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03.09.2025
07:48 Uhr

Google entgeht Zerschlagung – doch die Auflagen haben es in sich

Die Erleichterung bei Alphabet-Chef Sundar Pichai dürfte groß gewesen sein. Nach fünf Jahren erbittertem Rechtsstreit entschied Bundesrichter Amit Mehta, dass der Tech-Gigant weder seinen dominanten Chrome-Browser noch das Android-Betriebssystem verkaufen muss. Was auf den ersten Blick wie ein Sieg für Google aussieht, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Pyrrhussieg mit weitreichenden Konsequenzen.

Das Ende der digitalen Allmacht?

Die US-Regierung hatte mit ihren Forderungen nach einer radikalen Zerschlagung des Internetkonzerns hoch gepokert – und verloren. Richter Mehta befand, die Staatsanwaltschaft sei mit ihren Forderungen "zu weit gegangen". Doch wer glaubt, Google käme ungeschoren davon, irrt gewaltig. Die verhängten Auflagen könnten das Geschäftsmodell des Suchmaschinenriesen nachhaltig erschüttern.

Besonders brisant: Google muss künftig bestimmte interne Daten mit Konkurrenten teilen. Was Pichai als "faktische Enteignung unseres geistigen Eigentums" geißelte, könnte tatsächlich die Büchse der Pandora öffnen. Wenn Wettbewerber Einblick in die Geheimnisse des Suchalgorithmus erhalten, verliert Google sein wichtigstes Asset – den technologischen Vorsprung.

Die neuen Spielregeln im digitalen Monopoly

Die Liste der Auflagen liest sich wie ein Katalog zur Entmachtung eines digitalen Imperiums. Exklusivvereinbarungen, die Gerätehersteller daran hindern, Konkurrenzprodukte vorzuinstallieren? Verboten. Strenge Auflagen beim Einsatz Künstlicher Intelligenz? Beschlossene Sache. Immerhin darf Google weiterhin Unternehmen wie Apple oder Mozilla dafür bezahlen, seine Dienste vorzuinstallieren – ein schwacher Trost angesichts der sonstigen Einschränkungen.

Interessant ist, was der Richter ablehnte: Einen Auswahl-Zwang für Suchmaschinen, wie er in der EU praktiziert wird, wird es in den USA nicht geben. Ein kleiner Sieg für Google, der zeigt, dass amerikanische Gerichte bei aller Härte noch immer unternehmerische Freiheiten höher gewichten als ihre europäischen Pendants.

Der "Prozess des Jahrzehnts" und seine Folgen

Mit einem Marktanteil von etwa 90 Prozent bei Suchmaschinen beherrscht Google faktisch das digitale Informationszeitalter. Diese Dominanz wurde dem Konzern nun zum Verhängnis. Richter Mehta hatte bereits im vergangenen Jahr geurteilt, dass Google ein illegales Monopol bei der Websuche und der damit verbundenen Werbung innehat und dieses mit unlauteren Mitteln verteidige.

Die historische Dimension des Verfahrens kann kaum überschätzt werden. Seit dem Microsoft-Prozess von 1998 und der Zerschlagung von AT&T in den 1970er Jahren gab es keinen vergleichbaren Fall. Dass die USA erstmals seit Jahrzehnten wieder einem Unternehmen die Bildung eines illegalen Monopols vorwerfen, markiert eine Zeitenwende in der amerikanischen Wettbewerbspolitik.

Die Hydra hat viele Köpfe

Als wäre ein Monopolprozess nicht genug, sieht sich Google gleich mehreren juristischen Fronten gegenüber. Ein weiteres Verfahren wegen illegaler Monopole bei Online-Werbetechnologie steht im September an. Zudem kämpft der Konzern gegen ein Urteil, das ihn zur Umgestaltung seines App-Stores verpflichtet.

Diese Prozesslawine ist Teil eines parteiübergreifenden Kreuzzugs der US-Behörden gegen Big Tech. Neben Google stehen auch Meta, Amazon und Apple im Fadenkreuz der Kartellwächter. Die Ironie der Geschichte: Ausgerechnet unter Donald Trump begann dieses Vorgehen – und setzt sich nun unter seiner zweiten Präsidentschaft fort.

Was bedeutet das für Anleger?

Die Alphabet-Aktie reagierte nachbörslich mit einem Plus von über sechs Prozent – die Märkte honorierten offenbar, dass die befürchtete Zerschlagung ausblieb. Doch Anleger sollten sich nicht täuschen lassen. Die auferlegten Beschränkungen könnten Googles Profitabilität langfristig schmälern. Wenn Konkurrenten Zugang zu wertvollen Daten erhalten und Exklusivvereinbarungen wegfallen, wird der Wettbewerb härter.

In Zeiten zunehmender Unsicherheit an den Märkten und drohender Verwerfungen im Tech-Sektor könnte es für Anleger ratsam sein, ihr Portfolio breiter aufzustellen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber bieten sich als krisensichere Beimischung an, um das Vermögen vor den Turbulenzen der digitalen Revolution zu schützen.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Jeder Anleger muss seine Investitionsentscheidungen selbst treffen und trägt die volle Verantwortung für seine Anlageentscheidungen. Wir empfehlen, vor jeder Investition ausreichend zu recherchieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.

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