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21.07.2026
15:20 Uhr

Leihmutterschaft als "Selbstbestimmung": Wie eine gescheiterte Kandidatin ihr eigenes Urteil bestätigt

Leihmutterschaft als "Selbstbestimmung": Wie eine gescheiterte Kandidatin ihr eigenes Urteil bestätigt

Es gibt Momente in der politischen Debatte, in denen sich eine Person selbst so treffend charakterisiert, dass jeder weitere Kommentar überflüssig erscheint. Frauke Brosius-Gersdorf, die vor einem Jahr auf spektakuläre Weise als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht scheiterte, hat mit einem aktuellen Interview genau einen solchen Moment geliefert. Und siehe da: Es bestätigt nur, was seinerzeit viele befürchtet hatten.

Ein Verbot als "verfassungswidrig" – wirklich?

Im Zuge der Debatte um den ehemaligen Unionsfraktionschef Jens Spahn äußerte sich die Verfassungsrechtlerin zur heiklen Frage der Leihmutterschaft. Und sie tat dies mit einer Selbstsicherheit, die man in juristischen Kreisen eher selten antrifft. Ein pauschales Verbot der Leihmutterschaft sei, so ihre Aussage, schlicht "mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar". Es spreche den Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab und offenbare einen "paternalistischen Staat".

Man reibt sich die Augen. Da wird die Vermietung eines weiblichen Körpers, die Bestellung eines Kindes gleichsam auf Katalog, zur Frage der reinen Selbstverwirklichung erklärt. Als ginge es um die Wahl zwischen zwei Urlaubsdestinationen.

Wenn Triathlon und ungeborenes Leben verwechselt werden

Besonders bemerkenswert erscheint ein Vergleich, den Brosius-Gersdorf bemühte: Ein Verbot der Leihmutterschaft sei ähnlich illiberal wie ein Verbot von Alkohol, Rauchen oder Hochrisikosport. Man muss diesen Gedanken einen Moment sacken lassen. Beim Extremsport wird üblicherweise nicht über das Schicksal eines ungeborenen Kindes entschieden. Beim Rauchen wird kein Menschenleben zur handelbaren Ware degradiert. Doch solche Feinheiten scheinen die Juristin nicht zu beschäftigen.

Etwas Plumperes als diese Antwort habe ich noch nicht gelesen. Ein Segen, dass sie nicht im höchsten deutschen Gericht sitzt, das über die Werteordnung der Verfassung wacht.

Diese ungewöhnlich scharfe Kritik stammt bezeichnenderweise nicht von einem konservativen Hardliner, sondern vom eher als diplomatisch bekannten Armin Laschet. Wenn selbst er zu solchen Worten greift, dann sagt das einiges über die Qualität der abgelieferten Argumentation aus.

Das Kind – der große Abwesende in dieser Debatte

Was in der Selbstbestimmungs-Rhetorik völlig unter den Tisch fällt, ist der eigentlich Betroffene: das Kind. Bei der Leihmutterschaft wird ein Mensch bestellt, ausgetragen und übergeben – wie eine Dienstleistung. Verträge zwischen den bestellenden Parteien und der Leihmutter regeln bisweilen sogar, was geschehen soll, wenn das Kind "nicht den Erwartungen entspricht". Von echter Menschenwürde, dem obersten Prinzip unseres Grundgesetzes, ist da wenig zu spüren.

Es sind gerade traditionelle Werte – die Familie, der Schutz des Ungeborenen, die Unantastbarkeit menschlicher Würde – die hier auf dem Spiel stehen. Und ausgerechnet eine potenzielle Verfassungsrichterin scheint diese Werte einer beliebigen Fortschrittsideologie zu opfern.

Ein Muster, das sich durchzieht

Ob es um die Leihmutterschaft geht, um Abtreibungen bis kurz vor der Geburt oder um die Corona-Impfpflicht: Bei Brosius-Gersdorf zeigt sich stets dasselbe Bild. Wo ein guter Jurist mit dem berühmten Satz "Es kommt darauf an" antwortet – ein Ausdruck von Demut vor der Komplexität des Rechts –, liefert sie apodiktische Gewissheiten. Statt die vielen Grautöne des Lebens abzuwägen, greift sie zur ideologischen Schablone.

Hinzu kommt eine ausgeprägte Neigung zur Opferrolle. Nach ihrem Scheitern beklagte sie "gezielte Kampagnen" und warnte gar, der Umgang mit ihr sei "extrem gefährlich" für die Demokratie. Im Mai dieses Jahres legte sie mit dem Vorwurf sexistischer Untertöne nach. Doch das eigentlich Aufschlussreiche ist: Sie hat offenbar bis heute nicht verstanden, weshalb sie gescheitert ist. Nicht als Frau, nicht als Opfer einer Verschwörung – sondern schlicht aufgrund ihrer eigenen, erstaunlich unbekümmerten Art im Umgang mit existenziellen Rechtsfragen.

Ein Glücksfall für den Rechtsstaat

Man muss es so deutlich sagen: Die Entscheidung gegen ihre Berufung war ein Glücksfall. Deutschland leistet sich ohnehin bereits genug Personal in Schlüsselpositionen, das ideologische Überzeugungen über nüchterne juristische Sorgfalt stellt. Ein Bundesverfassungsgericht, das über die Werteordnung von Millionen Bürgern wacht, braucht Demut, Augenmaß und Respekt vor der Verfassung – keine dogmatischen Gewissheiten.

Dass diese Kandidatur seinerzeit verhindert wurde, war die richtige Entscheidung. Ihre jüngsten Äußerungen bestätigen das nur ein weiteres Mal. In Zeiten, in denen an vielen Stellen die Fundamente unserer Gesellschaft ins Wanken geraten, ist Stabilität an den höchsten Gerichten kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Meinung unserer Redaktion wieder und dient der Information sowie der politischen Meinungsbildung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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