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08.01.2026
06:44 Uhr

Kriminalbeamte fordern Schließfach-Kontrollen: Reicht der Staat der Organisierten Kriminalität die Hand?

Kriminalbeamte fordern Schließfach-Kontrollen: Reicht der Staat der Organisierten Kriminalität die Hand?

Der spektakuläre Bankeinbruch in Gelsenkirchen, bei dem Täter fast 3.250 Kundenschließfächer aufbrachen, wirft unbequeme Fragen auf. Oliver Huth, Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in Nordrhein-Westfalen, nutzt den Vorfall für eine längst überfällige Debatte: Warum genießen Bankschließfächer einen Sonderstatus bei der Geldwäschebekämpfung?

Ein Paradoxon der deutschen Finanzaufsicht

Während Banken bei Konten jede auffällige Bewegung melden müssen und die sechste EU-Geldwäscherichtlinie bereits in der Umsetzung steckt, bleiben Schließfächer völlig außen vor. „Ich finde das aberwitzig, dass wir hier Geldwäschebekämpfung betreiben, in ein Schließfach aber jeder reindonnern darf, was er will", kritisiert Huth scharf. Seine Worte treffen einen wunden Punkt: Mit diesem Modell reiche man der Organisierten Kriminalität geradezu die Hand.

Die Logik dahinter erschließt sich dem normalen Bürger nicht. Wer größere Summen auf sein Konto einzahlt, muss mit Nachfragen rechnen. Wer dieselbe Summe in ein Schließfach legt – kein Problem, keine Fragen, keine Kontrolle.

Bargeld im Schließfach: Wer macht das eigentlich?

Huth stellt eine provokante These auf: Es gebe schlicht keinen legitimen Grund, Bargeld im Schließfach statt auf dem Sparkonto zu verwahren. Die Einzigen, die sich Geld unters Kopfkissen legten, seien ältere Menschen mit Schwierigkeiten bei Bankgeschäften. Eine Aussage, die man durchaus hinterfragen darf – schließlich gibt es in Zeiten von Negativzinsen und wachsendem Misstrauen gegenüber dem Bankensystem durchaus nachvollziehbare Gründe für Bargeldreserven.

„Ich selbst habe als Beamter schon 300.000 Euro im Bankschließfach einer Kindergärtnerin gefunden."

Solche Funde sprechen eine deutliche Sprache. Natürlich gibt es unter Schließfachmietern auch völlig unbescholtene Bürger, die Familienschmuck oder Erbstücke sicher verwahren möchten. Doch die Normalverteilung, so Huth, lege nahe, dass sich auch „schwarze Schafe" darunter befänden.

Der Gelsenkirchener Coup: Akribisch geplant

Die Täter drangen über einen Archivraum ein und bohrten ein großes Loch in den Tresorraum. Der Einbruch wurde erst am 29. Dezember durch einen Alarm der Brandmeldeanlage entdeckt – möglicherweise erstreckte sich die Beutetour über mehrere Tage. Die Täter entkamen unerkannt.

Ein Anwalt von Betroffenen widersprach bereits Spekulationen über Schwarzgeld. Viele seiner Mandanten hätten Nachweise über seriösen Erwerb vorgelegt, darunter Videos von der Einlagerung von Bargeld oder Goldschmuck.

Physische Edelmetalle als sichere Alternative

Der Fall zeigt einmal mehr: Wer sein Vermögen schützen möchte, sollte über verschiedene Strategien nachdenken. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber bieten eine bewährte Möglichkeit zur Vermögenssicherung – und können bei entsprechender Lagerung sowohl vor Bankeinbrüchen als auch vor staatlichem Zugriff geschützt werden. Als Beimischung zu einem breit gestreuten Portfolio bleiben sie eine zeitlose Konstante in unsicheren Zeiten.

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