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29.01.2026
16:23 Uhr

Millionen-Vermögen im Visier: Deutsche Justiz greift nach Immobilien des libanesischen Ex-Zentralbankchefs

Millionen-Vermögen im Visier: Deutsche Justiz greift nach Immobilien des libanesischen Ex-Zentralbankchefs

Ein spektakulärer Fall internationaler Geldwäsche beschäftigt die deutsche Justiz – und wirft ein grelles Schlaglicht auf die Frage, wie ausländische Vermögen in deutschen Immobilien geparkt werden. Die Staatsanwaltschaft München I hat beim Landgericht die Einziehung von Vermögenswerten im Wert von rund 35 Millionen Euro beantragt. Im Fadenkreuz der Ermittler: Riad Salameh, der langjährige Gouverneur der libanesischen Zentralbank.

Hochwertige Immobilien in München, Hamburg und Düsseldorf

Bei den betroffenen Vermögenswerten handelt es sich um hochwertige Gewerbeimmobilien in München und Hamburg sowie um Gesellschaftsanteile an einer Immobiliengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf. Die Objekte wurden bereits auf Grundlage von Beschlüssen des Amtsgerichts München beschlagnahmt. Mit dem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren will die Staatsanwaltschaft die Vermögenswerte auch ohne laufendes Hauptverfahren dauerhaft dem deutschen Staat zuführen.

Das Verfahren ist Teil umfangreicher Ermittlungen, die seit Mitte 2021 laufen und von der Münchener Staatsanwaltschaft gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt sowie Ermittlungsbehörden aus Frankreich und Luxemburg geführt werden. Der schwerwiegende Vorwurf: Geldwäsche in großem Stil.

Über 330 Millionen Dollar veruntreut?

Die Dimensionen des mutmaßlichen Betrugs sind atemberaubend. Salameh, der von August 1993 bis Juli 2023 an der Spitze der Banque du Liban stand, soll während seiner Amtszeit gemeinsam mit seinem Bruder zwischen April 2004 und März 2015 Gelder in Höhe von mehr als 330 Millionen US-Dollar veruntreut haben. Die Mittel sollen aus Finanzgeschäften zwischen der libanesischen Zentralbank und lokalen Geschäftsbanken stammen – auf Kosten des ohnehin gebeutelten libanesischen Staates.

Im Oktober 2019 kollabierte das libanesische Finanzsystem in einer der schlimmsten Finanzkrisen seit Mitte des 19. Jahrhunderts, wie die Weltbank konstatierte. Sie identifizierte als eine Ursache ein über Jahrzehnte aufgebautes Schneeballsystem, das den Reichtum der mit dem Bankensystem eng verbundenen politischen Klasse vermehrte – während die einfache Bevölkerung verarmte.

Komplexes internationales Firmengeflecht

Die mutmaßlich veruntreuten Gelder sollen über ein verschachteltes internationales Geflecht verschoben worden sein. Eine zentrale Rolle spielte dabei laut Staatsanwaltschaft eine Briefkastengesellschaft auf den britischen Jungferninseln. Über diese wurden die Mittel auf Konten der HSBC Private Bank in der Schweiz, im Libanon und in Deutschland transferiert. Unter Mitwirkung weiterer Beschuldigter seien die Gelder schließlich in Europa – unter anderem in Deutschland – in Immobilien und Unternehmensbeteiligungen investiert worden.

Ermittlungsverfahren vorläufig eingestellt

Das eigentliche Ermittlungsverfahren gegen Salameh wurde vorläufig eingestellt, da sich die Aufenthaltsorte der Beschuldigten derzeit nicht feststellen lassen. Ein reguläres Strafverfahren ist damit vorerst nicht durchführbar. Neben Salameh stehen vier weitere Beschuldigte im Fokus der Ermittler, darunter sein Bruder.

Salamehs Verteidiger wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, diese im gerichtlichen Verfahren überprüfen zu lassen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Ein Lehrstück über Geldwäsche und deutsche Immobilien

Dieser Fall illustriert einmal mehr, wie Deutschland offenbar jahrelang als sicherer Hafen für fragwürdige Vermögen aus dem Ausland diente. Während die Politik sich in endlosen Debatten über Klimaschutz und Gendersprache verliert, fließen Milliarden aus dubiosen Quellen in deutsche Immobilien. Dass nun endlich konsequent gegen solche Strukturen vorgegangen wird, ist überfällig – doch die Frage bleibt, wie viele ähnliche Fälle noch unentdeckt schlummern.

Die Staatsanwaltschaft betont, dass die in der Antragsschrift dargestellten Vorwürfe noch der gerichtlichen Beweisaufnahme bedürfen. Über die Eröffnung eines Hauptverfahrens und mögliche Verhandlungstermine muss das Gericht noch entscheiden.

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