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16.05.2025
06:02 Uhr

Grünen-Politiker lässt Bürger wegen "Lappen"-Kommentar zur Kasse bitten: 1800 Euro Strafe für kritischen Social-Media-Beitrag

In einem bemerkenswerten Fall von überzogener Reaktion auf Kritik in sozialen Medien wurde ein Bürger zu einer drakonischen Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Er hatte gewagt, den Grünen-Politiker Janosch Dahmen als "Lappen" zu bezeichnen. Ein weiteres Beispiel dafür, wie empfindlich manche Volksvertreter auf unliebsame Kommentare reagieren - und wie der Rechtsstaat dabei instrumentalisiert wird.

Von der Fähre zum Gerichtssaal: Eine Geschichte der Überreaktion

Der Auslöser für diese juristische Farce war ein Vorfall am Fähranleger von Schlüttsiel, bei dem Wirtschaftsminister Robert Habeck mit protestierenden Landwirten konfrontiert wurde. Während die etablierten Medien sofort von einem "Mistgabelmob" und "Umsturzfantasien" faselten, stellte sich die Realität deutlich harmloser dar: Die Polizei bestätigte, dass die Demonstration mit 250 bis 300 Teilnehmern überwiegend friedlich verlief.

Die verhängnisvolle Reaktion eines Bürgers

Als Janosch Dahmen dennoch von "Einschüchterung in unserer Demokratie" sprach, reagierte der Bürger Daniel Kindl mit den Worten: "Heul leise, du Lappen, das ist erst der Anfang". Eine zugegeben derbe, aber im Kontext der aufgeheizten politischen Debatte durchaus nachvollziehbare Äußerung. Doch statt dies als das zu nehmen, was es war - ein Ausdruck von Frustration über die Politik der Grünen - zog Dahmen die juristische Keule.

Justiz als Instrument der Einschüchterung?

Die "Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet" - schon der Name lässt aufhorchen - forderte von Kindl sage und schreibe 1800 Euro Strafe. Alternative: 15 Tage Haft. Das Amtsgericht Springe bestätigte dieses fragwürdige Urteil, wobei die Begründung mehr als dürftig ausfiel.

Rechtlicher Gegenschlag in Vorbereitung

Erfreulicherweise gibt sich Kindls Anwalt Markus Haintz nicht geschlagen. Er kündigte nicht nur Berufung an, sondern plant auch einen juristischen Gegenschlag: Mit einer negativen Feststellungsklage soll geklärt werden, ob die Äußerung nicht doch von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Ein bedenkliches Signal für die Meinungsfreiheit

Dieser Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unserer Demokratie. Während echte Probleme wie die ausufernde Migrationskrise, explodierende Energiepreise und eine marode Infrastruktur nicht angegangen werden, beschäftigen sich Politiker und Justiz mit verletzten Gefühlen in sozialen Medien. Die Botschaft ist klar: Wer es wagt, Kritik an der herrschenden Politik zu üben, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen.

Dieser Vorfall reiht sich nahtlos ein in eine besorgniserregende Entwicklung, bei der kritische Stimmen zunehmend mundtot gemacht werden sollen. Es bleibt zu hoffen, dass die Berufungsinstanz mehr Augenmaß beweist und die Verhältnismäßigkeit wiederherstellt.

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