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29.04.2026
15:38 Uhr

Mietrechtsreform: Berlin doktert am Symptom – die Wohnungsnot bleibt hausgemacht

Mietrechtsreform: Berlin doktert am Symptom – die Wohnungsnot bleibt hausgemacht

Die Bundesregierung hat sich wieder einmal etwas einfallen lassen, um die galoppierenden Mietpreise in den Griff zu bekommen. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) präsentiert einen Gesetzesentwurf, der möblierte Wohnungen, Kurzzeitverträge, Indexmieten und sogenannte Schonfristzahlungen schärfer reguliert. Klingt nach mieterfreundlicher Wohltat – ist aber bei näherem Hinsehen vor allem eines: politischer Aktionismus, der die eigentlichen Ursachen der deutschen Wohnungsmisere geflissentlich ausblendet.

Möblierte Wohnungen: Pauschale statt Markt

Der Kern des Vorhabens: In Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ – also dort, wo bereits die Mietpreisbremse greift – sollen Vermieter künftig den Möblierungszuschlag separat im Mietvertrag ausweisen. Als Faustregel sind zehn Prozent der Nettokaltmiete vorgesehen. Wer höher zuschlägt, muss den Zeitwert der Möbel rechtfertigen. Wird der Zuschlag gar nicht erst ausgewiesen, gilt die Wohnung schlichtweg als unmöbliert vermietet – mit allen Konsequenzen der Mietpreisbremse.

Auf den ersten Blick wirkt das logisch. Tatsächlich aber wird hier ein bürokratisches Monster geboren, das Vermieter mit weiterer Detailregulierung überzieht. Anstatt mehr Wohnraum zu schaffen, wird das vorhandene Angebot mit immer feineren Vorschriften eingehegt. Die Folge dürfte vorhersehbar sein: Wer als privater Kleinvermieter ohnehin schon mit der Bürokratie ringt, verzichtet künftig schlicht ganz auf die Vermietung – oder weicht in noch kreativere Konstrukte aus.

Kurzzeitverträge auf sechs Monate begrenzt

Auch bei den Kurzzeitmietverträgen, die bislang nicht der Mietpreisbremse unterliegen, zieht der Staat die Daumenschrauben an. Künftig sind solche Verträge nur noch für maximal sechs Monate zulässig, in Ausnahmefällen acht. Zudem muss auf Mieterseite ein „besonderer Bedarf“ vorliegen – Praktikum, beruflicher Einsatz, Studium. Wer diesen Nachweis nicht führen kann, fällt automatisch unter das normale Mietrecht.

Was als Schutz vor windigen Vermietern gedacht ist, könnte ausgerechnet jenen schaden, die Flexibilität tatsächlich brauchen: Pendlern, Berufseinsteigern, Wochenend-Mietern. Denn ein Vermieter, der das Risiko unklarer Rechtslage scheut, vermietet im Zweifel gar nicht mehr kurzzeitig.

Indexmieten: Wenn der Staat die Inflation kappen will, die er selbst befeuert

Besonders pikant ist der Eingriff bei den Indexmieten. Diese koppeln die Mietentwicklung an den Verbraucherpreisindex – ein Modell, das in Großstadt-Neubauten mittlerweile fast jeden fünften Mietvertrag prägt. Künftig sollen jährliche Preissteigerungen ab 3,0 Prozent in angespannten Märkten nur noch zur Hälfte auf die Miete durchschlagen dürfen. Und das soll, eine bemerkenswerte Pikanterie, auch rückwirkend für bestehende Verträge gelten.

Hier offenbart sich die ganze Absurdität staatlicher Symbolpolitik: Eine Regierung, die mit 500 Milliarden Euro Sondervermögen die Notenpresse anheizt, die durch ihre Energiepolitik die Lebenshaltungskosten in den Himmel trieb und nun auch noch die Klimaneutralität ins Grundgesetz meißelt, wundert sich, dass die Inflation steigt. Statt die eigene Politik zu hinterfragen, werden die Folgen der Geldentwertung per Federstrich auf die Vermieter abgewälzt. Eigentumsrechte? Vertragsfreiheit? In Berlin offenbar Begriffe aus einer fernen Vergangenheit.

Schonfrist auch bei ordentlicher Kündigung

Schließlich noch die Erweiterung der Schonfristzahlung: Wer mit der Miete im Verzug ist, soll künftig auch eine ordentliche Kündigung durch nachträgliche Begleichung der Schulden abwenden können – allerdings nur einmalig. Bisher galt diese Schutzwirkung nur für die fristlose Kündigung. Auch hier wird die Position des Vermieters geschwächt, der bei Zahlungsausfall noch länger rechtsunsicher dasteht.

Das wahre Problem heißt Wohnungsmangel

Die zentrale Frage, die das Justizministerium beharrlich ignoriert: Warum sind die Mieten überhaupt so hoch? Die Antwort ist banal, aber unbequem: Es gibt schlicht zu wenig Wohnungen. Der Bauboom ist eingebrochen, die Baukosten sind durch immer neue energetische Vorschriften, das Heizungsgesetz und teure Klimaauflagen explodiert. Genehmigungsverfahren ziehen sich über Jahre, Grundsteuer und Grunderwerbsteuer treiben die Kalkulationen nach oben. Gleichzeitig drängen Hunderttausende durch ungebremste Migration auf einen ohnehin überhitzten Wohnungsmarkt.

Statt diese Ursachen anzugehen, wird das Symptom traktiert. Die Mietpreisbremse, die Hubig nun verlängern und ausweiten will, ist seit ihrer Einführung 2015 ein dokumentiertes Lehrbeispiel ökonomischer Wirkungslosigkeit. Wo der Preis künstlich gedeckelt wird, sinkt das Angebot – ein Grundgesetz der Volkswirtschaft, das jeder Studienanfänger im ersten Semester lernt. Nur in Berlin scheint diese Erkenntnis nicht angekommen zu sein.

Vermögenssicherung in unsicheren Zeiten

Wer sich angesichts der Kombination aus steigender Inflation, wackeligen Eigentumsrechten und ständig wechselnden Spielregeln am Wohnungsmarkt fragt, wie er sein Vermögen schützen kann, der findet die Antwort nicht zwingend in deutschen Betongold-Investments. Immobilien gelten in Zeiten politischer Eingriffe und steigender Steuerlast längst nicht mehr als der sichere Hafen, den sie einmal verkörperten. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber hingegen entziehen sich dem Zugriff staatlicher Symbolpolitik. Sie sind kein Vertragsverhältnis, das nachträglich umgeschrieben werden kann, sondern Sachwerte, die seit Jahrtausenden ihre Kaufkraft bewahren – gerade dann, wenn die Politik wieder einmal beweist, wie wenig sie von Marktwirtschaft versteht.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Die geäußerten Einschätzungen geben ausschließlich die Meinung unserer Redaktion wieder. Jeder Leser ist verpflichtet, eigene Recherchen anzustellen und Anlageentscheidungen eigenverantwortlich zu treffen. Ebenso ersetzt dieser Beitrag keine rechtliche oder steuerliche Beratung – hierfür konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Rechts- oder Steuerberater.

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