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11.01.2026
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Hamburger Rot-Grün treibt AfD-Verbotsverfahren voran: Demokratieschutz oder politische Selbstbedienung?

Hamburger Rot-Grün treibt AfD-Verbotsverfahren voran: Demokratieschutz oder politische Selbstbedienung?

Die Hansestadt Hamburg macht ernst – zumindest wenn es darum geht, den politischen Gegner mit allen Mitteln zu bekämpfen. Am kommenden Mittwoch, dem 14. Januar, steht in der Hamburgischen Bürgerschaft ein Antrag zur Abstimmung, der den rot-grünen Senat dazu verpflichten würde, ein Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland auf den Weg zu bringen. Was sich als Verteidigung der Demokratie tarnt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als durchsichtiger Versuch, einen unbequemen politischen Wettbewerber aus dem Rennen zu werfen.

Die Strategie der Etablierten: Wenn Argumente fehlen, muss das Verbot her

Der Antrag der rot-grünen Koalition sieht vor, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, die Material und Erkenntnisse für ein mögliches Verbot sammeln soll. Bemerkenswert ist dabei die Formulierung: Man will erst noch sammeln, was man für ein Verbot braucht. Mit anderen Worten – die Beweislage ist offenbar so dünn, dass man erst noch auf die Suche gehen muss. Neben einem vollständigen Verbot zielt das Vorhaben auch auf Teilverbote einzelner Landesverbände sowie den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung ab.

SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf begründet den Vorstoß damit, die AfD habe „wiederholt gezeigt, dass sie nicht fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht". Eine Behauptung, die man durchaus hinterfragen darf. Denn während die etablierten Parteien das Land mit einer unkontrollierten Migrationspolitik, explodierenden Schulden und einer ideologiegetriebenen Energiewende an den Rand des Abgrunds geführt haben, ist es ausgerechnet die AfD, die auf die Einhaltung geltender Gesetze und des Grundgesetzes pocht.

Die hohen Hürden des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit unmissverständlich klargestellt, dass die Hürden für ein Parteienverbot extrem hoch liegen. Einzelne verfassungswidrige Bestrebungen oder Aussagen einzelner Politiker reichen bei weitem nicht aus. Vielmehr muss der Partei als Ganzes der Wille nachgewiesen werden, die verfassungsgemäße Ordnung beseitigen zu wollen. Ein Nachweis, der bislang nicht erbracht werden konnte – und vermutlich auch nicht erbracht werden wird.

Selbst die Grünen-Fraktionsvorsitzende Sina Imhof mahnt zur Vorsicht. Das Verfahren müsse „rechtssicher und umsichtig" angegangen werden, um zu verhindern, dass die AfD aus einem Scheitern politisches Kapital schlagen könnte. Eine bemerkenswerte Aussage, die offenbart, worum es hier eigentlich geht: nicht um den Schutz der Demokratie, sondern um die Vermeidung einer politischen Blamage.

Juristische Expertise stellt Verfassungswidrigkeit in Frage

Besonders pikant: Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist keineswegs unumstritten. Die Partei hat gegen diese Einordnung geklagt, eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln steht noch aus. Noch schwerer wiegt die Einschätzung der renommierten Juristin Frauke Brosius-Gersdorf, einer ehemaligen Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht. Sie stellte klar, dass wesentliche politische Forderungen der AfD zwar kritikwürdig, aber eben nicht verfassungswidrig seien.

„Wenn selbst eine Expertin wie Brosius-Gersdorf einsieht, dass die Forderungen der AfD nicht grundsätzlich verfassungswidrig sind, dann wird doch klar, worum es eigentlich geht: die Eliminierung eines politischen Wettbewerbers."

Hamburg: Hochburg des linken Establishments

Dass ausgerechnet Hamburg diesen Vorstoß unternimmt, überrascht kaum. Die Hansestadt gilt seit Jahrzehnten als Hochburg des linken politischen Spektrums. Hier fanden 2017 beim G20-Gipfel jene linksextremen Ausschreitungen statt, die die Stadt in Angst und Schrecken versetzten – mit Randale, Bränden, Plünderungen und Zerstörungen. Von einem Verbotsverfahren gegen die Antifa oder andere linksextreme Gruppierungen ist hingegen nichts zu hören.

AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann bringt es auf den Punkt: Der Antrag sei ein „totalitäres Signal". Er geht davon aus, dass das Vorhaben „krachend scheitern" werde, da seine Partei „fest auf dem Boden des Grundgesetzes" stehe. Eine Einschätzung, die angesichts der juristischen Hürden durchaus realistisch erscheint.

Das eigentliche Problem: Politikversagen auf allen Ebenen

Während sich die rot-grüne Koalition in Hamburg mit Verbotsverfahren beschäftigt, bleiben die eigentlichen Probleme des Landes ungelöst. Die Kriminalität steigt, Messerangriffe häufen sich, die Wirtschaft schwächelt, und die Bürger verlieren zunehmend das Vertrauen in die etablierte Politik. Statt sich diesen drängenden Herausforderungen zu stellen, versucht man, den politischen Gegner mundtot zu machen.

Es ist bezeichnend für den Zustand unserer politischen Kultur, dass diejenigen, die das Land in diese Misere geführt haben, nun ausgerechnet jene Partei verbieten wollen, die auf diese Missstände hinweist. Die Bürger werden sich ihr eigenes Urteil bilden – spätestens an der Wahlurne.

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