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18.10.2025
08:39 Uhr

Politische Justiz in München: AfD-Politiker wegen Satire-Collage zu Geldstrafe verurteilt

Das Amtsgericht München hat wieder einmal bewiesen, dass die deutsche Justiz längst zum verlängerten Arm der politischen Klasse verkommen ist. Der AfD-Europaabgeordnete Petr Bystron wurde zu einer saftigen Geldstrafe von 11.250 Euro verurteilt – sein Vergehen? Er hatte 2022 eine satirische Fotomontage auf Twitter geteilt, die mehrere Politiker beim Winken zeigte.

Der absurde Vorwurf: Hitlergruß durch Collage

Die Münchner Richterin konstruierte aus der harmlosen Zusammenstellung von Fotos, auf denen unter anderem Angela Merkel und Bettina Wulff mit erhobenem Arm zu sehen waren, einen angeblichen Hitlergruß. Dabei handelte es sich um völlig normale Aufnahmen winkender Politiker – keine der abgebildeten Personen wurde jemals wegen eines solchen Grußes belangt oder auch nur verdächtigt.

Bystron hatte die Montage anlässlich der Entlassung des damaligen ukrainischen Botschafters Andrij Melnyk veröffentlicht und mit dem Text versehen: „Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!" Eine offensichtlich satirische Darstellung, die nun mit 90 Tagessätzen à 125 Euro geahndet wurde.

Zweierlei Maß bei der Justiz

Besonders pikant wird das Urteil, wenn man es mit anderen Fällen vergleicht. Während ein SPD-Politiker aus Baden-Württemberg ungestraft Hakenkreuze auf Stimmzettel malen durfte, reicht bei einem AfD-Politiker schon eine harmlose Collage für eine fünfstellige Geldstrafe. Die Doppelmoral könnte kaum offensichtlicher sein.

Die Staatsanwaltschaft hatte sogar noch härtere 110 Tagessätze gefordert – damit wäre Bystron offiziell vorbestraft gewesen. Das Gericht blieb mit 90 Tagessätzen knapp darunter, was zeigt, dass man sich der Fragwürdigkeit des eigenen Urteils durchaus bewusst war.

Ein Musterbeispiel politischer Instrumentalisierung

Bystrons Verteidiger Peter Solloch sprach völlig zu Recht von einem Verfahren mit „politischem Hintergrund". Er präsentierte dem Gericht zahlreiche Aufnahmen anderer Personen in ähnlicher Armhaltung – ohne Erfolg. Die Richterin beharrte darauf, dass „insbesondere durch die Zusammensetzung der Fotos" ein verbotener Gruß dargestellt worden sei.

Diese Argumentation ist nicht nur juristisch fragwürdig, sondern geradezu absurd. Wenn die einzelnen Fotos keine strafbaren Handlungen zeigen – was das Gericht durch die Nicht-Verfolgung der abgebildeten Personen selbst bestätigt –, wie kann dann deren Zusammenstellung plötzlich strafbar sein?

Die wahre Motivation hinter dem Urteil

Bystron selbst bezeichnete das Vorgehen als „Diskreditierung" im Europawahlkampf und kritisierte, die Justiz lasse sich für „parteipolitische Spielchen instrumentalisieren". Angesichts der aktuellen Umfragewerte der AfD von über 20 Prozent liegt die Vermutung nahe, dass hier mit allen Mitteln versucht wird, oppositionelle Politiker mundtot zu machen.

Die Tatsache, dass Bystron nicht persönlich zur Verhandlung erschien, mag taktisch unklug gewesen sein. Ein flammendes Plädoyer gegen diese Gesinnungsjustiz hätte der Öffentlichkeit die Augen öffnen können. Diese Chance bleibt ihm jedoch in der nächsten Instanz – denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein gefährlicher Präzedenzfall

Was hier geschieht, erinnert fatal an die Methoden autoritärer Regime. Wenn satirische Collagen als Straftat gewertet werden, während echte Hakenkreuz-Schmierereien ungeahndet bleiben, stimmt etwas grundlegend nicht mit unserem Rechtsstaat. Die Justiz macht sich zum Handlanger einer Politik, die offenbar jedes Mittel recht findet, um die stärkste Oppositionspartei zu bekämpfen.

Es bleibt zu hoffen, dass höhere Instanzen diesem offensichtlichen Fehlurteil ein Ende setzen werden. Andernfalls müssen wir uns ernsthaft fragen, ob in Deutschland noch Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit existieren – oder ob wir längst in einer Gesinnungsdiktatur angekommen sind, in der politische Gegner mit allen Mitteln verfolgt werden.

„Die Methoden der SED-Justiz scheinen abzufärben", kommentierte ein Beobachter treffend. In der Tat: Was wir hier erleben, ist nichts anderes als die Instrumentalisierung der Justiz für politische Zwecke – ein Merkmal totalitärer Systeme.

Die deutsche Justiz täte gut daran, sich auf ihre eigentliche Aufgabe zu besinnen: Recht zu sprechen, nicht Politik zu machen. Andernfalls verliert sie jegliche Glaubwürdigkeit und wird zum willfährigen Werkzeug eines Systems, das Opposition mit allen Mitteln unterdrücken will.

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