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Kettner Edelmetalle
31.07.2026
12:00 Uhr

Niedersachsen als Testlabor: Wenn Wahlausschüsse entscheiden, wer überhaupt gewählt werden darf

Es gibt Sätze, die man in einer gefestigten Demokratie eigentlich nie hören müsste. „Verfassungsrechtlich nicht haltbar“ ist so einer – und er kommt nicht von einem Randständigen, sondern vom Landes- und Fraktionsvorsitzenden der CDU in Niedersachsen. Sebastian Lechner hat das Konstrukt, mit dem die rot-grüne Landesregierung Kommunalwahlbewerber auf ihre Verfassungstreue durchleuchten lässt, in bemerkenswerter Deutlichkeit zerpflückt. Und die Zahlen, die er dabei im Rücken hat, sprechen eine eigene Sprache: Von bislang 18 überprüften Kandidaten gehörten 17 der AfD an.

Ein Gesetz, das nur eine Zielscheibe kennt

Im Frühjahr wurde in Hannover eine Gesetzesänderung durchgewinkt, die das Wahlrecht auf den Kopf stellt. Kommunale Wahlleiter und Wahlausschüsse dürfen nun, wenn sie Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers haben, die Kommunalaufsicht einschalten. Diese wiederum bedient sich der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes – also einer Behörde, die dem Innenministerium untersteht. Am Ende entscheidet der Wahlausschuss, ob ein Bewerber überhaupt auf dem Stimmzettel erscheinen darf.

Mehrere Bewerber wurden auf diesem Weg bereits aussortiert, unter ihnen der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert und der Herzberger Bürgermeisterkandidat Justin Vogel. Man muss keine Sympathie für die AfD hegen, um zu erkennen, was hier geschieht: Der Wähler wird gar nicht erst gefragt. Die Vorauswahl trifft ein Gremium, dessen Mitglieder ehrenamtlich arbeiten – und deren politische Zusammensetzung sich zufällig nach den Mehrheitsverhältnissen richtet, die es eigentlich zu überprüfen gälte.

Lechners Kernvorwurf: Verantwortung abgeschoben, Rechtsschutz gestrichen

Rot-Grün, so Lechner, habe eine hochkomplexe verfassungsrechtliche Entscheidung auf ehrenamtliche Wahlausschüsse abgewälzt, ohne klare Kriterien und ohne wirksamen Rechtsschutz vor der Wahl. Sein Fazit ist bemerkenswert nüchtern: Das schütze die Demokratie nicht, sondern helfe am Ende nur denen, die man bekämpfen wolle. Sollten ausgeschlossene Bewerber vor Gericht Recht bekommen, drohten zahlreiche Wahlwiederholungen.

Wer die Opposition per Verwaltungsakt vom Stimmzettel entfernt, gewinnt keine Wahl – er verliert die Legitimität.

Die Regierung mauert, die FDP fordert Konsequenzen

Innenministerin Daniela Behrens (SPD) verteidigt ihr Werk mit dem Argument, erstmals trete eine vom Landesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte Partei mit Kandidaten für kommunale Spitzenämter an. Man beruft sich auf die wehrhafte Demokratie und darauf, dass Bewerber fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen müssten. Die Grünen assistieren: Es gebe keine Pauschalurteile, jeder Fall werde einzeln geprüft. Bei 17 von 18 Prüffällen aus derselben Partei darf man diese Beteuerung getrost mit einem Achselzucken zur Kenntnis nehmen.

FDP-Landeschef Gero Hocker hält dem entgegen, radikale Ideen würden durch solche Gesetze nicht geschwächt, sondern gestärkt – die AfD müsse politisch und argumentativ geschlagen werden. Er warnt zudem, Gerichte könnten die bloße Parteimitgliedschaft als Ausschlussgrund verwerfen. Dann trage die Innenministerin die politische Verantwortung und müsse zurücktreten. Eine erfrischend klare Ansage in Zeiten, in denen Rücktritte als altmodisch gelten.

Selbst der wohlmeinende Staatsrechtler sieht das Pulverfass

Der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig hält die Prüfung im Grundsatz für richtig – Oberbürgermeister und Landräte seien Beamte mit hoheitlichen Befugnissen. Doch ausgerechnet er benennt das Risiko in aller Schärfe: Ausgeschlossene Kandidaten könnten regelmäßig erst nach der Wahl klagen. Siegen sie, liege ein wahlrelevanter Fehler vor, der eine Wiederholung erzwingen könne. Von einem „Tsunami in der Wählerbewegung“ spricht Heinig, das Skandalisierungspotenzial sei riesig. Und auch er stellt klar: Die Mitgliedschaft in einer Partei allein genüge nicht, es brauche eine personenbezogene Prognose.

Der Kern des Problems

Damit steht die entscheidende Frage im Raum: Wer bestimmt, wer sich zur Wahl stellen darf? Ein Gremium mit Aktenauszügen aus dem Verfassungsschutz – oder der Bürger an der Wahlurne? Wer glaubt, mit Verwaltungstricks Wählerstimmen umerziehen zu können, hat aus der deutschen Geschichte nichts gelernt. Politischer Wettstreit gewinnt man mit Argumenten, mit Leistung, mit einer Politik, die den Menschen dient. Nicht mit Ausschlussverfahren, die selbst der Koalitionspartner im Bund für rechtlich wackelig hält.

Bemerkenswert bleibt am Ende die Konstellation: In Berlin sitzen SPD und CDU gemeinsam am Kabinettstisch, in Hannover kritisiert die CDU genau jenes Vorgehen, das die Sozialdemokraten dort exekutieren. Ein Zustand, den man dem Wähler kaum noch erklären kann – und der erklärt, warum das Vertrauen in die etablierte Politik weiter erodiert.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen dar. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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