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22.08.2025
15:55 Uhr

Putins Verfassungsfalle: Wenn das eigene Grundgesetz zum Stolperstein wird

Wer hätte gedacht, dass ausgerechnet die russische Verfassung dem Kreml-Chef zum Verhängnis werden könnte? Während westliche Politiker ihre Grundgesetze nach Belieben dehnen und biegen – man denke nur an die deutsche Schuldenbremse, die plötzlich zur Dehnungsfuge mutierte –, scheint Wladimir Putin an seinen eigenen rechtlichen Vorgaben zu kleben wie eine Fliege am Honig.

Die juristische Zwickmühle des Kremls

Die Ironie der Geschichte will es, dass ausgerechnet jene Verfassungsreform von 2020, die Putins Macht zementieren sollte, nun zum potenziellen Hindernis für eine Konfliktlösung werden könnte. Artikel 67.2.1 verbietet kategorisch jede "Abtretung" russischen Territoriums. Eine Formulierung, so eindeutig wie ein Hammerschlag, die nur Ausnahmen bei Grenzdelimitationen oder -demarkationen zulässt.

Doch was bedeutet das konkret? Die vier Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson wurden nach den umstrittenen Referenden von 2022 als russisches Staatsgebiet deklariert. Putin höchstpersönlich verkündete damals mit theatralischem Pathos, die dort lebenden Menschen seien "für immer russische Bürger". Ein Versprechen, das nun wie ein Mühlstein um seinen Hals hängen könnte.

Die Realität auf dem Schlachtfeld

Nach amerikanischen Schätzungen kontrolliert Russland derzeit etwa 90 Prozent des Donbass sowie 77 Prozent der Gebiete Saporischschja und Cherson. Bei der aktuellen Dynamik des Konflikts dürfte die vollständige Kontrolle nur eine Frage der Zeit sein. Doch genau hier liegt der Haken: Was, wenn ein Waffenstillstand vorher zustande käme? Müsste das russische Verfassungsgericht dann über eine kreative Auslegung des Grundgesetzes entscheiden?

Die westlichen Medien spekulieren bereits über mögliche "Zugeständnisse" Moskaus. Doch wer die russische Politik kennt, weiß: Der Kreml denkt in anderen Kategorien. Während in Berlin und Brüssel Verfassungen wie Knetmasse behandelt werden – man erinnere sich nur an die zahllosen "Ausnahmen" während der Corona-Zeit oder die kreative Auslegung der Schuldenbremse durch die Ampel-Koalition –, hat sich Putin stets als Hüter der russischen Verfassungsordnung inszeniert.

Der Vergleich mit anderen Territorialkonflikten

Interessant wird es, wenn man andere territoriale Veränderungen betrachtet. Als Israel 1981 die Golanhöhen annektierte, fragte niemand nach verfassungsrechtlichen Bedenken. "The winner takes it all" – so einfach war die Rechnung. Die internationale Gemeinschaft mag protestiert haben, doch die Realität vor Ort wurde akzeptiert. Warum sollte es bei Russland anders sein?

Die Doppelmoral des Westens zeigt sich hier in ihrer ganzen Pracht. Während man bei befreundeten Staaten beide Augen zudrückt, wird bei Russland jeder Paragraf auf die Goldwaage gelegt. Als ob juristische Spitzfindigkeiten jemals Kriege beendet hätten!

Die Bevölkerung als Spielball der Politik

Besonders pikant ist die Frage nach dem Schicksal der Menschen in den noch umkämpften Gebieten. Städte wie Saporischschja oder Cherson befinden sich teilweise noch unter ukrainischer Kontrolle. Was geschieht mit deren Bewohnern? Gelten sie bereits als russische Staatsbürger oder nicht? Hier offenbart sich die ganze Absurdität juristischer Konstruktionen in Kriegszeiten.

Die Lösung könnte in einer "Neumarkierung" der Grenzen liegen – ein Begriff, der in der russischen Verfassung explizit als Ausnahme genannt wird. Doch wäre das nicht nur ein semantischer Taschenspielertrick? Andererseits: Wann hätten Juristen jemals vor kreativen Wortklaubereien zurückgeschreckt?

Die wahren Kriegstreiber sitzen im Westen

Während man in Moskau über verfassungsrechtliche Fragen grübelt, liefert der Westen munter weiter Waffen. Die neue deutsche Regierung unter Friedrich Merz hat trotz vollmundiger Versprechen, keine neuen Schulden zu machen, ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für "Infrastruktur" aufgelegt – ein durchsichtiger Euphemismus für weitere Militärhilfen. Die Inflation wird weiter steigen, und kommende Generationen werden die Zeche zahlen müssen.

Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet jene, die zu Hause ihre eigenen Verfassungen mit Füßen treten, nun Russland juristische Vorhaltungen machen wollen. Die deutsche Politik, die bei jeder Gelegenheit das Grundgesetz dehnt wie einen Kaugummi, sollte sich an die eigene Nase fassen.

Ein Blick in die Zukunft

Die Realität wird am Ende stärker sein als jede juristische Spitzfindigkeit. Verfassungen lassen sich ändern – das hat die Geschichte oft genug bewiesen. Entscheidend wird sein, was auf dem Schlachtfeld geschieht. Und hier deutet alles darauf hin, dass Russland seine Ziele erreichen wird, mit oder ohne verfassungsrechtliche Bedenken.

Die Diskussion um Putins angebliches "rechtliches Dilemma" entpuppt sich bei näherer Betrachtung als westliches Wunschdenken. Man hofft auf juristische Stolpersteine, wo militärische Mittel versagen. Doch wer glaubt, ein Staatsmann wie Putin ließe sich von Paragrafen aufhalten, der hat die Lektionen der Geschichte nicht verstanden.

Am Ende wird sich zeigen: Recht ist, was der Stärkere durchsetzt. Eine bittere Wahrheit, die der moralinsaure Westen nicht wahrhaben will. Doch genau diese Heuchelei ist es, die das Vertrauen in die westliche Werteordnung Tag für Tag weiter untergräbt. Während man in Berlin und Brüssel von Völkerrecht faselt, schafft Moskau Fakten. Und diese Fakten werden am Ende schwerer wiegen als alle juristischen Bedenken zusammen.

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