
Hessen leistet sich Catcalling-Beauftragte – für ein Vergehen, das gar nicht existiert

Man reibt sich verwundert die Augen: Die hessische Justiz hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt tatsächlich eine eigene Stelle zur Verfolgung von sogenanntem „Catcalling" eingerichtet. Das Pikante daran? Einen entsprechenden Straftatbestand gibt es im deutschen Recht schlichtweg nicht. Willkommen in der Welt der symbolpolitischen Luftnummern, die den Steuerzahler Geld kosten, aber juristisch ins Leere laufen.
Eine Oberstaatsanwältin für rechtlich nicht Verfolgbares
Besetzt wurde die neu geschaffene Position mit Oberstaatsanwältin Marion Denny. Ihre Aufgabe? Sie soll die Rechtsprechung beobachten, als Ansprechpartnerin für andere Staatsanwaltschaften fungieren und den Umgang mit Anzeigen koordinieren. Klingt nach einem ordentlichen Verwaltungsapparat – nur fehlt die rechtliche Grundlage für das, was eigentlich verfolgt werden soll.
Die Generalstaatsanwaltschaft selbst räumt freimütig ein, dass verbale Belästigungen in der Regel nicht strafbar sind. Eine Verfolgung komme nur in Einzelfällen in Betracht, etwa bei Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung. Der Tatbestand der sexuellen Belästigung greife regelmäßig nicht, da dieser körperliche Berührungen voraussetze. Mit anderen Worten: Der Großteil der angezeigten Vorfälle bleibt juristisch folgenlos – selbst wenn Betroffene diese als entwürdigend empfinden mögen.
Keine Statistiken, keine Erfolgskontrolle
Besonders bezeichnend ist, dass die Justiz nicht einmal statistische Angaben zu Verfahren mit Catcalling-Hintergrund liefern kann. Anzeigen werden bei Polizei und Staatsanwaltschaften bislang nicht gesondert erfasst. Wie soll man da den Erfolg einer solchen Maßnahme messen? Eine erste Bilanz soll laut Ministerium Mitte 2026 gezogen werden. Man darf gespannt sein, welche Erkenntnisse aus dem Nichts gewonnen werden können.
Die Stelle ist Teil eines sogenannten „Frauensicherheitspakets" der Landesregierung, das im November 2024 beschlossen wurde. Präventions- und Aufklärungskampagnen sind ebenfalls vorgesehen. Ob diese tatsächlich die Sicherheit von Frauen erhöhen oder lediglich als politisches Feigenblatt dienen, bleibt abzuwarten.
SPD will Hinterherpfeifen mit Gefängnis bestrafen
Parallel zu dieser fragwürdigen Stellenbesetzung fordern Sozialdemokraten eine Ausweitung des Strafrechts. Die SPD in Sachsen will derbe Anmachsprüche und Hinterherpfeifen auch ohne körperlichen Kontakt unter Strafe stellen – und dafür Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr ermöglichen. Bis zu einem Jahr Gefängnis für einen Pfiff? In einem Land, in dem Messerstecher oft mit Bewährungsstrafen davonkommen und die Justiz chronisch überlastet ist, erscheint dies wie blanker Hohn.
Während echte Kriminalität in Deutschland auf Rekordniveau steigt und die Bürger sich zunehmend unsicher fühlen, beschäftigt sich die Politik mit der Kriminalisierung von Komplimenten und Pfiffen. Die Prioritäten scheinen völlig verschoben. Statt die wirklichen Probleme anzugehen – die explodierende Gewaltkriminalität, die überlasteten Gerichte, die mangelnde Abschiebung von Straftätern – werden Ressourcen für symbolpolitische Maßnahmen verschwendet, die niemandem helfen.
Ein Symptom für den Zustand der deutschen Politik
Diese Episode ist symptomatisch für den Zustand der deutschen Politik: Viel Aktionismus, wenig Substanz. Man schafft Stellen, die gut klingen, aber nichts bewirken. Man fordert Gesetze, die das Zusammenleben weiter verkomplizieren, statt die bestehenden konsequent anzuwenden. Und man lenkt von den eigentlichen Problemen ab, die das Land plagen.
Die Bürger haben ein Recht darauf, dass ihre Steuergelder sinnvoll eingesetzt werden. Eine Catcalling-Beauftragte für ein nicht existierendes Vergehen gehört sicherlich nicht dazu. Es wäre an der Zeit, dass die Politik wieder zu den Grundlagen zurückkehrt: Sicherheit, Ordnung und ein funktionierender Rechtsstaat – statt ideologisch motivierter Symbolpolitik.
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