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22.07.2025
12:16 Uhr

Koalitionsstreit um Abtreibungen: Wenn juristische Spitzfindigkeiten auf politische Realitäten treffen

Die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht hat einen Sturm der Entrüstung ausgelöst – und dabei ungewollt die tiefen Risse in der noch jungen Großen Koalition offengelegt. Was als juristische Fachdiskussion begann, entpuppt sich nun als handfester Koalitionskrach zwischen CDU/CSU und SPD. Im Zentrum steht die Frage: Wie weit darf der Staat beim Schutz ungeborenen Lebens gehen?

Der Koalitionsvertrag als Zankapfel

Es ist schon bemerkenswert, wie unterschiedlich Koalitionspartner denselben Text interpretieren können. Die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker stellt unmissverständlich klar: Eine Änderung des Paragrafen 218 sei nicht vereinbart und würde der staatlichen Schutzpflicht gegenüber dem Ungeborenen widersprechen. Die SPD hingegen liest aus demselben Vertrag das genaue Gegenteil heraus.

Carmen Wegge, Rechtsexpertin der SPD, interpretiert die vereinbarte Erweiterung der Kostenübernahme als klaren Auftrag zur Legalisierung. Ihre Argumentation folgt einer bestechenden Logik: Rechtswidrige Eingriffe dürften nicht über Krankenkassen finanziert werden. Wenn also die Kostenübernahme erweitert werden solle, müsse zwangsläufig auch die Rechtslage angepasst werden.

Merz laviert – die Basis murrt

Bundeskanzler Friedrich Merz zeigt sich in dieser heiklen Frage auffallend zurückhaltend. Seine Aussage, er könne die Rechtsfolgen "nicht abschließend beurteilen", wirkt wie ein Ausweichmanöver. Dabei hatte er sich in der Vergangenheit durchaus offen für Gespräche über eine Legalisierung gezeigt – ein Umstand, den ihm die SPD-Politikerin Wegge nun genüsslich unter die Nase reibt.

"Ob diese Konstruktion geändert werden muss, wenn wir im Sozialrecht und im Krankenkassenrecht etwas ändern, vermag ich im Augenblick nicht zu beantworten."

Diese vage Formulierung des Kanzlers dürfte bei konservativen Wählern nicht gut ankommen. Gerade in Zeiten, in denen traditionelle Werte ohnehin unter Beschuss stehen, erwarten viele eine klare Haltung zum Lebensschutz.

Die juristische Quadratur des Kreises

Die aktuelle Rechtslage in Deutschland ist ein juristisches Kuriosum: Schwangerschaftsabbrüche sind rechtswidrig, aber unter bestimmten Bedingungen in den ersten zwölf Wochen straffrei. Diese Konstruktion, die das Bundesverfassungsgericht in seinen wegweisenden Urteilen von 1975 und 1993 entwickelt hat, sollte eigentlich einen Kompromiss zwischen dem Lebensrecht des Ungeborenen und der Selbstbestimmung der Frau darstellen.

Nun droht dieser mühsam austarierte Kompromiss zu kippen. Die SPD drängt auf eine vollständige Legalisierung, während die Union am Status quo festhalten will. Brosius-Gersdorf hat mit ihrer juristischen Analyse ungewollt den Finger in die Wunde gelegt: Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausweitung der Kostenübernahme sei ohne Legalisierung nicht umsetzbar.

Ein Kulturkampf mit Ansage

Was sich hier abspielt, ist mehr als nur eine juristische Debatte. Es ist ein Kulturkampf um die Grundwerte unserer Gesellschaft. Während progressive Kräfte die vollständige Legalisierung als überfälligen Schritt zur Selbstbestimmung der Frau feiern würden, sehen konservative Kreise darin einen Angriff auf den Lebensschutz und die christlich-abendländischen Werte.

Die Große Koalition, die eigentlich Stabilität bringen sollte, droht an dieser Grundsatzfrage zu zerbrechen. Es zeigt sich einmal mehr, dass die SPD ihre linken Wurzeln nicht verleugnen kann, während die Union zwischen Modernisierungsdruck und konservativer Basis zerrieben wird.

Die Folgen für Deutschland

Sollte es tatsächlich zu einer Legalisierung kommen, wäre dies ein weiterer Schritt in Richtung einer Gesellschaft, die traditionelle Werte über Bord wirft. In Zeiten, in denen die Geburtenrate ohnehin besorgniserregend niedrig ist, sendet eine solche Entscheidung das falsche Signal. Statt das Leben zu schützen und Familien zu fördern, würde der Staat die Beendigung von Schwangerschaften noch einfacher machen.

Die Nominierung von Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht bekommt vor diesem Hintergrund eine besondere Brisanz. Als potenzielle Verfassungsrichterin könnte sie maßgeblich über die Zukunft des Lebensschutzes in Deutschland mitentscheiden. Ihre liberale Haltung in dieser Frage lässt befürchten, dass das höchste deutsche Gericht künftig weniger Wert auf den Schutz ungeborenen Lebens legen könnte.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Große Koalition diese Zerreißprobe übersteht oder ob der Streit um Paragraf 218 zum Sprengsatz für die noch junge Regierung wird. Eines ist jedoch sicher: Die Debatte um Abtreibungen wird Deutschland noch lange beschäftigen – und die Gräben zwischen progressiven und konservativen Kräften weiter vertiefen.

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