
Richterliche Realitätsverweigerung: Günther war bei Lanz angeblich nur als „Privatperson"

Was sich in den Gerichtssälen der Bundesrepublik abspielt, lässt einen bisweilen am gesunden Menschenverstand zweifeln. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat in einem bemerkenswerten Urteil entschieden, dass Ministerpräsident Daniel Günther seine scharfen Attacken gegen das Nachrichtenportal Nius in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz nicht als Amtsträger, sondern als „Privatperson" getätigt habe. Eine Argumentation, die selbst hartgesottene Beobachter des deutschen Rechtswesens fassungslos zurücklässt.
Der Sachverhalt: Ein Ministerpräsident auf Diffamierungskurs
Daniel Günther hatte in der bekannten Talkshow das von Julian Reichelt gegründete Medium Nius als „Feind der Demokratie" bezeichnet und behauptet, in den Artikeln über ihn stimme „in der Regel nichts". Die Aussagen seien „vollkommen faktenfrei". Starker Tobak, der das Unternehmen veranlasste, auf Unterlassung zu klagen. Doch das Gericht wies die Klage ab – mit einer Begründung, die an Absurdität kaum zu überbieten ist.
Die Richter machten sich die nachträgliche Schutzbehauptung Günthers zu eigen, er habe seine Äußerungen als „Parteipolitiker" beziehungsweise als Privatperson getätigt. Seine Aussagen seien dem Land Schleswig-Holstein daher nicht zurechenbar. Eine juristische Volte, die jeden Bürger mit gesundem Menschenverstand ratlos zurücklässt.
Die Fakten sprechen eine andere Sprache
Dabei liegen die Tatsachen glasklar auf dem Tisch: Günther wurde über die Staatskanzlei in Kiel – also seine Amtsstelle als Ministerpräsident – zur Sendung eingeladen. In der Sendung selbst wurde er als „Ministerpräsident von Schleswig-Holstein" vorgestellt. Und als wäre das nicht genug, erklärte Günther höchstpersönlich vor laufenden Kameras: „Ich bin nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein."
Wie kann ein Gericht angesichts dieser eindeutigen Faktenlage zu dem Schluss kommen, der Mann habe als Privatperson gesprochen? Die Antwort des Gerichts mutet geradezu kafkaesk an: Die Äußerungen seien „getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten". In Verbindung mit den angegriffenen Äußerungen habe sich Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer „allgemeinen medienpolitischen Diskussion" beteiligt.
Rechtsanwalt Steinhöfel: „Richterliche Realitätsverweigerung"
Der renommierte Medienanwalt Joachim Steinhöfel, der Nius in diesem Verfahren vertritt, fand deutliche Worte für das Urteil. Er bezeichnete die Entscheidung als „Dokument richterlicher Realitätsverweigerung". Das Gericht flüchte sich „in eine lebensfremd konstruierte Rollentrennung, um die inhaltliche Prüfung der offensichtlich rechtswidrigen Diffamierungen des Ministerpräsidenten zu vermeiden."
Diese Einschätzung dürfte von vielen Beobachtern geteilt werden. Denn was bedeutet dieses Urteil im Umkehrschluss? Kann künftig jeder Politiker beliebige Verleumdungen aussprechen und sich anschließend darauf berufen, er habe dies als „Privatperson" getan – selbst wenn er in seiner offiziellen Funktion vorgestellt wurde und sich selbst auf sein Amt berufen hat?
Ein Symptom einer tieferen Krise
Dieses Urteil reiht sich ein in eine besorgniserregende Serie von Gerichtsentscheidungen, die den Eindruck erwecken, dass die Justiz in Deutschland zunehmend politisch gefärbt urteilt. Wenn ein Ministerpräsident ungestraft ein Medium als „Feind der Demokratie" diffamieren kann, während gleichzeitig kritische Journalisten und Bürger wegen weit harmloserer Äußerungen verfolgt werden, dann stimmt etwas fundamental nicht mehr in diesem Land.
Die Frage, die sich viele Bürger stellen, lautet: Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Würde ein Richter dieselbe großzügige Auslegung auch einem konservativen Politiker oder einem regierungskritischen Journalisten zugestehen? Die Antwort dürfte den meisten klar sein.
Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen – Nius kann in die nächste Instanz gehen. Es bleibt zu hoffen, dass dort ein Gericht sitzt, das die Realität nicht so konsequent ausblendet wie die erste Instanz in Schleswig. Denn eines ist sicher: Das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat wird durch solche Urteile nicht gestärkt, sondern nachhaltig beschädigt.

- Kettner Edelmetalle News
- Finanzen
- Wirtschaft
- Politik











