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15.01.2026
11:21 Uhr

Keine Anklage gegen Mörder der 16-jährigen Liana: Schuldunfähigkeit schützt abgelehnten Asylbewerber

Keine Anklage gegen Mörder der 16-jährigen Liana: Schuldunfähigkeit schützt abgelehnten Asylbewerber

Es ist ein Urteil, das vielen Deutschen den Atem stocken lässt und einmal mehr die Frage aufwirft, ob in diesem Land noch Gerechtigkeit existiert. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat entschieden, keine Anklage gegen Muhammad A. zu erheben – jenen irakischen Asylbewerber, der im August 2025 die 16-jährige Ukrainerin Liana K. am Bahnhof Friedland vor einen mit 100 km/h durchfahrenden Güterzug gestoßen haben soll. Das Mädchen starb. Der Täter? Er gilt als schuldunfähig.

Psychiatrie statt Gefängnis: Ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen

Die Begründung der Staatsanwaltschaft liest sich wie ein schlechter Witz: Eine diagnostizierte Schizophrenie soll den Mann zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gemacht haben. Statt einer Mordanklage wurde lediglich eine Antragsschrift im sogenannten Sicherungsverfahren beim Landgericht Göttingen eingereicht. Das bedeutet im Klartext: Am Ende steht keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, sondern bestenfalls die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.

Die Mutter des getöteten Mädchens hatte genau diesen Ausgang befürchtet. Ihre verzweifelte Frage hallt nach: „Wo ist die Gerechtigkeit, wenn er jetzt für den Mord an einem unschuldigen Kind in eine Psychiatrie und nicht ins Gefängnis geht?" Eine Frage, die sich wohl Millionen Deutsche stellen dürften.

Ein System, das versagt hat – auf ganzer Linie

Der Fall offenbart ein erschreckendes Behördenversagen. Muhammad A. war zum Tatzeitpunkt vollziehbar ausreisepflichtig. Er hätte sich längst nicht mehr in Deutschland aufhalten dürfen. Stattdessen erhielt er nach Regierungsangaben insgesamt 42.350 Euro an staatlichen Leistungen. Noch im Jahr 2025 saß er wegen Exhibitionismus kurzzeitig in einer normalen Haftanstalt – wohlgemerkt nicht in einer psychiatrischen Einrichtung.

Besonders pikant: Bei einer Untersuchung im Evangelischen Krankenhaus Göttingen-Weende im April 2025 wurde bei dem Iraker keine psychische Erkrankung festgestellt. Erst danach hielt er sich zweimal für wenige Stunden in einer psychiatrischen Klinik auf – unter anderem am Tag direkt vor der tödlichen Tat. Im Juli 2025 äußerte er Wahnvorstellungen, man wolle ihn durch Gas, Strom und Gift umbringen.

Die unbequemen Fragen bleiben unbeantwortet

Warum wurde ein ausreisepflichtiger Asylbewerber nicht abgeschoben? Warum wurde ein Mann, der offensichtlich psychisch auffällig war, nicht dauerhaft untergebracht? Warum musste ein 16-jähriges Mädchen sterben, das mit seiner Familie vor dem Krieg in der Ukraine geflohen war, nur um in Deutschland von einem Menschen getötet zu werden, der hier niemals hätte sein dürfen?

Diese Fragen werden von der Politik geflissentlich ignoriert. Die Mutter von Liana berichtete, dass sich nach dem Tod ihrer Tochter nur ein einziger Abgeordneter bei ihr gemeldet habe. Ein beschämendes Zeugnis für den Zustand unserer politischen Klasse.

Die Kriminalität explodiert – und die Politik schaut weg

Der Fall Liana K. ist kein Einzelfall. Er reiht sich ein in eine erschreckende Serie von Gewalttaten, die Deutschland erschüttern. Die Kriminalität, insbesondere durch Messerangriffe und Gewalttaten von Migranten, hat ein Rekordniveau erreicht. Doch statt konsequent durchzugreifen, versteckt sich die Politik hinter Gutachten und Verfahren, die am Ende niemanden zur Rechenschaft ziehen.

Es ist nicht nur die Meinung unserer Redaktion, sondern entspricht dem Empfinden eines Großteils der deutschen Bevölkerung: Diese Zustände sind das Ergebnis einer jahrelangen Fehlpolitik, die Abschiebungen verschleppt, Straftäter schützt und die Sicherheit der eigenen Bürger aufs Spiel setzt. Deutschland braucht dringend Politiker, die wieder für das Land und seine Menschen regieren – und nicht gegen sie.

Muhammad A. befindet sich derzeit im Maßregelvollzugszentrum Moringen. Liana K. hingegen hat im September 2025 ihre letzte Ruhe gefunden. Sie wurde nur 16 Jahre alt.

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