
Klagewelle gegen KI-Riesen: Wem gehört das Wissen der Welt?

Fast 100 Verfahren laufen derzeit gegen Entwickler Künstlicher Intelligenz wie OpenAI, Meta, Anthropic und Nvidia. Verlage, Autoren, Fotografen und Musiker werfen den Tech-Konzernen vor, deren Werke ohne Erlaubnis und ohne Bezahlung zum Training ihrer KI-Modelle genutzt zu haben. Für viele Kläger geht es um mehr als Urheberrecht. Es geht um ihre Existenz.
Eine öffentlich geführte Übersicht von Edward Lee, Rechtsprofessor an der Santa Clara University, zeigt das Ausmaß: Die meisten Fälle stecken in der Beweisaufnahme oder in der Vorbereitung. In anderen steht ein beschleunigtes Urteil ohne vollständige Hauptverhandlung an.
Brisante Warnung aus dem eigenen Haus
Den schärfsten Satz liefert ausgerechnet ein Microsoft-Manager. Brent Hecht, der bei dem Konzern die Abteilung für angewandte Wissenschaft leitet, soll laut Gerichtsunterlagen gewarnt haben, Millionen Menschen würden das „Aufsaugen“ ihrer Arbeit durch große Modelle bald als „Diebstahl ungeahnten Ausmaßes“ ansehen. In einem weiteren internen Papier sprach er demnach von einer „Abwärtsspirale“, die den eigenen Modellen und dem gesamten Internet schaden werde.
Die Dokumente stammen aus dem Verfahren der „New York Times“ und mehr als einem Dutzend weiterer Medienhäuser gegen OpenAI und Microsoft. Der Vorwurf: Die Beklagten profitierten von teuer erarbeitetem Journalismus, um damit Konkurrenzprodukte zu bauen. Pikant ist auch eine weitere Akte. Darin wird der ChatGPT-Chef bei OpenAI mit der Einschätzung zitiert, KI sei für Verlage eine „existenzielle Bedrohung“. Die Anwälte der Kläger sehen darin einen Widerspruch zur Verteidigungslinie der Konzerne.
Das Zauberwort heißt „Fair Use“
Die Tech-Firmen berufen sich auf Paragraf 107 des US-Urheberrechts. Die Fair-Use-Klausel erlaubt unter Umständen die Nutzung geschützter Werke ohne Zustimmung, etwa für Forschung oder Kritik. Entscheidend sei, ob eine Nutzung „transformativ“ ist, erklärte der Rechtsexperte Kevin Frazier von der University of Texas. Anders sehe es aus, wenn eine KI Inhalte ausspucke, die dem Original stark ähneln.
Meta konnte 2025 eine Klage von 13 Autoren abwehren. Der Richter wertete das Training des Modells Llama als „hochgradig transformative Nutzung“. Rückenwind kommt zudem aus Washington: Das US-Justizministerium forderte im September, KI-Training grundsätzlich als Fair Use anzuerkennen. Es begründete das mit der nationalen Sicherheit und mit Lizenzkosten, die kleinere Firmen überfordern könnten. Kreative dürften das kaum als Trost empfinden.
Milliarden-Vergleich und geschredderte Bücher
Teuer wurde es für Anthropic. Autoren hatten dem Unternehmen vorgeworfen, illegal heruntergeladene Kopien ihrer Bücher für das Modell Claude verwendet zu haben. Ein US-Bundesrichter genehmigte einen Vergleich über 1,5 Milliarden US-Dollar (rund 1,3 Milliarden Euro) für mehr als 480.000 Bücher. Das Training an sich könne transformativ sein, so der Richter. Der Verstoß habe in der Nutzung illegal beschaffter Kopien gelegen.
Zusätzlich für Aufsehen sorgte, dass Anthropic gekaufte Bücher digitalisiert und anschließend geschreddert haben soll. Ein Sprecher erklärte, seltene Exemplare würden weder genutzt noch vernichtet.
Weitere Fronten
- News Corp gegen Perplexity AI: Die „Antwortmaschine“ koste Verlage Werbe- und Abo-Einnahmen. Perplexity bestreitet das.
- Musikverlage gegen Anthropic: Claude soll den Text von „American Pie“ wortgetreu ausgegeben haben. Anthropic verweist auf Schutzmechanismen und sieht die Verantwortung bei Nutzern, die sie umgehen.
- Autoren gegen Nvidia: Es geht um den Datensatz „The Pile“. Nvidia weist die Vorwürfe zurück.
- Getty Images gegen Stability AI: Der britische High Court erklärte sich für die Urheberrechtsvorwürfe für unzuständig.
Deutschland zeigt, dass es auch anders geht
Während Washington auf Innovation um fast jeden Preis setzt, ging ein deutsches Gericht einen anderen Weg. Das Landgericht München I gab im November 2025 der GEMA gegen OpenAI recht. Es ging um Liedtexte wie „Atemlos“ und „Männer“. Laut dem Urteil verletzte schon das Speichern der Texte im Modell das Urheberrecht. Das Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht läuft noch.
Die Botschaft ist trotzdem klar: Geistiges Eigentum ist Eigentum. Wer mit der Leistung anderer Milliarden verdient, muss dafür bezahlen. Diese Frage entscheidet mit, ob es sich künftig noch lohnt, Bücher zu schreiben, Lieder zu komponieren und Journalismus zu machen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Wer rechtliche Fragen hat, sollte sich an einen Anwalt wenden.
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