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05.08.2025
06:05 Uhr

Plagiatsjäger entlarven akademisches Doppelspiel: Neue Beweise im Fall Brosius-Gersdorf

Die Mauern des akademischen Elfenbeinturms bröckeln weiter. Was sich im Fall der Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf abzeichnet, könnte das Vertrauen in die deutsche Wissenschaftslandschaft erneut erschüttern. Zwei renommierte Plagiatsprüfer haben sich nun zu den jüngsten Vorwürfen geäußert – und ihre Einschätzungen lassen aufhorchen.

Professor Roland Schimmel von der Frankfurt University of Applied Sciences findet deutliche Worte: Die aufgedeckten Textparallelen zwischen Brosius-Gersdorfs Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Ehemannes seien "ganz sicher kein Zufall". Diese Aussage sitzt. Denn hier geht es nicht um ein paar zufällige Übereinstimmungen, sondern um das, was Schimmel als "distinkte Formulierungen" bezeichnet – sehr eigene, charakteristische Wendungen, die in beiden wissenschaftlichen Arbeiten auftauchen.

Ein akademisches Ehepaar unter Verdacht

Die Dimension des Skandals wird erst bei genauerer Betrachtung deutlich. Stefan Weber, der Plagiatsprüfer, der bereits zahlreiche prominente Fälle aufgedeckt hat, wirft Hubertus Gersdorf vor, möglicherweise als "Ghostwriter" für seine Ehefrau fungiert zu haben. Die Indizien, die Weber präsentiert, sind bemerkenswert: identische Fehler in Fußnoten, deckungsgleiche Literaturverzeichnisse und seltene Fachausdrücke wie "Gewaltunterworfenheit des Volkes", die in beiden Texten auftauchen.

Besonders pikant: In beiden Arbeiten wird ein Werk von Kriele mit exakt derselben falschen Seitenzahl zitiert. Ein solcher Fehler kann einmal passieren – aber zweimal unabhängig voneinander? Das grenzt an statistische Unmöglichkeit.

Die Verteidigungsstrategie: Angriff als beste Verteidigung?

Die Reaktion der Anwaltskanzlei, die Brosius-Gersdorf vertritt, folgt einem bekannten Muster. Die Vorwürfe werden als "haltlos" und "ehrverletzend" zurückgewiesen, rechtliche Schritte gegen den Plagiatsprüfer Weber angekündigt. Doch diese Drohgebärden können die sachlichen Fragen nicht aus der Welt schaffen. Wenn ein Zitierfehler, wie die Anwälte behaupten, bereits in früheren Fachaufsätzen aufgetreten sei, macht das die Sache nicht besser – es wirft nur neue Fragen auf.

Professor Gerhard Dannemann bringt eine weitere Perspektive ins Spiel. Er schließt kategorisch aus, dass es sich bei den Textparallelen um Zufälle handeln könnte. Seine Analyse eröffnet mehrere Szenarien: Entweder haben beide Ehepartner aus einer gemeinsamen Vorlage geschöpft, oder einer hat vom anderen abgeschrieben. Die Möglichkeit einer dritten Person als Urheber sieht er als unwahrscheinlich an.

Ein Symptom für tieferliegende Probleme?

Was sich hier abspielt, ist möglicherweise nur die Spitze des Eisbergs. In einer Zeit, in der akademische Titel zunehmend als Karriereturbo missbraucht werden, scheinen die Kontrollmechanismen zu versagen. Die deutsche Wissenschaftslandschaft, einst Stolz der Nation, wird von immer neuen Skandalen erschüttert. Von Guttenberg über Giffey bis zu den aktuellen Fällen – die Liste prominenter Plagiatsfälle wird länger und länger.

Dabei geht es um mehr als nur um individuelle Verfehlungen. Es geht um die Glaubwürdigkeit eines ganzen Systems. Wenn Professoren, die selbst Doktoranden betreuen und bewerten, bei wissenschaftlichen Standards mogeln, welches Signal sendet das an den akademischen Nachwuchs? Die Erosion wissenschaftlicher Integrität ist ein schleichender Prozess, der die Grundfesten unserer Wissensgesellschaft untergräbt.

Die unbequemen Fragen bleiben

Schimmel bringt das Dilemma auf den Punkt: "Beide Schriften enthalten die Versicherung, dass es sich um eigene Werke handelt. Nur wessen eigenes Werk sie sind, kann man nicht sicher sagen." Diese Unsicherheit ist Gift für das Vertrauen in die Wissenschaft. Wenn selbst bei höchsten akademischen Qualifikationsarbeiten nicht mehr klar ist, wer der tatsächliche Urheber ist, haben wir ein fundamentales Problem.

Die Vorstellung eines "gemeinsamen Pools" an Formulierungen, aus dem sich beide Ehepartner nach Bedarf bedient haben könnten, wirft weitere Fragen auf. Ist das noch wissenschaftliche Zusammenarbeit oder bereits akademischer Betrug? Wo verläuft die Grenze zwischen legitimer gegenseitiger Unterstützung und unzulässiger Fremdhilfe?

Was bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack. Während die juristische Aufarbeitung ihren Gang nimmt, bleibt der Schaden für das Ansehen der deutschen Wissenschaft bestehen. Es braucht dringend eine ehrliche Debatte über akademische Standards und deren Durchsetzung. Sonst droht der Doktortitel endgültig zu einer käuflichen Ware zu verkommen – mit verheerenden Folgen für den Wissenschaftsstandort Deutschland.

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