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Kettner Edelmetalle
25.02.2026
20:43 Uhr

Habecks Heizungshammer fällt: Merz-Regierung befreit Eigenheimbesitzer vom grünen Zwangsregime

Es war eines der umstrittensten Gesetze der vergangenen Legislaturperiode – ein bürokratisches Monstrum, das Millionen Eigenheimbesitzer in Angst und Schrecken versetzte und einen beispiellosen Investitionsstau im Gebäudesektor auslöste. Nun ist es so weit: Die Große Koalition unter Friedrich Merz hat sich auf Eckpunkte zur Reform des berüchtigten Heizungsgesetzes geeinigt. Das ideologiegetriebene Erbe des grünen Ex-Wirtschaftsministers Robert Habeck wird damit in wesentlichen Teilen kassiert.

Das Ende der 65-Prozent-Zwangsjacke

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche verkündete die frohe Botschaft auf LinkedIn mit den Worten, man habe Wort gehalten. Und tatsächlich: Der Kern der Habeck'schen Bevormundungspolitik – die berüchtigte 65-Prozent-Regel – fällt ersatzlos weg. Jene Vorschrift also, die verlangte, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Eine Regel, die in der Praxis nichts anderes bedeutete als einen faktischen Wärmepumpenzwang durch die Hintertür.

Künftig soll stattdessen die freie Heizungswahl gelten – „vom Einfamilienhaus auf dem Land bis zur Mietwohnung in der Stadt", wie es im Eckpunktepapier der Koalition heißt. Statt ideologischer Gängelung setze man auf „Vernunft, Freiheit und Tempo". Worte, die man sich in der vergangenen Legislaturperiode vergeblich gewünscht hätte.

Was bedeutet das konkret für Hauseigentümer?

Die praktischen Auswirkungen sind erheblich. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen möchte, kann dies künftig wieder tun, ohne sich an die strangulierenden Quoten der Habeck-Ära halten zu müssen. Bestehende Heizungen dürfen ohnehin weiterbetrieben werden – das war auch bisher schon der Fall, doch die Verunsicherung unter den Bürgern war enorm. Monatelang hatten sich Handwerksbetriebe über stornierte Aufträge beklagt, weil niemand mehr wusste, was morgen noch erlaubt sein würde.

Ein Gesetzentwurf soll bis Ostern vorliegen, das neue Gesetz zum 1. Juli in Kraft treten. Damit würde endlich Planungssicherheit einkehren – ein Zustand, den die deutsche Wirtschaft und insbesondere das Handwerk dringend benötigen.

Doch ganz ohne Auflagen geht es nicht

Wer nun glaubt, die Klimapolitik im Gebäudesektor werde vollständig beerdigt, der irrt. Ab 2029 soll eine verpflichtende Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe eingeführt werden – zunächst mit zehn Prozent, mit geplanten Steigerungen bis 2040. Entscheidend dabei: Die Verpflichtung richtet sich an die Energieanbieter, nicht an die Hausbesitzer selbst. Auf den klimafreundlichen Anteil soll zudem kein CO₂-Preis erhoben werden. Da dieser Preis in den kommenden Jahren weiter steigen dürfte, könnte sich die Beimischung für Verbraucher sogar finanziell positiv bemerkbar machen.

Kommunale Wärmeplanung: Bürokratie light?

Eine zentrale Rolle spielt weiterhin die kommunale Wärmeplanung. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen die Wärmepläne ab Mitte 2026 vorliegen, in kleineren Kommunen ab Mitte 2028. Immerhin: Die Anforderungen an diese Planungen sollen vereinfacht werden, damit Kommunen weniger detaillierte Daten erheben müssen. Ob das in der Praxis tatsächlich zu weniger Bürokratie führt, bleibt abzuwarten. Die Erfahrung lehrt, dass deutsche Verwaltungen eine bemerkenswerte Begabung dafür besitzen, aus jeder Vereinfachung neue Komplexität zu generieren.

Für Mieter kündigt die Koalition einen Schutz vor „überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen" an. Klingt gut. Doch konkrete Ausgestaltungen fehlen bislang völlig. Wie „unwirtschaftlich" definiert werden soll, steht in den Sternen. Ein weiteres Beispiel dafür, dass zwischen politischer Ankündigung und gesetzlicher Realität oft Welten liegen.

Wärmepumpen-Förderung bleibt – trotz allem

Bemerkenswert ist, dass die staatliche Förderung für klimafreundliche Heizungen bestehen bleibt. Bis zu 70 Prozent Zuschuss seien weiterhin möglich, der maximale Investitionszuschuss liege bei 21.000 Euro. Die Finanzierung sei bis mindestens 2029 gesichert. Man fragt sich unwillkürlich, woher das Geld kommen soll – angesichts eines Bundeshaushalts, der bereits jetzt unter dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen ächzt und dessen Steuereinnahmen nach Experteneinschätzung einzubrechen drohen.

Hier offenbart sich ein grundsätzliches Dilemma der Merz-Regierung: Einerseits befreit man die Bürger von den schlimmsten Auswüchsen grüner Verbotspolitik, andererseits schüttet man weiterhin Milliarden an Steuergeldern in Fördertöpfe, die letztlich von allen Bürgern finanziert werden müssen. Die Frage, ob eine Regierung, die mit dem Versprechen angetreten ist, keine neuen Schulden zu machen, sich solche Großzügigkeit leisten kann, drängt sich geradezu auf.

Die Drohkulisse bleibt bestehen

Und dann ist da noch der Pferdefuß im Kleingedruckten: Sollte sich 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor sein Klimaziel erneut verfehlt, soll „nachgesteuert" werden. Weitere Verschärfungen des Gesetzes wären dann möglich. Mit anderen Worten: Die Freiheit, die man den Bürgern heute gewährt, könnte morgen schon wieder einkassiert werden. Es ist eine Freiheit auf Bewährung – und das Damoklesschwert möglicher Regulierung hängt weiterhin über jedem Eigenheim.

Dennoch muss man anerkennen: Die Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Habeck'sche Heizungsgesetz war ein Paradebeispiel dafür, wie man mit ideologischer Übergriffigkeit das Vertrauen der Bürger in die Politik nachhaltig beschädigt. Dass die neue Regierung diesen Fehler zumindest teilweise korrigiert, verdient Anerkennung – auch wenn man sich gewünscht hätte, dass der Bruch mit der grünen Bevormundungspolitik noch konsequenter ausgefallen wäre.

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