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21.08.2025
08:26 Uhr

Karlsruhe bremst BSW aus: Wagenknechts Wahlprüfungs-Eilantrag scheitert krachend

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bündnis Sahra Wagenknecht eine schallende Ohrfeige verpasst. Die Verfassungsbeschwerde der Partei gegen die schleppende Wahlprüfung wurde von einer dreiköpfigen Kammer als unzulässig abgeschmettert. Ein herber Rückschlag für Wagenknecht, die mit nur 9.500 Stimmen mehr den Einzug in den Bundestag geschafft und der schwarz-roten Koalition ihre Mehrheit geraubt hätte.

Vier Monate Wartezeit – ein Armutszeugnis für unsere Demokratie?

Die Richter in Karlsruhe zeigten sich durchaus verwundert über die Trägheit des Bundestages. Mehr als vier Monate brauchte das Parlament, um den Wahlprüfungsausschuss einzurichten – obwohl laut Grundgesetz eigentlich zügiges Handeln gefragt wäre. Den Richtern erschließe sich „nicht ohne Weiteres", warum dieser Prozess derart in die Länge gezogen wurde. Ein diplomatischer Wink mit dem Zaunpfahl, der die Frage aufwirft: Wurde hier bewusst verzögert, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden?

Besonders pikant: Die OSZE hatte bereits Bedenken geäußert und Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Dass selbst internationale Wahlbeobachter unsere demokratischen Prozesse kritisch beäugen, sollte eigentlich alle Alarmglocken schrillen lassen. Doch in Berlin scheint man lieber auf Zeit zu spielen.

Das BSW beißt sich die Zähne aus

Für Sahra Wagenknecht und ihre Partei ist die Entscheidung aus Karlsruhe bereits der dritte juristische Dämpfer in Folge. Schon im März und Juni hatte das Bundesverfassungsgericht Anträge der Partei abgelehnt. Die Verzweiflung muss groß gewesen sein – zwischenzeitlich landeten Wagenknechts Anfragen sogar beim falschen Bundestagsausschuss, der zwar „Wahlprüfung" im Namen trägt, aber gar nicht für die Prüfung der Bundestagswahl zuständig ist.

„Selbst eine nicht mehr zeit- oder sachgerechte Durchführung müsse hingenommen werden", so die ernüchternde Botschaft der Karlsruher Richter an das BSW.

Die Partei hatte auf mögliche Zählfehler und Probleme bei der Wahlbeteiligung von Auslandsdeutschen hingewiesen. Gerade letzteres wirft Fragen auf: Wurden hier systematisch Stimmen von Deutschen im Ausland unterschlagen? Menschen, die möglicherweise anders wählen als die heimische Klientel der Ampel-Parteien?

Ein System, das sich selbst schützt

Das Urteil offenbart einmal mehr die Schwächen unseres Wahlprüfungssystems. Der Bundestag prüft sich quasi selbst – der Bock wird zum Gärtner gemacht. Erst wenn das Parlament keine Einigung erzielt, darf Karlsruhe einschreiten. Ein Persilschein für endlose Verzögerungstaktiken?

Die Richter machten unmissverständlich klar: Gegen interne Verfahren des Bundestages sei kein Einspruch in Karlsruhe möglich. Man müsse das Prozedere durchlaufen lassen, egal wie lange es dauere. Theoretisch könnte die Wahlprüfung also bis kurz vor Ende der Legislaturperiode verschleppt werden – ein Albtraum für jede funktionierende Demokratie.

Die magischen 9.500 Stimmen

Besonders bitter für das BSW: Mit nur 9.500 Stimmen mehr hätte die Partei 34 Sitze im Bundestag erhalten. Die schwarz-rote Koalition unter Friedrich Merz hätte ihre Mehrheit verloren. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass ausgerechnet bei einer so knappen Entscheidung die Wahlprüfung derart verschleppt wird.

Die Forderung nach einer vollständigen Neuauszählung erscheint vor diesem Hintergrund mehr als berechtigt. Doch das System wehrt sich mit allen Mitteln gegen eine transparente Aufklärung. Koalitionsverhandlungen und Mehrheitsverhältnisse dürften laut Gericht eigentlich keine Rolle spielen – die Realität sieht offenbar anders aus.

Was bleibt, ist ein fader Beigeschmack. Ein Wahlprüfungssystem, das monatelange Verzögerungen zulässt und sich jeder externen Kontrolle entzieht, untergräbt das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen. Wenn selbst das Bundesverfassungsgericht machtlos zusehen muss, wie der Bundestag die Wahlprüfung nach Belieben hinauszögert, dann stimmt etwas grundlegend nicht mit unserem System. Die Bürger haben ein Recht auf zeitnahe Klarheit über die Rechtmäßigkeit einer Wahl – alles andere ist einer funktionierenden Demokratie unwürdig.

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