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Kettner Edelmetalle
29.01.2026
14:00 Uhr

Kritis-Dachgesetz beschlossen: Schutz kritischer Infrastruktur oder Ausbau staatlicher Kontrolle?

Der Deutsche Bundestag hat am 29. Januar 2026 das sogenannte Kritis-Dachgesetz verabschiedet – ein Regelwerk, das den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland bundeseinheitlich regeln soll. Mit den Stimmen von Union, SPD und AfD fand der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine klare Mehrheit. Doch während die Befürworter von einem längst überfälligen Schritt zur Stärkung der nationalen Sicherheit sprechen, warnen Kritiker vor einer schleichenden Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse.

EU-Vorgaben werden in deutsches Recht überführt

Das Gesetz dient der Umsetzung der europäischen CER-Richtlinie, die den Mitgliedstaaten verbindliche Vorgaben zum Schutz kritischer Einrichtungen macht. Die Bundesregierung verspricht sich davon eine gestärkte „Resilienz der Wirtschaft" und eine verbesserte „Versorgungssicherheit der Bevölkerung". Konkret enthält das Regelwerk Bestimmungen zur Identifizierung von Betreibern kritischer Anlagen, zur Etablierung nationaler Risikoanalysen sowie zur Einführung eines Meldewesens für sicherheitsrelevante Vorfälle.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warb im Parlament eindringlich für die Annahme des Gesetzes. Deutschland sei ein „Ziel von Sabotage, Spionage, Desinformation und auch von Terror", erklärte der Minister. Es sei Aufgabe der Politik, sich dagegen zu rüsten und „ja, auch zurückzuschlagen". Das neue Gesetz sei dazu „exzellent" geeignet.

AfD stimmt zu – trotz scharfer Kritik

Bemerkenswert ist die Haltung der AfD, die dem Gesetz trotz erheblicher Bedenken zustimmte. Ihr Abgeordneter Arne Raue bezeichnete das Vorhaben als „Gesetz zur Ausweitung staatlicher Kontrolle" und kritisierte die aus seiner Sicht zu umfassenden Kompetenzen für Bundesbehörden. Dennoch sei ein verbesserter Schutz der kritischen Infrastruktur notwendig – eine pragmatische Entscheidung, die zeigt, dass die Partei durchaus bereit ist, über ideologische Gräben hinweg zu handeln, wenn es um die Sicherheit des Landes geht.

Schwellenwerte in der Kritik

Der Deutsche Städtetag hatte bereits im Vorfeld moniert, dass der festgelegte Schwellenwert von 500.000 Einwohnern zur Einordnung von Einrichtungen als kritische Infrastruktur viel zu hoch angesetzt sei. Auch in kleineren Städten sollte ein Mindestmaß an Vorgaben zu Krisenplänen, Meldeketten und IT-Sicherheit gelten. Die SPD-Abgeordnete Rasha Nasr verwies darauf, dass das Gesetz nun eine Öffnungsklausel enthalte, die es den Ländern ermögliche, die Verpflichtungen auch Betreibern kleinerer Anlagen aufzuerlegen.

Linke wirft Dobrindt Instrumentalisierung vor

Deutlich schärfer fiel die Kritik von Jan Köstering (Linke) aus, der dem Bundesinnenminister vorwarf, den Brandanschlag von Berlin als Vorwand zu benutzen, um sich als „Überwachungsminister" in Szene zu setzen. Eine Anschuldigung, die angesichts der realen Bedrohungslage durch Sabotage und hybride Angriffe auf deutsche Infrastruktur reichlich weltfremd anmutet.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, Ingbert Liebing, mahnte unterdessen zur Eile: Der Bundesrat müsse dem Gesetz nun zügig zustimmen, denn „die Zeit, die beim politischen Ringen der letzten Jahre verloren wurde, fehlt den Unternehmen zur Umsetzung".

Ob das Kritis-Dachgesetz tatsächlich den erhofften Schutzschirm über Deutschlands kritische Infrastruktur spannen wird oder ob es primär als Instrument staatlicher Kontrolle dient, wird sich erst in der praktischen Anwendung zeigen. Die Bedrohungslage jedenfalls ist real – und sie wartet nicht auf politische Debatten.

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