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11.02.2026
12:15 Uhr

Krankenkassen ziehen vor Gericht: Wer zahlt die Gesundheitskosten der Bürgergeld-Empfänger?

Krankenkassen ziehen vor Gericht: Wer zahlt die Gesundheitskosten der Bürgergeld-Empfänger?

Es ist ein Konflikt, der seit Jahren schwelt und nun mit voller Wucht vor den Gerichten landet: Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat bei den Landessozialgerichten Begründungen zu insgesamt 79 Klageverfahren eingereicht. Das Ziel ist so klar wie brisant – der Bund soll endlich mehr für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern bezahlen. Denn die bisherige Praxis, so die Kassen, sei nichts anderes als eine verdeckte Umverteilung zulasten der arbeitenden Bevölkerung.

Lächerliche 100 Euro: Der Bund drückt sich vor der Verantwortung

Die Zahlen sprechen eine unmissverständliche Sprache. Für jeden Bürgergeldempfänger überweist der Bund derzeit eine monatliche Pauschale von etwas mehr als 100 Euro in den Gesundheitsfonds. Wer auch nur einmal einen Fuß in eine Arztpraxis gesetzt hat, weiß: Dieser Betrag deckt die tatsächlichen Gesundheitskosten nicht einmal ansatzweise. Die Differenz – und hier wird es für Millionen von Beitragszahlern schmerzhaft – müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über ihre regulären Beiträge ausgleichen.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Der fleißige Handwerker, die Krankenschwester im Schichtdienst, der mittelständische Unternehmer – sie alle finanzieren mit ihren steigenden Kassenbeiträgen klammheimlich die medizinische Versorgung derjenigen mit, die Bürgergeld beziehen. Eine stille Subvention, über die in Berlin niemand gerne spricht.

Verfassungsrechtliche Grundsatzfrage

Die Krankenkassen belassen es nicht bei den laufenden Verfahren vor den Landessozialgerichten. Mittelfristig streben sie ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an. Die zentrale Frage dabei: Finanziert der Bund die Gesundheitskosten von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehern in ausreichendem Maße?

Die Argumentation des GKV-Spitzenverbands ist dabei durchaus schlüssig. Die medizinische Versorgung von Bürgergeldempfängern gehöre zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum und damit zur staatlichen Daseinsvorsorge. Als steuerfinanzierte Fürsorgeleistung falle sie grundsätzlich in die Verantwortung des Bundes – und eben nicht in die der Beitragszahler. Ein Argument, dem man sich schwer entziehen kann.

Das Bürgergeld als Symptom einer verfehlten Sozialpolitik

Doch die Klage der Krankenkassen offenbart ein weit tieferliegendes Problem. Das Bürgergeld, jenes umstrittene Erbe der Ampel-Koalition, das einst als großer sozialpolitischer Wurf verkauft wurde, entpuppt sich immer mehr als fiskalisches Fass ohne Boden. Die Zahl der Empfänger bleibt auf einem besorgniserregend hohen Niveau, während die Kosten für das Sozialsystem unaufhörlich steigen. Dass nun auch noch die Krankenkassen vor Gericht ziehen müssen, um eine faire Kostenverteilung durchzusetzen, spricht Bände über den Zustand der deutschen Sozialpolitik.

Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz steht hier vor einer gewaltigen Herausforderung. Einerseits hat man ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur auf den Weg gebracht, andererseits fehlt offenbar das Geld, um die Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger angemessen zu finanzieren. Die Prioritäten scheinen einmal mehr fragwürdig gesetzt.

Beitragszahler am Limit

Für die rund 57 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland bedeutet diese Entwicklung vor allem eines: weiter steigende Beiträge. Schon jetzt ächzen viele Arbeitnehmer unter der Abgabenlast, die in Deutschland zu den höchsten weltweit gehört. Wenn der Bund seine Verantwortung für die Gesundheitsversorgung von Transferleistungsempfängern weiterhin auf die Solidargemeinschaft abwälzt, droht das System an seine Grenzen zu stoßen.

Es wäre an der Zeit, dass die Politik endlich ehrlich mit den Bürgern umgeht. Wer ein großzügiges Sozialsystem will – und dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden –, der muss es auch sauber finanzieren. Die Zeche darf nicht immer nur der arbeitende Mittelstand zahlen, der ohnehin schon das Rückgrat dieser Gesellschaft bildet und dafür viel zu selten Anerkennung erfährt. Die Klage der Krankenkassen ist daher mehr als ein juristischer Streit um Pauschalen und Paragraphen. Sie ist ein Weckruf an eine Politik, die sich allzu oft in ideologischen Debatten verliert, statt die grundlegenden Probleme dieses Landes zu lösen.

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