
Rundfunkbeitrag auf dem Prüfstand: Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Zahlungsverweigerung wegen einseitiger Berichterstattung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich mit einem Fall befasst, der die Grundfesten des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems erschüttern könnte. Eine bayerische Bürgerin weigert sich, weiterhin Rundfunkbeiträge zu entrichten, da sie dem Bayerischen Rundfunk vorwirft, seinen gesetzlichen Auftrag zur ausgewogenen Berichterstattung systematisch zu verletzen. Die Verhandlung am Mittwoch zog enormes öffentliches Interesse auf sich – der große Verhandlungssaal war bis auf den letzten Platz besetzt.
Ein Präzedenzfall mit Sprengkraft
Die Klägerin, vertreten durch die Rechtsanwälte Harald von Herget und Carlos Gebauer, blieb der Verhandlung selbst fern. Unterstützung erhielt sie von der Bürgerinitiative "Leuchtturm ARD", deren Vorsitzender Jimmy Gerum sich nach der Verhandlung zufrieden zeigte. Er betonte, dass es wichtig sei, "die öffentliche Diskussion über die Art der Defizite der Meinungsvielfalt" anzuregen. Gerum, der sich selbst als Befürworter der Grundidee eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezeichnet, forderte einen "direkten Dialog", um das verloren gegangene Vertrauen wiederherzustellen.
Die knapp zweistündige Verhandlung offenbarte die tiefen Gräben zwischen Bürgern und öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Als die Vertreter des Bayerischen Rundfunks behaupteten, man nehme Programmbeschwerden durchaus ernst, ging ein hörbares Raunen durch den Saal. Noch deutlicher wurde die Stimmung, als die Aussage fiel, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei nicht dazu da, "die Bürger zu indoktrinieren" – das Publikum brach in Gelächter aus, woraufhin der vorsitzende Richter zur Ordnung mahnen musste.
Mangelnde Meinungsvielfalt als Kernvorwurf
Die Klägerseite kritisierte nicht nur die fehlende Ausgewogenheit in der Berichterstattung, sondern auch die mangelnden Möglichkeiten für Bürger, sich wirksam bei den Rundfunkanstalten Gehör zu verschaffen. Abgesehen von Programmbeschwerden, die offensichtlich ins Leere laufen, existierten keine effektiven Kanäle für konstruktive Kritik oder Veränderungsvorschläge.
Diese Kritik trifft den Kern eines Problems, das immer mehr Bürger umtreibt: Ein mit Zwangsgebühren finanziertes System, das sich jeder demokratischen Kontrolle entzieht und dabei zunehmend einseitig berichtet. Die Emotionen, die in den letzten Jahren hochgekocht seien, wie Gerum es formulierte, spiegelten das tiefe Misstrauen wider, das sich in weiten Teilen der Bevölkerung gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgebaut habe.
Strukturelle Reformunfähigkeit als Systemfehler
Besonders brisant ist die von Gerum angesprochene "Reformunfähigkeit von innen". Tatsächlich zeigt sich das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als verkrustete Struktur, die sich jeder substantiellen Veränderung widersetzt. Mit einem Jahresbudget von über acht Milliarden Euro aus Zwangsgebühren haben die Sender keinerlei Anreiz, auf die Kritik der Beitragszahler einzugehen. Die üppigen Gehälter der Intendanten und die aufgeblähten Verwaltungsapparate sprechen eine deutliche Sprache.
Der vorsitzende Richter machte allerdings deutlich, dass es nicht in der Macht des Bundesverwaltungsgerichts liege, eine grundsätzliche Rundfunkreform anzustoßen – dafür sei der Gesetzgeber zuständig. Eine Aussage, die bei vielen Beobachtern für Ernüchterung sorgen dürfte. Denn genau dieser Gesetzgeber profitiert von einem willfährigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Regierungspolitik weitgehend unkritisch begleitet und oppositionelle Stimmen marginalisiert.
Ein Urteil mit weitreichenden Folgen
Am 10. Oktober wird das Gericht sein Urteil verkünden. Sollte es der Klägerin Recht geben und eine Verweigerung des Rundfunkbeitrags bei nachweislich einseitiger Berichterstattung für zulässig erklären, könnte dies eine Lawine auslösen. Millionen von Bürgern, die sich von der tendenziösen Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgestoßen fühlen, könnten diesem Beispiel folgen.
Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Urteils erscheint jedoch gering. Zu eng sind die Verflechtungen zwischen Politik, Justiz und öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Ein System, das sich über Jahrzehnte etabliert hat und von dem alle Beteiligten profitieren, wird sich nicht durch ein einzelnes Gerichtsurteil aus den Angeln heben lassen.
Dennoch hat diese Verhandlung einen wichtigen Beitrag geleistet: Sie hat die Diskussion über die Legitimität eines Zwangsbeitragssystems befeuert, das immer mehr Bürgern als Relikt einer vergangenen Zeit erscheint. In Zeiten des Internets und einer Vielzahl von Informationsquellen wirkt die Idee eines staatlich alimentierten Rundfunks, der die Bürger mit der "richtigen" Meinung versorgen soll, zunehmend anachronistisch. Die Frage ist nicht ob, sondern wann dieses System grundlegend reformiert oder abgeschafft wird. Die wachsende Zahl der Beitragszahler, die sich diesem System verweigern wollen, spricht eine deutliche Sprache.
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