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15.07.2025
10:16 Uhr

Menschenwürde als Verhandlungsmasse? Brosius-Gersdorf beharrt auf umstrittenen Positionen

Die Debatte um die verschobene Wahl zur Bundesverfassungsrichterin nimmt kein Ende. Frauke Brosius-Gersdorf, deren Nominierung für das höchste deutsche Gericht für erhebliche Kontroversen sorgte, legt nun nach. In einer schriftlichen Stellungnahme bekräftigt die Juristin ihre höchst umstrittenen Ansichten zur Abtreibung und wirft gleichzeitig Kritikern unsachliche Berichterstattung vor. Besonders brisant: Sie fordert stärkeren strafrechtlichen Schutz für Politiker vor verbalen Angriffen – während sie gleichzeitig die Menschenwürde ungeborenen Lebens zur Disposition stellt.

Die Menschenwürde als variables Gut?

Was Brosius-Gersdorf in ihrer Erklärung präsentiert, liest sich wie ein Frontalangriff auf die Grundfesten unseres Grundgesetzes. Die Juristin spricht von einem "verfassungsrechtlichen Dilemma" und bietet zwei Lösungen an, die beide erschütternd sind: Entweder sei die Menschenwürde "doch abwägungsfähig" oder sie gelte "für das ungeborene Leben nicht". Mit anderen Worten: Der erste Artikel unseres Grundgesetzes, der die Unantastbarkeit der Menschenwürde festschreibt, soll nach Belieben interpretierbar werden.

Diese Position steht in krassem Widerspruch zu allem, was das Bundesverfassungsgericht bisher zur Menschenwürde entschieden hat. Die Würde des Menschen ist keine Verhandlungsmasse, kein variables Gut, das je nach politischer Großwetterlage neu definiert werden kann. Sie ist der unverrückbare Kern unserer Verfassungsordnung – oder sollte es zumindest sein.

Doppelmoral bei der Meinungsfreiheit

Besonders pikant wird Brosius-Gersdorfs Stellungnahme, wenn sie sich über kritische Medienberichte echauffiert. Berichte, die anonyme Politiker-Quellen zitieren, seien "unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent". Gleichzeitig begrüßt sie aber Verschärfungen im Strafrecht bei Äußerungsdelikten gegen Politiker. Diese würden "für sich zu Recht stärkeren Schutz vor verbalen Angriffen fordern".

Man reibt sich verwundert die Augen: Während ungeborenes Leben nach ihrer Ansicht keinen vollen Schutz der Menschenwürde verdient, sollen Politiker einen Sonderstatus bei der Meinungsfreiheit genießen? Diese Doppelmoral offenbart ein zutiefst problematisches Demokratieverständnis. In einer funktionierenden Demokratie müssen sich gerade Politiker scharfer Kritik stellen – das gehört zum Geschäft.

Die wahre Agenda wird sichtbar

Brosius-Gersdorf versucht, ihre radikalen Positionen hinter einem Schleier vermeintlicher Wissenschaftlichkeit zu verstecken. Sie verweist auf ihre Forschungsschwerpunkte im Verfassungs-, Sozial- und Bildungsrecht. Doch diese Ablenkungsmanöver können nicht darüber hinwegtäuschen, dass ihre Grundhaltung zu fundamentalen Verfassungsfragen höchst problematisch ist.

Auch ihre Aussagen zu paritätischen Wahllisten lassen aufhorchen. Während Landesverfassungsgerichte in Brandenburg und Thüringen solche Zwangsquoten bereits als verfassungswidrig verworfen haben, hält Brosius-Gersdorf die Tür dafür offen. Sie spricht von einer "umstrittenen" und "höchstrichterlich nicht geklärten" Frage – und ignoriert dabei geflissentlich die eindeutigen Urteile der Landesverfassungsgerichte.

Ein Angriff auf traditionelle Werte

Was hier sichtbar wird, ist nichts weniger als ein Angriff auf die Grundfesten unserer Gesellschaft. Die Menschenwürde soll verhandelbar werden, während gleichzeitig neue Sonderrechte für die politische Klasse geschaffen werden sollen. Paritätszwänge sollen die freie Wahl einschränken, und das Kopftuch im Staatsdienst wird zur harmlosen Meinungsäußerung verklärt.

Diese Agenda passt perfekt zur aktuellen politischen Großwetterlage, in der traditionelle Werte systematisch demontiert werden. Familie, Ehe, der Schutz ungeborenen Lebens – all das wird auf dem Altar einer vermeintlich progressiven Ideologie geopfert. Dass ausgerechnet eine potenzielle Verfassungsrichterin diese Entwicklung vorantreiben will, sollte jeden aufrechten Demokraten alarmieren.

Die Reaktion der Politik

Immerhin scheint die massive öffentliche Kritik Wirkung zu zeigen. Die für Juli geplante Wahl wurde verschoben – ein kleiner Erfolg für all jene, die sich gegen diese Personalie ausgesprochen haben. Doch Brosius-Gersdorf gibt sich unbeeindruckt und bekräftigt ihre Positionen. Diese Sturheit zeigt: Hier geht es nicht um juristische Feinheiten, sondern um ideologische Überzeugungen.

Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz täte gut daran, diese Nominierung endgültig zu beerdigen. Eine Verfassungsrichterin, die die Menschenwürde zur Disposition stellt, während sie Sonderrechte für Politiker fordert, hat am höchsten deutschen Gericht nichts verloren. Das Bundesverfassungsgericht muss ein Hort der Verfassungstreue bleiben, nicht zur Spielwiese für ideologische Experimente werden.

Ein Weckruf für die Gesellschaft

Der Fall Brosius-Gersdorf sollte uns alle wachrütteln. Er zeigt, wie weit der Marsch durch die Institutionen bereits fortgeschritten ist. Positionen, die noch vor wenigen Jahren als radikal gegolten hätten, werden heute als "demokratische Mitte" verkauft. Die Menschenwürde wird relativiert, während neue Sprechverbote etabliert werden sollen.

Es ist höchste Zeit, dass sich die schweigende Mehrheit zu Wort meldet. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Grundfesten unserer Verfassung von innen heraus ausgehöhlt werden. Die Menschenwürde ist unantastbar – für alle Menschen, vom ersten bis zum letzten Atemzug. Und die Meinungsfreiheit gilt für alle Bürger gleichermaßen, nicht nur für die politische Klasse.

Brosius-Gersdorfs Stellungnahme ist ein Offenbarungseid. Sie zeigt, wohin die Reise gehen soll: in eine Gesellschaft, in der fundamentale Rechte verhandelbar werden, während sich die politische Elite neue Privilegien sichert. Diesem Ansinnen müssen wir uns mit aller Kraft entgegenstellen. Das Bundesverfassungsgericht braucht Richter, die die Verfassung schützen – nicht solche, die sie umdeuten wollen.

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