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19.08.2025
14:28 Uhr

Gerichtsurteil bestätigt: Biologische Realität darf weiterhin benannt werden

Ein bemerkenswertes Urteil eines deutschen Gerichts sorgt für Aufsehen und könnte wegweisend für die Meinungsfreiheit in Deutschland sein. Der Journalist Julian Reichelt durfte den verurteilten Rechtsextremisten Marla Svenja Liebich, geboren als Sven Liebich, weiterhin als Mann bezeichnen – trotz dessen offizieller Geschlechtsänderung nach dem umstrittenen Selbstbestimmungsgesetz der gescheiterten Ampel-Koalition.

Das Selbstbestimmungsgesetz auf dem Prüfstand

Der Fall wirft ein grelles Schlaglicht auf die Absurditäten, die das von der ehemaligen Ampel-Regierung durchgedrückte Selbstbestimmungsgesetz mit sich bringt. Liebich, der erst im Januar 2025 seinen Personenstand änderte und damit rechtlich zur Frau wurde, versuchte per einstweiliger Verfügung gegen Reichelts kritischen Post auf der Plattform X vorzugehen. Darin hatte der Journalist geschrieben: „Sven Liebich ist keine Frau. Wenn sie uns zwingen können, das zu behaupten, können sie uns zu allem zwingen."

Diese pointierte Aussage trifft den Kern eines Problems, das viele Bürger umtreibt: Kann der Staat uns tatsächlich dazu zwingen, biologische Realitäten zu leugnen? Das Gericht hat diese Frage nun beantwortet – und zwar mit einem klaren Nein.

Die Begründung des Gerichts

In seiner Urteilsbegründung wog das Gericht die Interessen beider Parteien sorgfältig ab. Besonders bemerkenswert ist die Feststellung: „In diesem konkreten Fall überwiegt dennoch das Recht des Antragsgegners auf Meinungsfreiheit. Denn die Antragstellerin hat nichts zu den Gründen des Geschlechtswechsels vorgetragen."

Das Gericht berücksichtigte dabei auch Liebichs Vorgeschichte als verurteilter Rechtsextremist mit „queer- und transfeindlichen Äußerungen" sowie einer Verurteilung wegen Volksverhetzung. Diese Tatsachen stellten laut Gericht „eine hinreichende Anknüpfungstatsache für die von dem Antragsgegner verbreitete Meinung dar, bei der Antragstellerin handele es sich nicht um eine Frau."

Ein Präzedenzfall für die Meinungsfreiheit?

Der renommierte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der Reichelt in diesem Verfahren vertrat, brachte es auf den Punkt: „Wer juristisch erzwingen will, dass die Öffentlichkeit biologische Realität nicht mehr benennen darf, stellt sich gegen den freiheitlichen Diskurs und ist ein erklärter Gegner der Meinungsfreiheit." Seine Schlussfolgerung könnte deutlicher nicht sein: „Die Entscheidung stellt klar: Das Selbstbestimmungsgesetz ist kein Zensurgesetz."

Doch ist das wirklich so? Die Tatsache, dass es überhaupt zu einem solchen Gerichtsverfahren kommen konnte, zeigt, wie weit die ideologische Verwirrung in unserem Land bereits fortgeschritten ist. Dass ein Journalist sich vor Gericht verteidigen muss, weil er biologische Fakten benennt, hätte vor wenigen Jahren noch als absurde Dystopie gegolten.

Der Fall Liebich: Ein Paradebeispiel für Gesetzesmissbrauch

Besonders pikant wird der Fall dadurch, dass Liebich trotz allem seine 18-monatige Haftstrafe in einem Frauengefängnis absitzen wird. Die sächsische Justiz hatte zwar angekündigt, in „besonderen Zweifelsfällen" eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme einzuholen, kam aber dennoch zu dem Ergebnis: Liebich sei eine Frau.

Diese Entscheidung löste selbst bei linken Transaktivisten Kopfschütteln aus. Janka Kluge forderte gegenüber t-online die Wiedereinführung von Gutachten in besonderen Fällen: „Meiner Meinung nach braucht es bei Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten eine Begutachtung, ob eine Person wirklich überzeugt ist, trans zu sein oder sich im Frauengefängnis ein Paradies für Vergewaltiger erhofft."

Die gesellschaftlichen Folgen des ideologischen Wahnsinns

Was bedeutet es für eine Gesellschaft, wenn selbst die offensichtlichsten biologischen Tatsachen nicht mehr benannt werden dürfen? Wenn Gerichte sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob ein Mann als Mann bezeichnet werden darf? Es zeigt, wie tief die ideologische Verblendung bereits in unsere Institutionen eingedrungen ist.

Das Selbstbestimmungsgesetz, einst als großer Fortschritt für die Rechte von Transpersonen gefeiert, entpuppt sich immer mehr als Einfallstor für Missbrauch und ideologische Umerziehung. Kritiker, die genau vor solchen Fällen wie dem von Liebich gewarnt hatten, wurden als „transphob" diffamiert. Nun zeigt sich: Ihre Befürchtungen waren mehr als berechtigt.

Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz täte gut daran, dieses ideologische Machwerk der Ampel-Koalition schnellstmöglich zu überarbeiten oder ganz abzuschaffen. Deutschland braucht keine Gesetze, die die Bürger dazu zwingen wollen, offensichtliche Unwahrheiten zu akzeptieren. Was wir brauchen, sind Politiker, die wieder den gesunden Menschenverstand walten lassen und sich auf die wirklichen Probleme unseres Landes konzentrieren.

Immerhin: Das Urteil zugunsten von Julian Reichelt zeigt, dass es in der deutschen Justiz noch Richter gibt, die der Meinungsfreiheit den Vorrang vor ideologischer Gleichschaltung geben. Ein kleiner Hoffnungsschimmer in Zeiten, in denen die Wahrheit immer öfter auf dem Altar der politischen Korrektheit geopfert wird.

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