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28.08.2025
06:14 Uhr

Grundrechte als Spielball: Verein verleiht Negativpreis für „kreative" Verfassungsauslegung

Wenn Grundrechte zur Verhandlungsmasse werden und die Verfassung je nach politischer Wetterlage uminterpretiert wird, dann ist es höchste Zeit für einen Weckruf. Der Berliner Verein „1bis19" hat genau das erkannt und greift zu einem ungewöhnlichen Mittel: Er lobt einen Preis für den „kreativsten" Umgang mit den Grundrechten aus – wohlgemerkt als Negativauszeichnung für jene, die es mit den Bürgerrechten nicht so genau nehmen.

Ironische Kampfansage an die Grundrechts-Akrobaten

Die Initiative, die sich nach den ersten neunzehn Artikeln des Grundgesetzes benannt hat, will mit beißender Ironie auf die schleichende Aushöhlung unserer Verfassungsrechte aufmerksam machen. Seit der Corona-Zeit hätten sich Politiker und Institutionen geradezu darin überboten, Grundrechte „bedarfsgerecht zu präzisieren" – ein Euphemismus für das, was viele Bürger als verfassungswidrige Einschränkungen empfinden.

Der Verein spricht aus, was viele denken: Die körperliche Unversehrtheit, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit seien in ihr Gegenteil verkehrt worden. Und das Schema wiederhole sich: Ob bei Corona, beim Klima oder bei anderen vermeintlichen Krisen – stets würden Angstszenarien geschürt, um weitere Einschränkungen der Bürgerrechte zu rechtfertigen.

WHO-Gesundheitsvorschriften: Der nächste Angriff auf die Grundrechte?

Besonders brisant sei die bevorstehende Ratifizierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO in Deutschland. Das entsprechende Zustimmungsgesetz sehe ausdrücklich die Einschränkung mehrerer Grundrechte vor – ein Skandal, über den die Mainstream-Medien schweigen würden. Hier zeige sich einmal mehr, dass die vierte Gewalt ihre Kontrollfunktion weitgehend aufgegeben habe.

„Die dort festgehaltenen Grund- und Freiheitsrechte müssten zu jedem Zeitpunkt größtmögliche Geltung haben. Diese Artikel seien bindend und dürften nicht durch kreative Auslegung umgangen werden."

Jeder kann Vorschläge einreichen

Bis zum 15. September 2025 könne jeder Bürger Vorschläge für „würdige" Preisträger einreichen – also Personen oder Institutionen, die sich durch besonders einfallsreiche Grundrechtsverletzungen hervorgetan haben. Die Preisverleihung finde am 25. Oktober im Großraum Köln statt.

Parallel dazu solle es auch einen Positivpreis geben für jene, die sich tatsächlich um die Grundrechte verdient gemacht haben. Allerdings könnten hierfür nur Vereinsmitglieder Vorschläge machen – eine Einschränkung, die angesichts des Anliegens nachvollziehbar erscheint.

Ein notwendiger Weckruf in Zeiten der Krise

Die Aktion des Vereins „1bis19" komme zur rechten Zeit. In einer Ära, in der die Große Koalition unter Friedrich Merz trotz gegenteiliger Versprechen ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen plant und die Klimaneutralität im Grundgesetz verankert, brauche es solche Initiativen mehr denn je. Die schleichende Transformation unserer freiheitlichen Grundordnung dürfe nicht unkommentiert bleiben.

Der ironische Ansatz sei dabei geschickt gewählt: Statt mit erhobenem Zeigefinger zu moralisieren, entlarve der Verein die „zynische Machtpolitik" mit den Mitteln des Spotts. So könne man die Missstände benennen, „ohne depressiv zu werden" – eine wichtige Strategie in Zeiten, in denen viele Bürger angesichts der politischen Entwicklungen resignieren.

Die Botschaft ist klar: Die Grundrechte sind keine Verhandlungsmasse, sondern das Fundament unserer Demokratie. Wer daran rüttelt, muss mit Widerstand rechnen – und sei es in Form eines satirischen Negativpreises.

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