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Kettner Edelmetalle
18.02.2026
20:40 Uhr

Merz und die Meinungsfreiheit: Wenn der Kanzler das Grundgesetz offenbar nicht kennt

Es war eine Rede, die monatelang vorbereitet worden sein soll. Ein rhetorisches Großmanöver auf der Münchner Sicherheitskonferenz, mit dem Bundeskanzler Friedrich Merz den Amerikanern die „westlichen Werte" erklären wollte. Herausgekommen ist dabei ein Satz, der jedem Erstsemester-Juristen die Schamesröte ins Gesicht treiben dürfte: „Die Freiheit des Wortes endet hier bei uns, wenn sich dieses Wort gegen Menschenwürde und Grundgesetz wendet."

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland – selbst Jurist, jahrelang als Rechtsanwalt tätig – verkündet auf internationalem Parkett einen verfassungsrechtlichen Grundsatz, der schlicht und ergreifend falsch ist. Nicht ein bisschen falsch. Nicht interpretationsbedürftig. Sondern grundlegend, fundamental und erschreckend falsch.

Das Grundgesetz ist kein heiliges Buch

Beginnen wir mit dem Offensichtlichen: Selbstverständlich darf sich jeder Bürger in Deutschland „gegen das Grundgesetz wenden". Das Grundgesetz ist seit seinem Inkrafttreten 1949 bereits siebzig Mal geändert worden. Siebzig Mal! Und jeder einzelnen Änderung ging naturgemäß eine Debatte voraus, in der Menschen argumentierten, dass bestimmte Bestimmungen des Grundgesetzes verbesserungswürdig seien. Im Prinzip ist das Grundgesetz ebenso wenig sakrosankt wie die Straßenverkehrsordnung – auch wenn das Verfahren seiner Änderung aufwendiger gestaltet ist. Wer behauptet, man dürfe das Grundgesetz nicht kritisieren, der hat offenbar nicht verstanden, was eine lebendige Demokratie ausmacht.

Und was die Menschenwürde betrifft: Ob diese überhaupt ein subjektives Individualrecht darstellt oder eher ein objektives Fundamentalprinzip, ist in der Staatsrechtslehre seit jeher umstritten. Entscheidend aber ist: Die Menschenwürde bindet und verpflichtet allein den Staat, keineswegs den einzelnen Bürger. Der Bürger hat die allgemeinen Gesetze zu beachten – strafrechtliche Verbote, zivilrechtliche Unterlassungspflichten, die vor allem unwahre Tatsachenbehauptungen betreffen. Nicht mehr und nicht weniger.

Das Bundesverfassungsgericht widerspricht dem Kanzler

Besonders pikant wird die Angelegenheit, wenn man einen Blick in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wirft. In seinem Beschluss vom 4. November 2009 stellte das höchste deutsche Gericht unmissverständlich klar: Das Grundgesetz vertraue auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe – auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts falle als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus.

Die Meinungsfreiheit „endet" also mitnichten dort, wo es um die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Menschenwürde geht. Ganz im Gegenteil: Dort beginnt sie erst. Denn gerade in den kontroversen, unbequemen, ja sogar verstörenden Debatten beweist sich der Wert einer freien Gesellschaft. Eine Meinungsfreiheit, die nur für Sonntagsreden und Wohlfühlfloskeln gilt, ist keine Meinungsfreiheit – sie ist eine Farce.

Der jahrzehntelange Einfluss linker Dogmen

Wie konnte es so weit kommen, dass ein deutscher Bundeskanzler auf internationaler Bühne derart grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien verdreht? Die Antwort liegt in der schleichenden Erosion freiheitlicher Grundsätze, die Deutschland und Europa seit Jahrzehnten durchzieht. Der jahrzehntelange Einfluss linker und grüner Dogmen, die sich dank einer weitgehenden Medienbeherrschung durch progressive Kräfte religionsartig verbreitet haben, zeigt hier seine verheerenden Früchte. Man denke nur an den unsäglichen Digital Services Act der EU, der faktisch ein Instrument zur Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellt und Plattformen zum „Overblocking" legaler Meinungsäußerungen zwingt.

Wenn ein Staatschef dem US-amerikanischen Außenminister vorhält, bei ihm herrsche noch Ordnung, dann hätte man sich wohl eher einen autoritären Herrscher aus dem asiatischen Raum vorgestellt – und nicht ausgerechnet den deutschen Bundeskanzler. Dass Marco Rubio bei derselben Konferenz stehende Ovationen erhielt, während Merz' Auftritt bestenfalls als Zumutung empfunden wurde, spricht Bände über den Zustand der deutschen Regierungspolitik.

Versprechen gebrochen, Vertrauen verspielt

Es fügt sich ins Bild eines Kanzlers, der vor der Wahl konservative Töne anschlug und nach der Wahl das genaue Gegenteil liefert. Friedrich Merz, der einst mit markigen Sprüchen über „kleine Paschas" und veränderte Stadtbilder punktete, rudert bei jeder Gelegenheit panisch zurück, sobald der mediale Gegenwind einsetzt. Der Mann, der keine neuen Schulden machen wollte, hat ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen durchgedrückt, das kommende Generationen mit Zinszahlungen belasten wird. Der Mann, der die Brandmauer zur AfD errichtete und damit 25 Prozent der Wählerschaft für unmündig erklärte, belehrt nun die Welt über Meinungsfreiheit.

Die Ironie könnte kaum bitterer sein. Während Merz auf der Münchner Sicherheitskonferenz über Menschenwürde philosophiert, werden in Deutschland Bürger für Meinungsäußerungen verfolgt, die in jedem anderen westlichen Land als völlig normal gelten würden. Während er das Grundgesetz als Schranke der Redefreiheit missbraucht, hat er eben jenes Grundgesetz eigenhändig ändern lassen, um seinen Billionen-Rüstungsdeal durchzusetzen.

Eine Fehlbesetzung im Kanzleramt

Man muss kein Verfassungsrechtler sein, um zu erkennen, was hier geschieht. Die politische Klasse in Deutschland hat sich so weit von den Grundprinzipien des freiheitlichen Verfassungsstaates entfernt, dass selbst der Regierungschef grundlegende Zusammenhänge nicht mehr korrekt wiedergeben kann – oder, was noch schlimmer wäre, sie bewusst verdreht. Beides ist gleichermaßen beunruhigend.

Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, von einem Kanzler regiert zu werden, der das Grundgesetz nicht nur als rhetorische Keule gegen politische Gegner missbraucht, sondern es tatsächlich verstanden hat. Sie haben ein Recht auf eine Regierung, die ihre Freiheitsrechte schützt, statt sie scheibchenweise zu beschneiden. Und sie haben vor allem ein Recht darauf, ihre Meinung frei zu äußern – auch und gerade dann, wenn diese Meinung der Regierung nicht gefällt.

Denn das ist der Kern der Meinungsfreiheit: Sie schützt nicht die bequeme, die gefällige, die regierungskonforme Äußerung. Sie schützt das Unbequeme, das Provokante, das Verstörende. Eine Gesellschaft, die das vergisst, hat aufgehört, eine freie Gesellschaft zu sein. Und ein Kanzler, der das nicht begreift, hat im Kanzleramt nichts verloren.

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