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24.07.2025
08:30 Uhr

Kirchenasyl-Streit eskaliert: Hamburgs Bürgermeister wirft Berlins Wegner Rechtsbruch vor

Ein brisanter Brief zwischen zwei Stadtoberhäuptern offenbart, wie tief die Risse in der deutschen Asylpolitik mittlerweile reichen. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) erhebt in einem ungewöhnlich scharfen Schreiben schwere Vorwürfe gegen seinen Berliner Amtskollegen Kai Wegner (CDU). Der Kern des Konflikts: Vier afghanische Asylbewerber, die sich in einer Berliner Kirche verschanzt haben und deren Abschiebung nach Schweden die Hauptstadt-Polizei offenbar auf politische Weisung hin verhindert.

Wenn der Rechtsstaat zur Verhandlungsmasse wird

Was sich hier abspielt, ist mehr als nur ein Kompetenzgerangel zwischen zwei Bundesländern. Es ist ein Lehrstück darüber, wie der deutsche Rechtsstaat systematisch ausgehöhlt wird – und das ausgerechnet von jenen, die ihn eigentlich schützen sollten. Tschentscher spricht in seinem Brief vom 15. Juli von einem "systematischen Missbrauch des Kirchenasyls" und wirft der Berliner Polizei vor, durch ihre Weigerung "den Vollzug von Recht und Gesetz" zu verhindern.

Die Fakten sprechen eine deutliche Sprache: Für alle vier Afghanen liegen rechtskräftige Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten vor. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die eingereichten Härtefalldossiers geprüft und abgelehnt. Nach geltendem EU-Recht müssten die Männer nach Schweden überstellt werden, wo sie zuerst registriert wurden. Doch was passiert? Nichts. Die Berliner Polizei verweigert die Amtshilfe mit der lapidaren Begründung: "Wir brechen kein Kirchenasyl."

Die neue deutsche Zweiklassen-Justiz

Hier offenbart sich ein fundamentales Problem unserer Zeit: Gesetze gelten offenbar nur noch dann, wenn es politisch opportun erscheint. Während der normale Bürger für Bagatelldelikte mit der vollen Härte des Gesetzes konfrontiert wird, schaffen es ausreisepflichtige Personen, sich dem Zugriff der Behörden zu entziehen – mit stillschweigender Duldung der Politik.

Besonders pikant: In Hamburg selbst hatte die Polizei im vergangenen September keine Skrupel, einen afghanischen Asylbewerber aus dem Kirchenasyl in St. Christophorus zu holen. Was in der Hansestadt möglich ist, soll in Berlin plötzlich tabu sein? Diese Doppelmoral ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sie untergräbt das Vertrauen der Bürger in die Gleichbehandlung vor dem Gesetz.

Das Versagen der Großen Koalition

Dass ausgerechnet unter der neuen Großen Koalition von CDU und SPD solche Zustände herrschen, wirft kein gutes Licht auf die Regierung Merz. Der Kanzler, der im Wahlkampf noch vollmundig eine härtere Gangart in der Migrationspolitik versprochen hatte, lässt seinen Berliner Parteifreund Wegner gewähren. Wo bleibt der angekündigte Kurswechsel? Wo ist die versprochene Durchsetzung von Recht und Ordnung?

Stattdessen erleben wir ein unwürdiges Schauspiel, bei dem sich zwei Bundesländer gegenseitig die Verantwortung zuschieben. Die Leidtragenden sind nicht nur die Steuerzahler, die für diese Posse aufkommen müssen, sondern vor allem jene Migranten, die sich rechtskonform verhalten und auf eine faire Behandlung ihrer Asylanträge warten.

Kirchenasyl als Parallelrecht

Die Zahlen des BAMF zeigen die Dimension des Problems: 2024 gab es deutschlandweit 2.386 Fälle von Kirchenasyl, Tendenz steigend. Was ursprünglich als humanitäre Geste für absolute Härtefälle gedacht war, hat sich zu einem Instrument entwickelt, mit dem geltendes Recht systematisch umgangen wird. Pfarrer Gottfried Martens von der Dreieinigkeits-Gemeinde in Berlin-Steglitz behauptet zwar, seine Schützlinge seien "überzeugte konvertierte Christen", denen in Afghanistan Gefahr drohe. Doch wenn selbst das BAMF nach eingehender Prüfung zu einem anderen Schluss kommt, stellt sich die Frage: Wer entscheidet in diesem Land eigentlich noch über Asylverfahren – die zuständigen Behörden oder selbsternannte Schutzpatrone?

Die Ironie der Geschichte: Während die Politik bei echten Problemen wie der explodierenden Kriminalität durch Migranten wegschaut, werden Ressourcen in endlosen Kompetenzstreitigkeiten verschwendet. Die Überstellungsfrist für zwei der vier Afghanen ist mittlerweile abgelaufen – Deutschland ist nun für ihre Asylverfahren zuständig. Ein Erfolg für die Kirchenasyl-Aktivisten, eine Niederlage für den Rechtsstaat.

Zeit für klare Kante

Was Deutschland braucht, ist keine neue Runde im ewigen Schwarze-Peter-Spiel zwischen den Bundesländern, sondern eine konsequente Durchsetzung geltenden Rechts. Wenn Durchsuchungsbeschlüsse vorliegen und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung gegeben sind, dann müssen diese auch vollzogen werden – unabhängig davon, ob sich jemand in einer Kirche, einer Moschee oder sonst wo aufhält.

Die Große Koalition steht vor einer Bewährungsprobe. Will sie tatsächlich die im Koalitionsvertrag "Verantwortung für Deutschland" versprochene Wende in der Migrationspolitik einleiten? Oder bleibt es bei den üblichen Lippenbekenntnissen, während vor Ort weiter Chaos herrscht? Der Fall der vier Afghanen in Berlin ist mehr als nur eine Provinzposse – er ist symptomatisch für den Zustand unseres Rechtsstaats. Höchste Zeit, dass die Politik endlich handelt, statt nur zu reden.

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