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20.08.2025
12:50 Uhr

Lufthansa triumphiert über Condor: Gericht kippt Kartellamt-Anordnung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Lufthansa einen bedeutenden Sieg im jahrelangen Streit mit dem Ferienflieger Condor beschert. Die Richter erklärten eine Anordnung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2022 für rechtswidrig, die den Kranich-Konzern zur Gewährung von Vorzugskonditionen für Condor-Passagiere verpflichten sollte. Ein Urteil, das die Machtverhältnisse am deutschen Luftfahrtmarkt zementiert und kleinere Anbieter weiter unter Druck setzt.

Das Ende einer jahrzehntelangen Tradition

Über Jahrzehnte hinweg profitierten Condor-Kunden von einer besonderen Vereinbarung: Sie konnten zu vergünstigten Konditionen mit Lufthansa-Maschinen zum Frankfurter Drehkreuz gebracht werden, um von dort ihre Langstreckenflüge anzutreten. Diese Praxis, die noch aus Zeiten stammte, als beide Airlines enger verbunden waren, endete abrupt Ende 2024. Die Lufthansa kündigte die Sondervereinbarungen – sehr zum Ärger des kleineren Konkurrenten.

Das Bundeskartellamt versuchte noch 2022, diese Entwicklung zu stoppen. Die Wettbewerbshüter sahen in der Kündigung einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Lufthansa. Doch das Düsseldorfer Gericht folgte dieser Argumentation nicht und kippte die Anordnung aus formalen Gründen.

David gegen Goliath am deutschen Himmel

Die Entscheidung offenbart einmal mehr die Schieflage am deutschen Luftfahrtmarkt. Während die Lufthansa-Group mit ihren Töchtern Swiss, Austrian und Eurowings den Markt dominiert, kämpfen kleinere Anbieter wie Condor ums Überleben. Der Ferienflieger, der einst zur Thomas Cook gehörte und nur knapp der Insolvenz entging, muss nun deutlich höhere Preise für Lufthansa-Tickets zahlen. Zudem kann das Unternehmen nicht mehr im gewohnten Umfang über Sitzplatzkapazitäten verfügen.

„Damit haben alle entscheidenden Verfahren bestätigt, dass die Kündigung der Sondervereinbarungen mit Condor rechtlich zulässig war"

So triumphiert ein Lufthansa-Sprecher nach dem Urteil. Man werde Condor selbstverständlich weiterhin Zubringerflüge anbieten – allerdings nur noch im Rahmen eines gewöhnlichen Interlining-Abkommens, wie es auch anderen Wettbewerbern zur Verfügung stehe.

Condor reagiert mit eigenem Zubringernetz

Die deutlich kleinere Fluggesellschaft hat bereits auf die veränderten Bedingungen reagiert und das eigene Zubringernetz nach Frankfurt verstärkt. Eine Notlösung, die zusätzliche Kosten verursacht und die Wettbewerbsfähigkeit weiter schwächt. Condor kündigte an, die Entscheidung zu prüfen und über weitere Schritte nachzudenken.

Ein Pyrrhussieg für den Wettbewerb?

Das Urteil wirft grundsätzliche Fragen zur Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs im deutschen Luftverkehr auf. Wenn marktbeherrschende Unternehmen kleineren Konkurrenten nach Belieben den Zugang zu wichtiger Infrastruktur erschweren können, wird echter Wettbewerb zur Farce. Die Leidtragenden sind am Ende die Verbraucher, die mit weniger Auswahl und höheren Preisen rechnen müssen.

Besonders pikant: Während die Politik gerne von fairem Wettbewerb und Verbraucherschutz spricht, versagt das Kartellrecht offenbar bei der Durchsetzung dieser hehren Ziele. Das Bundeskartellamt, eigentlich als scharfes Schwert gegen Marktmacht gedacht, erweist sich in diesem Fall als stumpfe Waffe. Formale Fehler führen dazu, dass inhaltlich möglicherweise berechtigte Anordnungen keinen Bestand haben.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf mag juristisch korrekt sein – für die Vielfalt am deutschen Luftfahrtmarkt ist sie dennoch ein herber Rückschlag. In Zeiten, in denen die Luftfahrtbranche ohnehin mit enormen Herausforderungen kämpft, verstärkt dieses Urteil die Konzentration auf wenige große Player. Eine Entwicklung, die langfristig weder im Interesse der Verbraucher noch der deutschen Wirtschaft sein kann.

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