Kostenlose Beratung
07930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
25.03.2026
18:25 Uhr

Mediale Inszenierung statt Fakten: Der Fall Ulmen und die fragwürdige Kunst der Andeutung

Es ist ein Lehrstück darüber, wie in Deutschland mittlerweile Meinungen gemacht, Karrieren zerstört und Gesetzesverschärfungen durchgepeitscht werden – nicht auf Basis belastbarer Fakten, sondern auf dem wackligen Fundament geschickter Andeutungen und wolkiger Insinuierungen. Der Fall Christian Ulmen, der seit dem aufsehenerregenden Spiegel-Bericht vom 21. März 2026 die Republik in Atem hält, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein journalistisches Konstrukt, das erschreckende Parallelen zu vergangenen Medienskandalen aufweist.

Was der Spiegel schrieb – und was er eben nicht schrieb

Die Schauspielerin Collien Fernandes erhob schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen. So weit, so bekannt. Ganz Deutschland verstand den Spiegel-Bericht mit dem dramatischen Titel „Du hast mich virtuell vergewaltigt" so, als verdächtige Fernandes ihren früheren Ehemann, sexualisierte Deepfakes – also mittels Künstlicher Intelligenz erzeugte pornografische Fotomontagen mit ihrem Gesicht – hergestellt und im Internet verbreitet zu haben. Die Tagesschau berichtete es so. Der Deutschlandfunk berichtete es so. Der WDR berichtete es so. Und Millionen Deutsche glaubten es.

Doch wer den Spiegel-Artikel tatsächlich Zeile für Zeile seziert, stößt auf eine bemerkenswerte Diskrepanz. In den Passagen, in denen konkrete Verdachtsmomente gegen Ulmen formuliert werden, in denen angebliche Eingeständnisse zitiert werden, ist von der Herstellung und Verbreitung pornografischer Deepfakes schlicht keine Rede. Stattdessen geht es um Fakeprofile, um Chats mit Männern, um das Versenden von Videos, die auf frei zugänglichen Pornoseiten erhältlich gewesen seien und deren Darstellerinnen seiner Frau ähnlich gesehen hätten. Das ist zweifellos fragwürdig – aber es ist etwas fundamental anderes als die Erstellung von KI-generierten Deepfakes.

Die Methode der Insinuierung

Wie gelingt es einem der renommiertesten Nachrichtenmagazine der Welt, einen Eindruck zu erwecken, der bei genauer Prüfung möglicherweise gar nicht durch die tatsächlichen Aussagen gedeckt ist? Die Antwort liegt in der handwerklichen Komposition des Textes. Durch geschickte Verschachtelung von Themenblöcken, durch das Nebeneinanderstellen von allgemeinen Ausführungen über die Gefahren von Deepfakes und konkreten Vorwürfen gegen Ulmen, durch dramatisierende Vergleiche – etwa mit dem aufsehenerregenden französischen Vergewaltigungsfall Pelicot – entsteht beim Leser ein Gesamtbild, das die einzelnen Textbausteine für sich genommen gar nicht hergeben.

Man kennt diese Methode. Man hat sie schon einmal erlebt. Und genau hier wird es brisant.

Correctiv lässt grüßen

Die Parallelen zur berüchtigten Correctiv-Berichterstattung über das sogenannte „Potsdam-Treffen" sind frappierend. Auch dort wurde durch wolkige Andeutungen und dramatisierende Inszenierung ein Eindruck erzeugt, der bei näherer Betrachtung auf tönernen Füßen stand. Correctiv hatte seinerzeit suggeriert, in Potsdam sei ein „Geheimplan" zur Ausweisung deutscher Staatsbürger besprochen worden – eine Darstellung, die das Landgericht Berlin mittlerweile als Falschbehauptung verboten hat. Die Tagesschau, das ZDF-„heute-journal", der SWR und andere Medien, die auf den Correctiv-Zug aufgesprungen waren, mussten sich gerichtliche Verbote gefallen lassen.

Nun droht dem Spiegel und den Medien, die seine Darstellung unkritisch übernommen haben, ein ähnliches Schicksal. Sollten Gerichte zu dem Schluss kommen, dass der durchschnittliche Leser den Bericht so verstehen musste, als verdächtige Fernandes ihren Ex-Mann der Deepfake-Herstellung – obwohl sie dies möglicherweise gar nicht explizit geäußert hat –, wäre die Kernaussage des Artikels schlicht falsch. Ein presserechtlicher Super-GAU für das Hamburger Magazin.

Strafrechtsverschärfung auf fragwürdiger Grundlage

Besonders bedenklich ist der politische Kontext, in den diese Geschichte eingebettet wurde. Wie auf Knopfdruck meldete sich zeitgleich mit der Veröffentlichung SPD-Justizministerin Hubig mit einem Vorschlag dramatischer Strafrechtsverschärfungen. Private Fotomontagehandlungen – wohlgemerkt: ohne jede Verbreitungsabsicht – sollen künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können. Diverse Nichtregierungsorganisationen sprangen ebenfalls sofort auf den Zug auf und forderten neben Strafrechtsverschärfungen gleich auch noch eine Klarnamenpflicht im Internet.

Doch halt. Bereits nach geltendem Recht ist das Verbreiten sexuell konnotierter Deepfakes als öffentliche Verleumdung mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Eine Strafbarkeitslücke existiert schlicht nicht. Sie wurde konstruiert – offenbar, um politischen Aktionismus zu rechtfertigen, der bei näherer Betrachtung weder notwendig noch verhältnismäßig erscheint.

Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um das perfekte Zusammenspiel von medialer Inszenierung, politischer Forderung und NGO-Kampagne zumindest bemerkenswert zu finden. Die Choreographie wirkt wie aus einem Drehbuch – und das sollte jeden aufmerksamen Bürger zutiefst beunruhigen.

Ein Muster, das sich wiederholt

Was wir hier beobachten, ist kein Einzelfall. Es ist ein Muster. Große Medien erzeugen durch geschickte Darstellung einen bestimmten Eindruck. Andere Medien – insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk, für den der deutsche Bürger zwangsweise Gebühren entrichtet – übernehmen diesen Eindruck unkritisch und verbreiten ihn als Tatsache weiter. Politiker nutzen die aufgeheizte Stimmung, um längst geplante Gesetzesverschärfungen durchzusetzen. Und am Ende steht der Einzelne – in diesem Fall Christian Ulmen, der sämtliche Vorwürfe von Beginn an bestritten hat – vor den Trümmern seiner Reputation, während die Öffentlichkeit einem möglicherweise falschen Narrativ aufgesessen ist.

Es ist bezeichnend für den Zustand des deutschen Journalismus, dass die kritische Analyse des Spiegel-Berichts nicht etwa von den großen Redaktionen selbst geleistet wird, sondern von einem Medienrechtler vorgenommen werden muss. Wo bleibt die Selbstkontrolle der Branche? Wo bleibt der investigative Geist, der sich nicht nur gegen vermeintliche Täter richtet, sondern auch gegen die eigene Zunft, wenn diese handwerklich unsauber arbeitet?

Die eigentliche Gefahr

Natürlich ist die Anfertigung pornografischer Deepfakes ein ernstes Problem, das gesellschaftlich und strafrechtlich adressiert werden muss. Niemand bestreitet das. Doch wer dieses wichtige Thema durch manipulative Berichterstattung instrumentalisiert, wer falsche Eindrücke erzeugt, um Gesetzesverschärfungen zu begründen, die bei näherer Betrachtung gar nicht notwendig sind, der erweist dem Anliegen einen Bärendienst. Mehr noch: Er untergräbt das Vertrauen der Bürger in Medien und Politik – ein Vertrauen, das in Deutschland ohnehin auf einem historischen Tiefstand angekommen ist.

Wenn Medien durch geschickte Andeutungen Eindrücke erzeugen, die sie bei genauer Prüfung gar nicht belegen können, dann ist das keine Berichterstattung mehr – dann ist das Kampagnenjournalismus.

Der Fall Ulmen wird die Gerichte beschäftigen. Er wird möglicherweise – wie der Correctiv-Skandal – zu einer Reihe von Verboten führen. Und er wird hoffentlich dazu beitragen, dass die deutsche Öffentlichkeit noch kritischer hinterfragt, was ihr von den großen Medienhäusern als Wahrheit präsentiert wird. Denn eines hat dieser Fall bereits jetzt bewiesen: Die Methode der Insinuierung ist mindestens so gefährlich wie die Deepfakes, vor denen sie angeblich warnen will.

  • Themen:
  • #SPD

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen