
Justiz winkt Zwangsgebühr durch: Verwaltungsgerichtshof sieht keinen Schiefstand beim Staatsfunk
Es ist ein Urteil, das bei vielen Bürgern Kopfschütteln, bei manchen blanke Wut hervorrufen dürfte: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Klage gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die damit verbundene Zwangsabgabe zurückgewiesen. Sieben mutige Kläger hatten gewagt, das in Deutschland Unaussprechliche zu formulieren: Der Staatsfunk berichte einseitig, tendenziös und politisch linkslastig – und sei damit seiner Finanzierung durch Millionen Beitragszahler schlicht nicht würdig. Die Richter sahen das anders. Kein systematisches Defizit, keine mangelnde Meinungsvielfalt, alles im grünen Bereich. So viel Realitätsverweigerung muss man erst einmal zu Papier bringen.
Ein Urteil wie aus einer Parallelwelt
Wie die Berliner Zeitung meldet, befand das Gericht, das Gesamtangebot von ARD, ZDF und Deutschlandfunk sei „vielfältig genug“ und erfülle den verfassungsrechtlichen Auftrag vollumfänglich. Ein Verstoß gegen das sogenannte Äquivalenzprinzip – also das Grundprinzip, dass Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen – liege nur dann vor, wenn über längere Zeit klare und systematische Defizite bei Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt festzustellen seien. Eben dies sei hier, so die Richter, nicht erkennbar.
Man fragt sich unweigerlich, welchen Sender die Herren in den Roben konsumieren. Denn wer die einschlägigen Talkshows von Lanz bis Maischberger, die tendenziösen Einordnungen der Tagesthemen oder die augenzwinkernden Polit-Satiren der Haus- und Hofsatiriker der Anstalten auch nur mit einem Hauch von Aufmerksamkeit verfolgt, dem fällt die Diagnose einer „Meinungsvielfalt“ schwer. Vielmehr scheint die Bandbreite in vielen Sendungen von „links“ bis „etwas weniger links“ zu reichen.
Corona, Ukraine, Trump – die Klagepunkte
Die Kläger hatten ihre Kritik nicht aus der Luft gegriffen. Sie bezogen sich ganz konkret auf die Berichterstattung zur Corona-Pandemie, zum Ukraine-Krieg sowie auf den Umgang mit dem heutigen US-Präsidenten Donald Trump. Drei Themenfelder, bei denen abweichende Meinungen in den öffentlich-rechtlichen Sendungen über Jahre hinweg eher selten zu Wort kamen – wenn überhaupt, dann meist als abschreckendes Beispiel präsentiert. Hinzu kam der Vorwurf einer ineffizienten Mittelverwendung, überhöhter Gehälter und üppiger Pensionen. Themen, die jedem Beitragszahler bekannt vorkommen dürften, spätestens seit dem Skandal um die frühere RBB-Intendantin.
Bereits mehrere Instanzen abgewiesen
Schon mehrere Vorinstanzen hatten die Klagen in den Papierkorb befördert. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Linie. Auch der Vorwurf mangelnder wirtschaftlicher Haushaltsführung wurde lakonisch zurückgewiesen. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das Gericht erst gar nicht zu – man wolle wohl keine bundesweite Diskussion über die Legitimität eines Systems provozieren, das mittlerweile jährlich rund neun Milliarden Euro aus den Taschen der Bürger zieht. Den Klägern bleibt lediglich die Möglichkeit einer Beschwerde gegen diese Entscheidung.
Der Marsch durch die Institutionen
Wer sich wundert, warum die Justiz ausgerechnet im grün-regierten Baden-Württemberg eine derartige Entscheidung fällt, hat in den letzten Jahrzehnten womöglich nicht aufmerksam hingeschaut. Der berühmte „Marsch durch die Institutionen“, einst von den 68ern ausgerufen, hat auch vor den Gerichten nicht haltgemacht. Richter werden von Politikern berufen, Verwaltungsgerichte urteilen häufig zugunsten des Staates – und genau dieser Staat finanziert seinen eigenen Rundfunk. Ein Schelm, wer dabei an Interessenkonflikte denkt.
Wenn der Bürger zahlen muss, ob er will oder nicht
Das Grundproblem bleibt ungelöst: In Deutschland zahlt jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag, unabhängig davon, ob er die Angebote nutzt oder sie grundsätzlich ablehnt. Wer sich weigert, bekommt Mahnbescheide, Vollstreckungsversuche, im Extremfall sogar Erzwingungshaft. Ein System, das seinesgleichen in der europäischen Rundfunklandschaft sucht. Die Argumentation der Befürworter, es handle sich um eine notwendige „Demokratieabgabe“, klingt in Zeiten, in denen kritische Stimmen systematisch ausgeblendet werden, für viele Bürger wie blanker Hohn.
Vertrauensverlust als Langzeitschaden
Solche Urteile haben eine gefährliche Nebenwirkung: Sie zerstören Stück für Stück das Vertrauen in den Rechtsstaat. Wenn Bürger den Eindruck gewinnen, dass Gerichte systematisch im Sinne der politischen Etablierten entscheiden, verliert die Justiz jene Autorität, die für eine funktionierende Demokratie unverzichtbar ist. Und während der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiter Milliardensummen kassiert, wenden sich immer mehr Menschen alternativen Informationsquellen zu. Vielleicht liegt darin am Ende die eigentliche Antwort der Bürger auf ein System, das sich selbst legitimiert: der Rückzug der Aufmerksamkeit.
Fazit: Solide Werte für solide Zeiten
Wenn staatliche Institutionen, Medien und Gerichte zunehmend zu einem geschlossenen System verschmelzen und Kritik konsequent abprallen lassen, stellt sich für den besonnenen Bürger die Frage, worauf noch Verlass ist. Papiergeld wird entwertet, Vertrauen in Institutionen schwindet, politische Entscheidungen folgen zunehmend ideologischen Vorgaben statt rationalem Kalkül. In solchen Zeiten besinnen sich viele auf das, was seit Jahrtausenden Bestand hat: physische Edelmetalle wie Gold und Silber. Sie sind unabhängig von politischen Launen, keiner Zwangsabgabe unterworfen und haben noch jede Krise der Geschichte überdauert. Eine kluge Beimischung zum eigenen Vermögen war selten so naheliegend wie heute.
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