
Merz' Anzeigenflut: Wenn der Bundeskanzler zum Abmahnanwalt wird
Was für eine Überraschung! Unser Bundeskanzler Friedrich Merz, der sich gerne als Mann des Volkes inszeniert, hat in seiner Zeit als Oppositionsführer fast 5.000 Strafanträge wegen angeblicher Beleidigungen eigenhändig unterschrieben. Der CDU-Chef, der heute die Geschicke unseres Landes lenkt, ließ sogar eine behinderte Sozialleistungsempfängerin von der Polizei heimsuchen, weil sie ihn als "kleinen Nazi" bezeichnet hatte. Welch ein Armutszeugnis für einen Politiker, der vorgibt, dem deutschen Volk dienen zu wollen!
Die Abmahnmaschinerie läuft auf Hochtouren
Besonders pikant an dieser Enthüllung ist die Rolle der privaten Abmahnfirma "So done", die von der ehemaligen Jungliberalen-Chefin Franziska Brandmann geführt wird. Diese Firma kassierte die Hälfte der eingetriebenen Schadensersatzzahlungen – ein lukratives Geschäft auf Kosten eingeschüchterter Bürger. Merz hatte stets behauptet, die Zahlungen vollständig für soziale Zwecke in seinem Heimatlandkreis zu spenden. Offenbar war diese noble Geste nur die halbe Wahrheit.
Die Rechtsgrundlage für diesen Feldzug gegen die Meinungsfreiheit bildet der unsägliche Paragraph 188 des Strafgesetzbuchs. Dieser wurde 2021 unter der schwarz-roten Regierung Angela Merkels verschärft – angeblich um "gezielte Diffamierungen" gegen Politiker härter zu ahnden. In Wahrheit schuf man damit ein Zweiklassenrecht, das Politiker zu Bürgern erster Klasse macht, während der normale Steuerzahler zum Freiwild für übereifrige Staatsanwälte wird.
Hausdurchsuchungen wegen harmloser Kritik
Die Auswüchse dieser Politik sind erschreckend. Ein Mann wurde Opfer einer Hausdurchsuchung, weil er Merz auf X als "Suffkopf" bezeichnet hatte. Das Landgericht Stuttgart erklärte diese Maßnahme später für rechtswidrig – doch der Schaden war bereits angetreten. Wer einmal morgens um sechs Uhr von der Polizei aus dem Bett geholt wurde, vergisst das nicht so schnell.
Noch absurder wird es, wenn man bedenkt, dass Friedrich der Große einst gegen ihn gerichtete Pamphlete tiefer hängen ließ, damit die Leute sie besser lesen konnten. Das ist der Unterschied zwischen einem wahren Staatsmann und einem dünnhäutigen Krämerseelen-Politiker, der jede Kritik als persönlichen Affront auffasst.
Ein Paragraph, der weg muss
Der Paragraph 188 StGB ist eine Schande für unseren Rechtsstaat. Er diskriminiert normale Bürger, indem er Beleidigungen gegen Politiker härter bestraft als solche gegen Otto Normalverbraucher. Wo bleibt hier die vielgepriesene Gleichheit vor dem Gesetz? Die AfD und FDP fordern zu Recht die Abschaffung dieses Unrechtsparagraphen.
Besonders perfide: Während eine Alice Weidel sich öffentlich als "Nazischlampe" beschimpfen lassen musste, ohne dass dies strafrechtliche Konsequenzen hatte, reicht bei Merz schon die Bezeichnung als "Suffkopf" für eine Hausdurchsuchung. Diese Doppelmoral zeigt, wie verkommen unser politisches System mittlerweile ist.
Die neue Große Koalition – alte Probleme in neuem Gewand
Nun regiert Merz als Bundeskanzler in einer Großen Koalition mit der SPD. Man darf gespannt sein, ob er seine Klagewut im Amt fortsetzt oder ob die Last der Verantwortung ihn zur Besinnung bringt. Die bisherigen Erfahrungen lassen wenig Hoffnung aufkommen. Wer als Oppositionsführer tausende Bürger mit Anzeigen überzieht, wird als Kanzler kaum zum Demokraten mutieren.
Es ist höchste Zeit für einen echten Politikwechsel in Deutschland. Die CDU unter Merz hat sich als Teil des Problems erwiesen, nicht als Teil der Lösung. Solange Politiker glauben, sie stünden über dem Volk und könnten Kritik mit juristischen Mitteln mundtot machen, wird sich nichts zum Besseren wenden. Deutschland braucht Politiker, die dem Volk dienen – nicht solche, die es mit Abmahnungen und Hausdurchsuchungen drangsalieren.
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