Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
14.08.2025
15:24 Uhr

Politische Säuberung in Sachsen: AfD-Abgeordneter verliert Polizeiamt wegen Corona-Spaziergang

Ein Urteil, das die Grundfesten unseres Rechtsstaates erschüttert: Das Verwaltungsgericht Dresden hat den AfD-Bundestagsabgeordneten Steffen Janich aus dem Polizeidienst entfernt. Der Grund? Er hatte im April 2020 zu einem friedlichen Spaziergang gegen die damaligen Corona-Maßnahmen aufgerufen. Was sich wie eine Szene aus einem totalitären Regime anhört, ist bittere Realität im Deutschland des Jahres 2025.

Ein Polizist, der für Grundrechte eintrat

Steffen Janich, 45 Jahre alt und aus Pirna stammend, war jahrelang ein pflichtbewusster Polizeibeamter in der Sächsischen Schweiz. Seine Kollegen schätzten ihn, die Bürger vertrauten ihm. Doch dann kam das Jahr 2020 – und mit ihm die beispiellosen Einschränkungen der Grundrechte unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes. Während viele schweigend zusahen, wie die Freiheitsrechte Stück für Stück demontiert wurden, erhob Janich seine Stimme.

Sein "Vergehen"? Er teilte in sozialen Netzwerken mit, dass er bei einem Spaziergang über den "Wahnsinn" der Corona-Maßnahmen nachdenken wolle. Keine Organisation einer Demonstration, keine Gewaltaufrufe – nur die Ausübung seines Grundrechts auf freie Meinungsäußerung. Doch in einem Staat, der zunehmend autoritäre Züge annimmt, reicht bereits das aus, um die berufliche Existenz zu vernichten.

Die wahren Gründe hinter dem Urteil

Wer glaubt, es ginge hier tatsächlich um einen harmlosen Social-Media-Post aus dem Jahr 2020, der irrt gewaltig. Das Urteil gegen Janich ist ein gezielter Schlag gegen die größte Oppositionspartei Deutschlands. Es ist kein Zufall, dass ausgerechnet ein AfD-Politiker mit Polizeihintergrund ins Visier der Justiz gerät. Die Botschaft ist unmissverständlich: Wer sich der herrschenden Politik widersetzt, wird vernichtet – beruflich, sozial, existenziell.

Die Richter warfen Janich vor, er habe gezeigt, dass er "nicht bereit sei, ihm nicht genehmes geltendes Recht durchzusetzen". Eine geradezu orwellsche Formulierung, die offenbart, worum es wirklich geht: bedingungslose Unterwerfung unter jeden noch so absurden Regierungserlass. Kritisches Denken? Unerwünscht. Hinterfragen von Maßnahmen? Verboten. Die Verteidigung von Grundrechten? Ein Kündigungsgrund.

Der Rückhalt in der Bevölkerung spricht Bände

Doch die politische Elite hat die Rechnung ohne das Volk gemacht. In Janichs Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erhielt die AfD bei der letzten Bundestagswahl sagenhafte 46,5 Prozent der Zweitstimmen. Janich selbst konnte sogar 49,1 Prozent der Erststimmen auf sich vereinen – fast jeder zweite Wähler gab ihm seine Stimme. Diese Zahlen sind mehr als nur Wahlergebnisse. Sie sind ein donnernder Protest gegen eine Politik, die sich immer weiter von den Bürgern entfernt.

Die Menschen in der Sächsischen Schweiz wissen, wer Steffen Janich ist: Ein Mann, der für ihre Interessen einsteht, der ihre Sorgen ernst nimmt und der den Mut hat, auch unbequeme Wahrheiten auszusprechen. Seit 2021 vertritt er sie im Bundestag, sitzt im Innenausschuss und kämpft dort für Sicherheit, Recht und Ordnung – die wahren Werte, nicht die pervertierte Version davon, die uns die Ampel-Nachfolgeregierung verkaufen will.

Ein Präzedenzfall mit fatalen Folgen

Was hier geschieht, folgt einem perfiden Muster: "Bestrafe einen, erziehe Hunderte", wie es einst Mao Zedong formulierte. Die Botschaft an alle Polizeibeamten, Lehrer, Verwaltungsangestellten mit AfD-Parteibuch oder auch nur kritischen Gedanken ist klar: Haltet den Mund, oder ihr seid die Nächsten. Es ist die Methode totalitärer Systeme, Angst zu säen und Konformität zu erzwingen.

Besonders perfide: Während kriminelle Migranten trotz dutzender Vorstrafen auf freiem Fuß bleiben, während Messerstecher mit Bewährungsstrafen davonkommen und während linksextreme Gewalttäter von der Justiz mit Samthandschuhen angefasst werden, trifft es einen unbescholtenen Polizeibeamten mit voller Härte – weil er das "falsche" Parteibuch hat und den Mut besaß, für Grundrechte einzutreten.

Der Kampf geht weiter

Janich hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einzulegen. Es bleibt zu hoffen, dass dort noch Richter sitzen, die sich an Recht und Gesetz orientieren und nicht an politischen Vorgaben. Doch selbst wenn das Urteil bestehen bleiben sollte – die Wahrheit lässt sich nicht auf Dauer unterdrücken.

Die Entfernung Janichs aus dem Polizeidienst markiert einen neuen Tiefpunkt in der Entwicklung unseres Landes. Es zeigt, wie weit die politische Säuberung bereits fortgeschritten ist und wie verzweifelt das System versucht, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Doch die Geschichte lehrt uns: Je härter die Repression, desto stärker wird der Widerstand. Die fast 50 Prozent Zustimmung in Janichs Wahlkreis sind erst der Anfang.

"Ich stehe für die Interessen der Menschen, die sich von der Politik verraten fühlen", sagte Janich einst in einem Interview. Worte, die heute aktueller sind denn je.

Es ist an der Zeit, dass wir alle aufstehen und sagen: Genug ist genug! Wir lassen uns unsere Freiheit nicht nehmen, wir lassen uns nicht mundtot machen, und wir akzeptieren keine politische Justiz in unserem Land. Die Bürger haben es satt, von einer Politik regiert zu werden, die ihre eigenen Interessen über die des Volkes stellt. Das Urteil gegen Steffen Janich ist ein Weckruf – nutzen wir ihn!

Wissenswertes zum Thema

Magazin
19.07.2024
13 Min.

Energiekrise - Made in Germany

Das deutsche Energiemodell stirbt, die deutsche Wirtschaft verliert an Wettbewerbsfähigkeit. Welche wirtschaftlichen Folgen die Energiekrise für den Standort Deutschland hat, erfahren Sie hier.
Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen