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05.09.2025
09:02 Uhr

Justizversagen im Fall Maddie: Mutmaßlicher Kinderschänder kommt frei

Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die noch an Gerechtigkeit glauben: Der Hauptverdächtige im Fall der seit 2007 verschwundenen Madeleine McCann steht kurz vor seiner Freilassung. Am 17. September wird Christian B. das Gefängnis verlassen – als freier Mann, trotz schwerster Vorwürfe und einer erschreckenden Vorgeschichte.

Ein Versagen mit System

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig räumt offen ein, dass sie den Mann für hochgefährlich hält. Der zuständige Sprecher Christian Wolters warnte eindringlich, man müsse davon ausgehen, dass B. wieder rückfällig werde. Diese Einschätzung basiere auf einem gerichtlich beauftragten Sachverständigengutachten. Doch was unternimmt unser Rechtsstaat? Praktisch nichts.

Der Mann, der wegen der brutalen Vergewaltigung einer 72-jährigen Frau in Portugal verurteilt wurde und mehrfach wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vorbestraft ist, hat während seiner Haftzeit keine einzige Therapie durchlaufen. Ein Skandal, der zeigt, wie wenig ernst unser System den Schutz potentieller Opfer nimmt.

Hilflose Behörden, schutzlose Bürger

Die einzige Maßnahme, die den Behörden einfällt? Eine elektronische Fußfessel und die Auflage, nur mit gerichtlicher Erlaubnis ins Ausland zu reisen. Als ob ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter sich von solchen Auflagen beeindrucken ließe. Die bittere Wahrheit formulierte der Staatsanwalt selbst: "Solange es keinen anderen Haftbefehl gibt, und den gibt es im Moment nicht, ist er ein freier Mann und kann machen, was er will."

Das Verschwinden von Maddie McCann

Am 3. Mai 2007 verschwand die kleine Madeleine kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz an der portugiesischen Algarveküste. Ihre Eltern aßen zu diesem Zeitpunkt in einem nahegelegenen Restaurant. Trotz internationaler Fahndung fehlt von dem Mädchen bis heute jede Spur.

Christian B. lebte zur Tatzeit in Portugal und gilt als Hauptverdächtiger. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt wegen Mordverdachts gegen ihn, konnte aber bislang keine Anklage erheben. Ein weiteres Beispiel dafür, wie schwerfällig und ineffektiv unsere Justiz arbeitet, wenn es darauf ankommt.

Ein Rechtssystem, das Täter schützt statt Opfer

Während in anderen Ländern längst härtere Maßnahmen gegen Sexualstraftäter ergriffen werden, zeigt sich Deutschland einmal mehr von seiner schwächsten Seite. Hier darf ein Mann, den selbst die Staatsanwaltschaft als gefährlich einstuft, nach vollständiger Verbüßung seiner Strafe einfach auf die Gesellschaft losgelassen werden.

Es ist dieselbe verfehlte Politik, die auch bei der zunehmenden Messerkriminalität und anderen Gewaltdelikten versagt. Statt konsequent durchzugreifen und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, versteckt sich die Politik hinter Paragraphen und Zuständigkeiten. Die Leidtragenden sind die potentiellen Opfer – und ihre Familien.

Zeit für einen Kurswechsel

Dieser Fall zeigt exemplarisch, was in unserem Land schiefläuft. Wir brauchen endlich Politiker, die den Mut haben, unpopuläre aber notwendige Entscheidungen zu treffen. Die Sicherheitsverwahrung für gefährliche Sexualstraftäter muss ausgeweitet, Therapien in der Haft verpflichtend gemacht werden. Vor allem aber brauchen wir ein Umdenken: Der Schutz der Gesellschaft muss Vorrang haben vor den Rechten von Wiederholungstätern.

Es ist nicht nur die Meinung unserer Redaktion, sondern auch die eines Großteils des deutschen Volkes: Wir haben genug von einer Politik, die Täter verhätschelt und Opfer im Stich lässt. Der Fall Christian B. ist nur die Spitze des Eisbergs eines Systems, das dringend reformiert werden muss.

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