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Kettner Edelmetalle
02.09.2026
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Kilometer-Steuer für E-Autos: Fahren wird zur Abrechnungsfrage

Kilometer-Steuer für E-Autos: Fahren wird zur Abrechnungsfrage
Symbolbild: KI-generiert

Berlin, August 2026: Je mehr Elektroautos über deutsche Straßen rollen, desto tiefer wird das Loch in der Staatskasse. Denn Strom bringt dem Fiskus nicht das, was Benzin und Diesel jahrzehntelang lieferten. In Großbritannien und der Schweiz laufen deshalb bereits konkrete Pläne für eine Abgabe pro gefahrenem Kilometer. In Deutschland ist eine solche Steuer bislang nicht beschlossen – Modelle liegen aber längst in den Schubladen.

Die stille Erosion einer Milliarden-Einnahme

Die Zahlen zeigen, worum es geht: Die Kfz-Steuer spülte dem Bund 2025 rund 9,6 Milliarden Euro in die Kasse. Dazu kamen knapp 37,6 Milliarden Euro Energiesteuer – ein erheblicher Teil davon direkt aus dem Tank.

Verschwinden die Verbrenner aus dem Bestand, versiegt diese Quelle Zapfsäule für Zapfsäule. Im Juli erreichten reine Elektroautos bereits 29,3 Prozent der Pkw-Neuzulassungen. Der Trend ist politisch gewollt – die Steuerlücke ist die logische Folge.

Verschärft wird das Ganze durch die eigene Förderpolitik: Bis Ende 2030 erstmals zugelassene E-Autos bleiben bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Allein für 2030 beziffert die Bundesregierung diese Entlastung auf bis zu 370 Millionen Euro.

London macht den Anfang – drei Pence pro Meile

Großbritannien hat die Entscheidung bereits getroffen. Ab dem 1. April 2028 zahlen Halter reiner Elektroautos drei Pence je gefahrener Meile, Plug-in-Hybride zusätzlich 1,5 Pence. Die reguläre Fahrzeugsteuer läuft parallel weiter.

Bei 8.000 Meilen im Jahr summiert sich das auf rund 240 Pfund zusätzlich. Erfasst wird die Fahrleistung über den Tachostand und eine geschätzte Jahreskilometerzahl. Medienberichten zufolge sehen Kritiker darin ein Risiko für den ohnehin wackeligen E-Auto-Absatz.

Die Schweiz prüft zwei Varianten: durchschnittlich 5,4 Rappen je Kilometer für Personenwagen – oder 22,8 Rappen je Kilowattstunde Ladestrom. Bemerkenswert: Auch Strom aus der privaten Ladeeinrichtung soll erfasst werden. Nötig wäre dafür eine Verfassungsänderung samt Volksabstimmung, Start frühestens 2030.

Und Deutschland? Die Konzepte liegen bereit

Offiziell ist hierzulande nichts entschieden. Doch Vorschläge für eine nutzungsabhängige Straßenfinanzierung kursieren seit Jahren – untersucht vom Wissenschaftlichen Beirat des Verkehrsministeriums, vom Umweltbundesamt und von Agora Verkehrswende.

Die genannten Größenordnungen liegen bei 5,4 bis 6,5 Cent je Kilometer. Bei 10.000 Kilometern Jahresfahrleistung wären das rechnerisch 540 bis 650 Euro pro Jahr – zusätzlich zu Strompreisen, die international ohnehin an der Spitze liegen.

Erst locken, dann kassieren?

Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Vorgang ein bekanntes Muster: Erst werden Bürger mit Steuerbefreiungen und Prämien in eine Technologie gelenkt, dann wird die Rechnung nachgereicht, sobald die Umstellung vollzogen ist. Wer heute auf die Steuerfreiheit bis 2035 vertraut, kalkuliert womöglich mit einer Zusage, die politisch jederzeit neu bewertet werden kann.

Eine Kilometerabgabe hätte zudem einen unangenehmen Nebeneffekt: Sie träfe vor allem Pendler und den ländlichen Raum – also jene, die auf das Auto angewiesen sind, weil kein Nahverkehr vor der Tür hält.

Wer sein Vermögen gegen politisch bedingte Belastungswellen und schleichenden Kaufkraftverlust absichern will, hält daher traditionell einen Teil in Sachwerten. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber gelten seit Jahrhunderten als solide Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere Einschätzung auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Wir leisten keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Jede Anlageentscheidung erfordert eigene Recherche und liegt in der alleinigen Verantwortung des Lesers.

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