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Kettner Edelmetalle
17.03.2026
08:25 Uhr

Kanada: Schulkantine wird zur „essensfreien Zone" – nicht fastende Kinder müssen draußen bleiben

Was wie eine Satire aus der Feder eines überzeichnenden Kabarettisten klingt, ist bittere Realität an einer Schule im kanadischen Calgary. Während des islamischen Fastenmonats Ramadan wurde Kindern, die nicht fasten, das Essen in der Schulkantine schlichtweg untersagt. Eine Kantine – wohlgemerkt jener Ort, der seinem ureigenen Zweck nach der Nahrungsaufnahme dient – wurde kurzerhand zum „essensfreien Bereich" umfunktioniert. Man reibt sich die Augen.

Essen verboten: Wenn Inklusion zur Exklusion wird

Die Leitung der Fairview School hatte die Eltern darüber informiert, dass während der Mittagspause Teile der Cafeteria als essensfreie Zonen ausgewiesen würden. Für Schüler der Klassen 4 bis 6 galt das Verbot immerhin nur für die erste Hälfte der Pause in bestimmten Bereichen. Doch für die älteren Jahrgänge 7 bis 9 ging man noch einen Schritt weiter: Ihnen wurde das Essen im Speiseraum während der gesamten Mittagspause untersagt. Wohin die hungrigen Kinder ausweichen sollten? Das blieb zunächst offen.

Besonders pikant: An Tagen mit schlechtem Wetter – und davon gibt es in Calgary bekanntlich nicht wenige – sollte der gesamte Aufenthaltsbereich für alle Schüler zur essensfreien Zone werden. Die Schule bedankte sich in ihrer Mitteilung artig für die „fortgesetzte Zusammenarbeit bei der Förderung einer inklusiven und fürsorglichen Schulgemeinschaft". Inklusion also, indem man nicht fastende Kinder vom Essen ausschließt. George Orwell hätte seine helle Freude an diesem Neusprech gehabt.

Die Schulbehörde duckt sich weg

Die zuständige Schulbehörde reagierte mit einer Stellungnahme, die an diplomatischer Nichtssagendheit kaum zu überbieten war. Man verwies auf die Möglichkeit, „religiöse Bedürfnisse im Schulalltag zu berücksichtigen", und erklärte, dass Schulen während „besonderer kultureller und religiöser Anlässe" Anpassungen vornehmen könnten. Gleichzeitig behauptete man, es seien „keine Änderungen" an den ausgewiesenen Mittagspausenbereichen vorgenommen worden. Wie diese Aussage mit der offensichtlichen Umwidmung einer Kantine in eine essensfreie Zone zusammenpasst, bleibt das Geheimnis der Behörde.

Kein Einzelfall: Auch in Deutschland kennt man das Problem

Wer nun glaubt, derartige Auswüchse einer falsch verstandenen Rücksichtnahme seien ein rein kanadisches Phänomen, der irrt gewaltig. An einer Gesamtschule im nordrhein-westfälischen Kleve hatte eine Lehrerin ihren Schülern während des Ramadan angewiesen, sich beim Essen „wegzudrehen", um fastende muslimische Mitschüler nicht zu „provozieren". Eltern berichteten zudem, dass ihre Kinder bedrängt und ausgegrenzt worden seien. Das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen und die Bezirksregierung Düsseldorf wollten den Vorfall prüfen, sahen aber bezeichnenderweise „kein grundsätzliches Problem".

Kein grundsätzliches Problem? Wenn Kinder in einem westlichen Land nicht mehr unbeschwert ihr Mittagessen zu sich nehmen dürfen, weil eine religiöse Minderheit fastet, dann ist das sehr wohl ein grundsätzliches Problem. Es ist ein Problem der Verhältnismäßigkeit, der kulturellen Selbstaufgabe und einer Toleranz, die längst zur Unterwerfung mutiert ist.

Toleranz als Einbahnstraße

Man stelle sich den umgekehrten Fall vor: Eine Schule in einem muslimisch geprägten Land verbietet fastenden Kindern den Aufenthalt in der Kantine, damit sich die nicht fastenden Schüler beim Essen nicht gestört fühlen. Undenkbar. Und doch wird im Westen genau diese einseitige Rücksichtnahme als Ausdruck von „Inklusion" verkauft. Es ist eine Inklusion, die nur in eine Richtung funktioniert – und die jene Kinder bestraft, die sich an keine religiösen Speisevorschriften halten.

Was hier geschieht, ist symptomatisch für eine Gesellschaft, die ihre eigenen kulturellen Grundlagen bereitwillig über Bord wirft, um bloß niemanden zu „verletzen". Dass dabei die Bedürfnisse der Mehrheit systematisch hinter jenen einer Minderheit zurückgestellt werden, scheint die Verantwortlichen nicht zu kümmern. Eltern, die dagegen aufbegehren, werden mit hohlen Phrasen von „Diversität" und „Zusammenhalt" abgespeist.

Es wäre an der Zeit, dass sich westliche Gesellschaften – ob in Kanada oder in Deutschland – wieder auf einen simplen Grundsatz besinnen: Religiöse Freiheit bedeutet das Recht, seinen Glauben zu praktizieren. Sie bedeutet nicht das Recht, anderen die eigenen religiösen Regeln aufzuzwingen. Wer fastet, tut dies aus freien Stücken. Wer nicht fastet, hat jedes Recht, in einer Schulkantine zu essen. Punkt.

Doch solange Schulbehörden und Ministerien vor der Konfrontation zurückschrecken und lieber den Weg des geringsten Widerstands gehen, werden sich solche Fälle häufen. Die schleichende Erosion westlicher Werte und Selbstverständlichkeiten – sie beginnt nicht in den Parlamenten, sondern in den Schulkantinen.

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