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Kettner Edelmetalle
07.04.2026
02:57 Uhr

Reiseverbot für junge Männer? Verfassungsrechtler zerpflücken absurde Genehmigungspflicht

Was klingt wie ein bürokratischer Albtraum aus längst vergangenen Zeiten, ist offenbar geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland: Männer zwischen 17 und 45 Jahren müssen sich längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen – zumindest auf dem Papier. Renommierte Verfassungsrechtler laufen nun Sturm gegen diese Regelung und bezeichnen sie als unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Eine schlafende Vorschrift erwacht zum Leben

Die Wehrpflicht in Deutschland – sie wurde nie abgeschafft, sondern lediglich ausgesetzt. Ein feiner, aber juristisch gewaltiger Unterschied, der nun für erhebliche Irritationen sorgt. Denn mit der ruhenden Wehrpflicht existiert auch weiterhin eine Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte junger Männer. Alexander Thiele, Professor für Öffentliches Recht an der Business & Law School Berlin, hält die aktuelle Regelung außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles schlicht für nicht verhältnismäßig. Und er steht mit dieser Einschätzung keineswegs allein.

Das erklärte Ziel der Vorschrift sei es, den Aufenthaltsort potenzieller Wehrpflichtiger zu kennen und eine ausreichende Zahl an einberufbaren Männern sicherzustellen. Doch Thiele argumentiert messerscharf: Dieses Ziel ließe sich auch durch eine bloße Informationspflicht erreichen, kombiniert mit der Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt im Einzelfall zu untersagen. Wozu also der bürokratische Hammer einer Genehmigungspflicht?

Wenn der Staat kontrolliert, was er gar nicht durchsetzt

Besonders pikant wird die Angelegenheit durch einen fundamentalen Widerspruch, den Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg, schonungslos offenlegt. Wehrpflichtige würden derzeit überhaupt nicht einberufen. Es gebe keine Einberufung, die mit Zwang durchgesetzt werden könnte – folglich müsse man auch längere Auslandsaufenthalte nicht kontrollieren. Die Genehmigungspflicht sei daher schlicht nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig.

Man stelle sich das einmal vor: Ein 25-jähriger Ingenieur, der für sein Unternehmen ein halbes Jahr in Singapur arbeiten soll, müsste sich theoretisch eine Genehmigung einholen – für eine Wehrpflicht, die seit über einem Jahrzehnt nicht mehr vollzogen wird. Die finanziellen Konsequenzen einer verzögerten Genehmigung könnten dabei erheblich sein, wie Thiele zu Recht anmerkt. Dass aus dem Gesetz nicht einmal klar hervorgehe, aus welchen Gründen eine Genehmigung versagt werden könne, macht die Sache nicht besser.

SPD-Politiker widerspricht Verfassungsrechtlern – und liegt daneben

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, versuchte die Debatte mit einer bemerkenswert schlichten Aussage zu beenden: Da es keine Wehrpflicht gebe, existiere auch keine Genehmigungspflicht. Doch genau hier irrt der Sozialdemokrat – und Boehme-Neßler korrigiert ihn unmissverständlich. Die Wehrpflicht sei eben nicht abgeschafft, sie gelte weiterhin und werde lediglich nicht vollzogen. Für Männer zwischen 17 und 45 Jahren bedeute das formal, dass sie längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen müssten.

Es ist bezeichnend für den Zustand der deutschen Politik, dass selbst führende Parlamentarier offenbar nicht genau wissen, welche Gesetze in diesem Land eigentlich gelten. Statt klare Verhältnisse zu schaffen, wurstelt man sich durch – mit Verwaltungsvorschriften, die laut Bundesverteidigungsministerium klarstellen sollen, dass die Genehmigung „grundsätzlich zu erteilen" sei. Boehme-Neßler hält auch das für unzureichend: Selbst die bloße Pflicht, eine Genehmigung anzufragen, sei verfassungsrechtlich nicht haltbar, solange die Wehrpflicht nicht vollzogen werde.

Ein Symptom für ein tieferliegendes Problem

Diese Debatte offenbart einmal mehr, wie es um den deutschen Rechtsstaat bestellt ist. Gesetze, die niemand durchsetzt, aber auch niemand aufhebt. Bürokratische Pflichten, die ins Leere laufen. Und eine politische Klasse, die sich nicht einmal darüber einig ist, was eigentlich Gesetzeslage ist. Während die neue Große Koalition unter Friedrich Merz ein 500-Milliarden-Sondervermögen auf den Weg bringt und die Bundeswehr angeblich stärken will, herrscht bei den grundlegendsten Fragen der Wehrpflicht offenbar völlige Konfusion.

Wenn Deutschland tatsächlich seine Verteidigungsfähigkeit ernst nehmen will – und angesichts des andauernden Ukraine-Krieges und der geopolitischen Verwerfungen wäre das mehr als angebracht –, dann braucht es klare, verfassungskonforme Regelungen. Keine schlafenden Paragraphen aus einer anderen Zeit, die junge Männer in eine rechtliche Grauzone drängen. Entweder man aktiviert die Wehrpflicht mit allen Konsequenzen und schafft dafür eine saubere gesetzliche Grundlage, oder man hebt sie endgültig auf. Dieses Herumlavieren zwischen Theorie und Praxis ist eines Rechtsstaates unwürdig.

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