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12.11.2025
15:31 Uhr

RAF-Terror: Staatsanwaltschaft knickt ein – Klette könnte glimpflich davonkommen

Die deutsche Justiz zeigt einmal mehr ihre Schwäche im Umgang mit Linksterrorismus. Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette beantragt die Staatsanwaltschaft nun, gleich fünf Anklagepunkte fallen zu lassen. Ein Schlag ins Gesicht aller Opfer des RAF-Terrors und ein fatales Signal an alle, die glauben, mit Gewalt ihre politischen Ziele durchsetzen zu können.

Justiz auf dem Rückzug

Was sich derzeit im Landgericht Verden abspielt, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unserer Justiz. Die 67-jährige Klette, die gemeinsam mit ihren flüchtigen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben soll, könnte nun für einen Teil ihrer mutmaßlichen Taten ungeschoren davonkommen. Die Staatsanwaltschaft möchte die Vorwürfe zu Raubüberfällen in Löhne, Celle, Stade, Elmshorn und Northeim einfach unter den Tisch fallen lassen.

Als Begründung führen die Ankläger an, man wolle "möglichen Zeugen eine Aussage vor Gericht ersparen" und das Verfahren beschleunigen. Eine bemerkenswerte Argumentation, wenn man bedenkt, dass es hier um schwere Straftaten geht, die das Leben unschuldiger Menschen gefährdet haben. Seit wann ist die Bequemlichkeit von Zeugen wichtiger als die konsequente Verfolgung terroristischer Straftaten?

Das Erbe der RAF lebt weiter

Die Rote Armee Fraktion mag sich 1998 offiziell aufgelöst haben, doch ihre Mitglieder setzten ihre kriminelle Laufbahn nahtlos fort. Klette und ihre Genossen finanzierten ihr Leben im Untergrund durch brutale Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte. Dabei scheuten sie nicht davor zurück, Waffen einzusetzen und Menschen in Todesangst zu versetzen.

Es ist ein Skandal, dass zwei ihrer mutmaßlichen Komplizen noch immer auf freiem Fuß sind. Garweg und Staub konnten sich offenbar jahrzehntelang der Fahndung entziehen – ein Armutszeugnis für unsere Sicherheitsbehörden. Während die Politik gerne von der Bekämpfung des Extremismus spricht, versagt der Staat bei der Verfolgung von Linksterroristen auf ganzer Linie.

Milde für Terroristen, Härte für Bürger

Besonders bitter ist diese Entwicklung, wenn man sie mit dem rigiden Vorgehen gegen normale Bürger vergleicht. Während RAF-Terroristen mit Samthandschuhen angefasst werden, müssen sich friedliche Demonstranten oder Kritiker der Regierungspolitik oft mit der vollen Härte des Gesetzes auseinandersetzen. Diese Doppelmoral untergräbt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.

Die Entscheidung könnte bereits in der kommenden Woche fallen. Sollten die fünf Anklagepunkte tatsächlich gestrichen werden, blieben immerhin noch acht Überfälle Gegenstand der Verhandlung. Doch selbst das ist nur ein schwacher Trost. Jede nicht verfolgte Straftat ist ein Freibrief für zukünftige Täter.

Zeit für einen Kurswechsel

Deutschland braucht dringend eine Justizreform, die ihren Namen verdient. Straftaten müssen konsequent verfolgt und bestraft werden – unabhängig von der politischen Gesinnung der Täter. Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz hat versprochen, für mehr Sicherheit zu sorgen. Hier wäre ein guter Anfang: Keine Nachsicht mit Terroristen, egal ob sie von links oder rechts kommen.

Der Prozess gegen Daniela Klette ist bis Mitte nächsten Jahres angesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass die Justiz wenigstens bei den verbleibenden Anklagepunkten Rückgrat zeigt. Die Opfer der RAF-Überfälle und ihre Angehörigen haben ein Recht auf Gerechtigkeit. Alles andere wäre ein Verrat an den Grundwerten unseres Rechtsstaats.

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