
Grüne planen Verfassungsbeschwerde gegen Haushalt – Ausgerechnet die Schuldenmacher klagen über Schulden
Die politische Bühne Deutschlands wird um eine weitere Posse reicher: Die Grünen im Bundestag erwägen allen Ernstes eine Verfassungsbeschwerde gegen den Bundeshaushalt 2025. Ausgerechnet jene Partei, die während ihrer Regierungszeit die Staatsfinanzen mit ideologisch motivierten Projekten belastet hat, wirft nun der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD vor, Milliarden Euro „zweckentfremdet" zu haben.
Der Vorwurf: Geld für Bürger statt für grüne Träume
Fraktionsvize Andreas Audretsch präsentierte in Berlin die vermeintlichen Verfehlungen der Bundesregierung. Der Kern der Anklage: Gelder aus dem kreditfinanzierten Sondertopf für Infrastruktur und Klimaschutz seien nicht für zusätzliche Infrastrukturprojekte verwendet worden, sondern auf Umwegen für sogenannte „Wahlgeschenke" wie die Mütterrente. Man höre und staune – die Grünen empören sich darüber, dass Steuergelder tatsächlich bei den Bürgern ankommen, statt in ideologisch aufgeladene Klimaprojekte zu fließen.
Die Milliarden seien „im Konsum und in fossiler Vergangenheit" gelandet, klagt Audretsch. Zwei von der Fraktion in Auftrag gegebene Rechtsgutachten sollen diese Einschätzung untermauern. Grünen-Haushälter Sebastian Schäfer kritisiert zudem, die Investitionsquote im Haushalt werde „verfälschend berechnet".
Verfassungsbeschwerde als letzter Strohhalm
Die Grünen wollen nun den Weg nach Karlsruhe beschreiten und kündigen an, „auf die Zivilgesellschaft zugehen" zu wollen, um den Druck auf die Bundesregierung zu verstärken. Eine Verfassungsbeschwerde können Bürger einreichen, die sich in ihren Grundrechten verletzt sehen. Für die Alternative einer Normenkontrolle fehlen den Grünen schlicht die nötigen Stimmen im Bundestag – ein Zeichen dafür, wie weit die einstige Regierungspartei mittlerweile von der politischen Macht entfernt ist.
„Union und SPD haben Milliarden Euro zweckentfremdet und gegen das Grundgesetz verstoßen."
So die schwerwiegende Anschuldigung von Audretsch. Ob das Bundesverfassungsgericht dieser Einschätzung folgen wird, bleibt abzuwarten.
Gleichzeitig: Forderung nach noch mehr Schulden
Besonders pikant erscheint die Doppelstrategie der Grünen: Während sie einerseits gegen den Haushalt klagen wollen, fordern sie gleichzeitig eine Reform der Schuldenbremse – also faktisch die Möglichkeit, noch mehr Schulden aufzunehmen. Fraktionschefin Katharina Dröge warnte Bundeskanzler Friedrich Merz eindringlich davor, „sein Wort erneut zu brechen". Im Bundestag sei zusammen mit der Grundgesetzänderung für die Sondervermögen auch vereinbart worden, die Schuldenbremse auf Bundesebene zu reformieren.
Die im September eingesetzte Kommission zur Reform der Schuldenbremse soll Vorschläge erarbeiten, wie der Bund dauerhafte Handlungsspielräume für Investitionen bekommt. Dröge lobte dabei Finanzminister Lars Klingbeil für seine Gesprächsbereitschaft mit der Opposition.
Die Ironie der Geschichte
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet die Grünen – jene Partei, die während ihrer Regierungsbeteiligung das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen mit auf den Weg gebracht hat – nun über die Verwendung dieser Mittel klagen. Die Mütterrente als „Wahlgeschenk" zu diffamieren, während man selbst jahrelang Milliarden in fragwürdige Klimaprojekte pumpen wollte, zeugt von einer bemerkenswerten Selbstwahrnehmung.
Für viele konservative Bürger dürfte die Nachricht, dass Steuergelder für die Unterstützung von Müttern statt für ideologische Großprojekte verwendet werden, eher beruhigend als besorgniserregend klingen. Ob das Bundesverfassungsgericht dies als Grundrechtsverletzung wertet, darf bezweifelt werden.

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