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Kettner Edelmetalle
17.07.2026
13:49 Uhr

NSU-Skandal ohne Ende: Zwei Jahre auf Bewährung für Zschäpes engste Vertraute – Justiz bleibt zahnlos

Wieder einmal zeigt die deutsche Justiz, dass sie es mit Terror-Unterstützern erstaunlich gut meint. Gut acht Monate nach Prozessbeginn hat das Oberlandesgericht Dresden die 45-jährige Susann E. wegen ihrer Rolle im Umfeld der rechtsterroristischen Zelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) verurteilt – und zwar zu ganzen zwei Jahren Haft. Doch wer nun glaubt, die Frau müsse ins Gefängnis, der irrt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ein Kopfschütteln bleibt.

Die beste Freundin einer Terroristin

Nach Feststellung des Gerichts sei Susann E. in den letzten fünf Jahren des NSU die beste Freundin der zu lebenslanger Haft verurteilten Beate Zschäpe gewesen. Gemeinsam mit ihrem Ehemann André E., der bereits selbst als NSU-Unterstützer verurteilt wurde, habe sie zum engsten Vertrautenkreis des mörderischen Trios gehört. Das Gericht sprach die Angeklagte der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen sowie der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen schuldig.

Konkret habe sie ihre Krankenkassenkarte und ihre Personalien für eine Bahncard zur Verfügung gestellt und bei der Abholung eines Wohnmobils geholfen, das der NSU 2011 für seinen letzten Raubüberfall nutzte. Zschäpe ließ sich mit der fremden Krankenkassenkarte 2008 und 2009 beim Zahnarzt behandeln. Die Bahncard diente nicht nur für günstigere Zugtickets, sondern auch als Behelfsausweis. So konnte die Terroristin jahrelang unerkannt im Untergrund leben.

Zehn Morde, zwei Bombenanschläge – und ein mildes Urteil

Man muss sich vergegenwärtigen, worum es hier geht. Der NSU, bestehend aus Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, verübte ab dem Jahr 2000 jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland. Die Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Bei zwei Bombenanschlägen in Köln wurden Dutzende Menschen verletzt. Zur Finanzierung ihres Lebens im Untergrund beging die Zelle 15 Banküberfälle. Erst 2011, nach dem Selbstmord von Mundlos und Böhnhardt in Eisenach, flog das ganze Ausmaß dieser braunen Mordserie auf.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Angeklagte davon ausgehen musste, dass das Trio terroristische Straftaten beging.

Ein Sohn namens Uwe – und eine Zeichnung „Unvergessen“

Besonders verstörend: Susann E. gab ihrem 2015 – also während des laufenden Münchner NSU-Prozesses – geborenen Sohn den Vornamen Uwe. Denselben Namen trugen beide männlichen NSU-Mitglieder. Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger bezeichnete dies als bemerkenswert. Bei der Wohnungsdurchsuchung hing zudem eine Zeichnung von Mundlos und Böhnhardt, unterschrieben mit dem Wort „Unvergessen“, über dem Fernseher – direkt neben Fotos der eigenen Kinder. Deutlicher kann man seine ideologische Verbundenheit kaum zur Schau stellen.

Während der Urteilsverkündung blieb die 45-Jährige weitgehend regungslos. Nur kurz schüttelte sie den Kopf, als die Richterin ihren Sohn erwähnte. Die Belehrung zur Bewährung quittierte sie mit einem Nicken. Als einzige Auflage muss sie das Gericht während der dreijährigen Bewährungszeit lediglich über einen Wohnsitzwechsel informieren. Man gehe davon aus, dass sie danach wieder in ihrem Beruf als Pflegerin arbeiten könne.

Warum bleibt die Justiz so nachsichtig?

Bei der Länge der Strafe blieben die Richter deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft zurück, die vier Jahre gefordert hatte. Man habe sich an den 2018 in München verhängten Haftstrafen orientiert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, die Angeklagte hatte während des gesamten Prozesses geschwiegen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht – innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden.

Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot betonte die grundsätzliche Bedeutung des Schuldspruchs. Er zeige, dass Ermittlungen auch nach so langer Zeit noch zum Erfolg führen könnten und dass die Bundesanwaltschaft keinen Schlussstrich unter den Tatenkomplex NSU ziehen wolle. Ein wichtiges Signal – doch die Frage bleibt: Wie ernst nimmt ein Rechtsstaat den Kampf gegen Extremismus jeder Couleur, wenn die engste Vertraute einer Terrorzelle mit Bewährung davonkommt?

Konsequenter Rechtsstaat – gegen jeden Extremismus

Extremismus ist Gift für unsere Gesellschaft – ganz gleich, aus welcher politischen Richtung er kommt. Wer eine Mörderbande deckt, die zehn Menschen aus reinem Rassenwahn hinrichtete, gehört konsequent zur Verantwortung gezogen. Ein starker, wehrhafter Staat, der seine Bürger schützt und traditionelle Werte wie Sicherheit, Ordnung und den Schutz des Lebens hochhält, darf hier keine falsche Milde walten lassen. Milde Urteile untergraben das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit unserer Justiz – ein Vertrauen, das ohnehin schon auf brüchigem Fundament steht.

In einem Land, in dem viele Bürger das Gefühl haben, dass Recht und Gesetz zunehmend zur Verhandlungsmasse werden, ist dieses Urteil ein weiteres Mosaiksteinchen einer Justiz, die zu oft mit zweierlei Maß misst. Es braucht wieder klare Kante – und Politiker, die den Rechtsstaat stärken, statt ihn verwalten zu lassen.

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