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Kettner Edelmetalle
09.04.2026
07:51 Uhr

Gesinnungs-TÜV beim Hauskauf: Bundesregierung plant Vorkaufsrecht nach politischer Überprüfung

Was nach einer dystopischen Fiktion klingt, könnte bald bittere Realität werden: Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesbauministerium von Verena Hubertz (SPD) sieht vor, dass Kommunen ein Vorkaufsrecht für Immobilien erhalten sollen – und zwar dann, wenn der potenzielle Käufer angeblich „verfassungsfeindliche Bestrebungen" verfolgt. Kein rechtskräftiges Urteil, keine begangene Straftat – ein bloßer Verdacht soll künftig genügen, um Bürger vom Erwerb von Wohneigentum auszuschließen. Man reibt sich die Augen.

Der Verfassungsschutz als Makler-Ersatz

Der Referentenentwurf zur „Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts" enthält eine Passage, die es in sich hat. Kommunen sollen demnach berechtigt sein, beim Verfassungsschutz sowie beim Bundeskriminalamt Erkundigungen über einen Kaufinteressenten einzuholen. Liefern die Behörden eine entsprechende Einschätzung, darf die Gemeinde dem Käufer zuvorkommen und die Immobilie selbst erwerben. Dafür will die Regierung sogar das Verfassungsschutzgesetz ändern: Paragraf 20 soll die Übermittlung personenbezogener Daten künftig auch „zur Durchführung der Prüfung eines Vorkaufsrechts" erlauben.

Halten wir kurz inne und vergegenwärtigen uns, was das bedeutet: Ein Inlandsgeheimdienst, der weisungsgebunden den jeweiligen Innenministerien untersteht – also direkt parteipolitischen Interessen ausgesetzt ist –, soll darüber mitentscheiden, wer in Deutschland ein Haus kaufen darf und wer nicht. Das ist kein Fortschritt. Das ist ein Rückfall in Zeiten, die man eigentlich überwunden glaubte.

Verdacht statt Beweis – die Aushöhlung rechtsstaatlicher Grundsätze

Besonders perfide ist die Definition dessen, was als „verfassungsfeindliche Bestrebung" gelten soll. Der Gesetzentwurf formuliert es so: Diese Bestrebungen seien „gekennzeichnet durch ein aktives, nicht notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung ihrer Ziele". Der Käufer müsse also nichts Illegales getan haben. Es reiche vielmehr aus, wenn der Verfassungsschutz den Eindruck gewinne, die Bestrebungen könnten auf Dauer „politische Wirkung" entfalten.

Man muss diesen Satz zweimal lesen, um seine ganze Tragweite zu erfassen. Nicht illegal, nicht aggressiv, nicht kämpferisch – aber trotzdem Grund genug, einem Bürger den Immobilienerwerb zu verwehren? Wo genau verläuft hier die Grenze zwischen legitimem politischem Engagement und staatlich sanktionierter Gesinnungskontrolle? Und wer zieht diese Grenze? Ein Geheimdienst, der seine Einschätzungen hinter verschlossenen Türen trifft und dessen Bewertungskriterien für den Betroffenen nicht einsehbar sind.

Offiziell gegen Extremisten – praktisch gegen jeden Unbequemen

Der Entwurf verweist explizit auf rechtsextremistische „Raumnahmestrategien" und nennt Beispiele wie Dortmund-Dorstfeld und das Dorf Jamel in Mecklenburg-Vorpommern. Dass es dort tatsächlich Probleme mit rechtsextremen Strukturen gibt, ist unbestritten. Doch die Formulierungen des Gesetzes gehen weit über solche Einzelfälle hinaus. Die Rede ist von der Bewahrung einer „sozial stabilen Bewohnerstruktur" und der „Eignung des Gebiets zur Befriedigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung". Schwammiger geht es kaum.

Die Vergangenheit zeigt bereits, wohin die Reise geht. Der AfD-Kandidat Joachim Paul wurde von einer Bürgermeisterwahl ausgeschlossen, nachdem der Wahlausschuss eine Einschätzung beim Landesverfassungsschutz eingeholt hatte. Dem AfD-Politiker Thore Stein wiederum wurde die Verlängerung seines Waffenscheins verweigert – auf Grundlage eines Gutachtens des Verfassungsschutzes an die Jagdbehörde. In beiden Fällen unterstanden die zuständigen Verfassungsschutzämter SPD-geführten Innenministerien. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Wenn Regierungskritik zum Risikofaktor wird

Dass die Grenzen zwischen tatsächlichem Extremismus und bloßer Regierungskritik zunehmend verschwimmen, belegt der Fall des Rentners Stefan Niehoff. Dieser hatte die damalige Ampel-Regierung im Internet mit Vergleichen zum Nationalsozialismus kritisiert – geschmacklos vielleicht, aber eine Meinungsäußerung. Das Ergebnis: eine Geldstrafe von 825 Euro. Niehoff verstarb Anfang des Jahres. Hätte er unter dem neuen Gesetz eine Immobilie kaufen wollen, wäre ihm womöglich auch das verwehrt worden.

Die Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts mit diversen Meldestellen verschärft die Problematik zusätzlich. Ermittlungen wegen sogenannter „verfassungswidriger Äußerungsdelikte" nehmen zu – und nicht selten handelt es sich dabei um Fälle, in denen Bürger schlicht ihre Unzufriedenheit mit der Regierungspolitik zum Ausdruck gebracht haben. Soll künftig also jeder, der online seinen Unmut äußert, beim Immobilienkauf eine behördliche Gesinnungsprüfung fürchten müssen?

Der Überwachungsstaat macht Fortschritte

Es ist bezeichnend für den Zustand unserer Demokratie, dass ein solcher Gesetzentwurf überhaupt das Licht der Welt erblickt. Was hier als Maßnahme gegen Extremismus verkauft wird, ist in Wahrheit ein Frontalangriff auf die Niederlassungsfreiheit – ein Grundrecht, das in Artikel 11 des Grundgesetzes verankert ist. Wenn der Staat bestimmt, wer wo wohnen darf, basierend auf Einschätzungen eines weisungsgebundenen Geheimdienstes, dann hat das mit freiheitlicher Demokratie herzlich wenig zu tun.

Dass dieser Entwurf ausgerechnet aus einer Großen Koalition unter Führung von Friedrich Merz kommt – jenem Kanzler, der im Wahlkampf noch vollmundig Freiheit und Eigenverantwortung beschwor –, macht die Sache nicht besser, sondern schlimmer. Die SPD-Bauministerin Hubertz treibt hier ein Projekt voran, das in seiner Konsequenz an Methoden erinnert, die man eher in autoritären Staaten verorten würde. Und die CDU? Schweigt. Duldet. Macht mit.

Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, Eigentum zu erwerben, ohne sich einer politischen Gesinnungsprüfung unterziehen zu müssen. Sie haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre Freiheiten schützt, statt sie systematisch einzuschränken. Und sie haben ein Recht darauf, dass Gesetze auf Beweisen basieren – nicht auf Verdächtigungen eines Geheimdienstes, der selbst alles andere als über jeden Zweifel erhaben ist.

Dieser Gesetzentwurf ist nichts weniger als der Einstieg in den Willkürstaat. Was heute als Instrument gegen Extremisten präsentiert wird, kann morgen jeden treffen, der unbequeme Fragen stellt.

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Entwurf im parlamentarischen Verfahren die Ablehnung erfährt, die er verdient. Denn wenn Deutschland eines nicht braucht, dann ist es ein Staat, der seinen Bürgern vorschreibt, welche Gesinnung sie haben müssen, um ein Dach über dem Kopf kaufen zu dürfen. Die Freiheit stirbt nicht mit einem großen Knall – sie stirbt in Referentenentwürfen, die kaum jemand liest.

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