
Lebensschutz-Debatte entbrennt neu: Warum die Richterwahl zur Grundsatzfrage wurde
Die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin hat eine längst überfällige Debatte wieder entfacht: Wie hält es Deutschland mit dem Lebensschutz? Während linke Kreise die Juristin als Vorkämpferin für "reproduktive Selbstbestimmung" feiern, zeigt sich bei genauerer Betrachtung ein beunruhigendes Bild davon, wie weit sich Teile unserer gesellschaftlichen Elite bereits von grundlegenden Werten entfernt haben.
Der wahre Kern des Skandals
Was Brosius-Gersdorf bei Markus Lanz als harmlose juristische Abwägung verkaufen wollte, offenbart bei näherer Betrachtung eine erschreckende Haltung zum ungeborenen Leben. Die Professorin spricht davon, dass Abtreibungen in der "Frühphase" rechtmäßig sein sollten - eine Formulierung, die bewusst verschleiert, worum es wirklich geht: die Tötung ungeborenen Lebens salonfähig zu machen.
Besonders perfide ist dabei ihre Strategie, das Grundrecht auf Leben gegen ein vermeintliches "reproduktives Selbstbestimmungsrecht" auszuspielen. Als ob es bei der Frage nach Leben oder Tod eines unschuldigen Kindes um eine simple Güterabwägung ginge, wie man sie beim Kauf eines Autos vornimmt.
Die historische Dimension des Lebensschutzes
Deutschland hat eine besondere historische Verantwortung beim Schutz menschlichen Lebens. Nach den Gräueln des Nationalsozialismus wurde das Grundgesetz bewusst so formuliert, dass die Menschenwürde und das Recht auf Leben an oberster Stelle stehen. Artikel 1 und 2 unserer Verfassung sind keine Verhandlungsmasse, sondern das Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar" - dieser Satz gilt nicht erst ab der Geburt, sondern von Anfang an.
Umso besorgniserregender ist es, wenn ausgerechnet eine potenzielle Verfassungsrichterin diese Grundfesten relativiert. Die von der gescheiterten Ampel-Regierung eingesetzte Expertenkommission, der Brosius-Gersdorf angehörte, empfahl tatsächlich eine Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen. Ein Frontalangriff auf den Lebensschutz, getarnt als "Modernisierung".
Der aktuelle Rechtszustand - ein fragiler Kompromiss
Der geltende Paragraph 218 stellt einen mühsam errungenen Kompromiss dar. Schwangerschaftsabbrüche sind grundsätzlich strafbar, bleiben aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Diese Regelung mag nicht perfekt sein, aber sie erkennt zumindest das Unrecht an, das mit jeder Abtreibung verbunden ist.
Die Beratungspflicht, die Bedenkzeit und die Zwölf-Wochen-Frist sind keine bürokratischen Hürden, sondern Schutzmechanismen für das ungeborene Leben. Sie geben Frauen in Konfliktsituationen Zeit zum Nachdenken und bieten Hilfsangebote an.
Die wahre Agenda hinter der "Reform"
Wenn nun Umfragen präsentiert werden, wonach angeblich eine Mehrheit der Deutschen für eine Legalisierung sei, sollte man genauer hinschauen. Wie wurden die Fragen formuliert? Wurde den Befragten erklärt, was eine Abtreibung tatsächlich bedeutet? Oder wurde ihnen suggeriert, es ginge nur um "Selbstbestimmung" und "Frauenrechte"?
Die Tatsache, dass selbst Kirchenmitglieder angeblich mehrheitlich für eine Lockerung seien, zeigt vor allem eines: wie erfolgreich die jahrzehntelange Propaganda der Abtreibungslobby war. Begriffe wie "Schwangerschaftsgewebe" oder "Zellhaufen" haben das Bewusstsein dafür vernebelt, dass es hier um menschliches Leben geht.
Die neue Regierung muss Farbe bekennen
Mit dem Scheitern der Ampel-Koalition und der neuen Großen Koalition unter Friedrich Merz besteht nun die Chance, den Irrweg zu stoppen. Die Union hat sich traditionell für den Lebensschutz eingesetzt - nun muss sie beweisen, dass diese Werte mehr sind als Wahlkampfrhetorik.
Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet die gescheiterte Forschungsministerin Dorothee Bär eine der wenigen war, die klare Worte fand. Ihre Fassungslosigkeit über die Kommissionsempfehlungen war berechtigt. Doch wo waren die anderen Stimmen aus der Union? Wo war der Aufschrei der Kirchen?
Zeit für eine Wende in der Wertedebatte
Die Causa Brosius-Gersdorf hat ungewollt einen wichtigen Dienst erwiesen: Sie hat die Masken fallen lassen und gezeigt, wie weit die Aushöhlung traditioneller Werte bereits fortgeschritten ist. Wenn selbst potenzielle Verfassungsrichter das Lebensrecht relativieren, ist es höchste Zeit für eine Kurskorrektur.
Deutschland braucht keine "Modernisierung" des Lebensschutzes, sondern eine Rückbesinnung auf die Werte, die unsere Gesellschaft zusammenhalten. Familie, Kinder, der Schutz der Schwächsten - das sind keine verstaubten Konzepte, sondern die Grundlage einer funktionierenden Gemeinschaft.
Die neue Bundesregierung steht vor der Wahl: Will sie dem Zeitgeist hinterherlaufen oder den Mut haben, für das Leben einzustehen? Die Antwort darauf wird zeigen, ob Deutschland noch zu seinen Grundwerten steht oder ob wir endgültig zur Wegwerfgesellschaft werden - in der auch menschliches Leben zur Disposition steht.
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