Funkhäusern spüren offenbar, dass der Wind sich dreht.

Und das wurde auch Zeit. Jahrzehntelang haben ARD und ZDF ihre Monopolstellung missbraucht, um den Bürgern ihre Weltsicht aufzuzwingen. Die einseitige Berichterstattung während der Corona-Jahre, die permanente Hofberichterstattung für die gescheiterte Ampel-Regierung, die penetrante Belehrung in Sachen Klima, Gender und Migration – all das hat Millionen Deutsche vor den Bildschirmen verzweifeln lassen.

Ein Pilotverfahren mit Signalwirkung

Was nun folgt, könnte Geschichte schreiben. Die bayerische Klägerin muss zurück vor den Verwaltungsgerichtshof und dort die geforderten Belege erbringen. Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnete ihre Chancen als „überaus zweifelhaft" – doch solche Einschätzungen haben schon oft getrogen. David hatte gegen Goliath auch keine Chance, heißt es.

Sollte es der Klägerin gelingen, die systematische Einseitigkeit der Öffentlich-Rechtlichen über einen Zeitraum von zwei Jahren nachzuweisen, könnte der Fall vor das Bundesverfassungsgericht wandern. Und dort säßen dann Richter, die sich nicht mehr so einfach wegducken könnten. Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit einer Zwangsabgabe für tendenziöse Berichterstattung müsste endlich beantwortet werden.

Die Zeit der Ausreden ist vorbei

Zu lange haben sich ARD und ZDF hinter ihrem angeblichen Bildungsauftrag versteckt. Zu lange haben sie jeden Kritiker als Demokratiefeind diffamiert. Doch die Zeiten ändern sich. Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz mag zwar nicht den Mut haben, das System grundlegend zu reformieren – doch der Druck von unten wächst.

Millionen Bürger sind es leid, für ihre eigene Indoktrination bezahlen zu müssen. Sie wollen keine Gender-Sternchen in den Nachrichten, keine Klima-Panik im Kinderfernsehen und keine einseitige Hetze gegen konservative Positionen. Sie wollen Journalismus statt Aktivismus, Information statt Manipulation.

Das Leipziger Urteil ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es zeigt: Der Kampf gegen die Zwangsgebühr ist nicht aussichtslos. Er ist mühsam, er ist teuer, aber er ist möglich. Und er ist notwendig, wenn wir in diesem Land wieder zu einer ausgewogenen Medienlandschaft zurückfinden wollen. Die Bürger haben es satt, für ihre eigene Bevormundung zur Kasse gebeten zu werden. Das Urteil aus Leipzig könnte der Anfang vom Ende des Rundfunkbeitrags sein – es wäre ein Sieg für die Freiheit.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen