
Gericht stoppt Correctiv: Nächste Klatsche im Fall Guttenberg!

Das Landgericht Berlin hat dem Recherchemedium Correctiv per einstweiliger Verfügung untersagt, zwei Passagen über den früheren Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) weiterzuverbreiten. Das bestätigte die Pressekammer nach Medienberichten vom 21. August 2026. Antragsteller war Guttenberg selbst.
Im Kern geht es um den Vorwurf, der CSU-Politiker habe sich für eine punktuelle Zusammenarbeit von Union und AfD ausgesprochen. Genau das darf Correctiv nach der Entscheidung vorerst nicht mehr behaupten.
Was das Gericht beanstandet
Auslöser war ein Ende Juni erschienener Text mit dem Titel „Guttenberg: Der Mann aller Märkte“. Darin wurde der Ex-Minister mit seinem Podcast an der Seite des Linken-Politikers Gregor Gysi in Verbindung gebracht – und mit dem Szenario einer Unions-Minderheitsregierung, die Gesetze notfalls mit Stimmen der AfD durchbringen könnte.
Dem Beschluss zufolge wurde Guttenberg dabei „verkürzt und verzerrend zitiert“. Nach Darstellung des Gerichts vertrete er das Gegenteil dessen, was ihm zugeschrieben worden sei.
Tatsächlich hatte Guttenberg im Podcast über eine von der AfD tolerierte Minderheitsregierung gesagt:
„Das ist weiterhin einfach eine Geschichte, die, glaube ich, als solche für viele absolut untragbar wäre, was ich im Übrigen auch vertrete, aber dass man sagt, wer mitstimmt, stimmt mit.“
Wer einen Sachverhalt so zuspitze, dass beim Leser ein „nach der negativen Seite entstelltes Bild“ entstehe, weil ihm nur einseitige Ausschnitte präsentiert würden, handle unzulässig – so die Begründung, aus der mehrere Medien zitieren.
Gegendarstellung in sieben Punkten – und trotzdem vor Gericht
Der Streit schwelte schon länger. Bereits im Juli veröffentlichte Correctiv eine Gegendarstellung Guttenbergs, die an sieben Stellen widerspricht: von einem angeblichen Wohnsitz in einem New Yorker Vorort über eine behauptete Mitgliedschaft im Young-Global-Leaders-Programm des Weltwirtschaftsforums bis zu Details seiner Beratertätigkeiten – etwa im internationalen Beirat des Goldkonzerns Barrick Gold.
Gelöscht wurde der Text nicht, korrigiert mehrfach. Am Ende landete die Sache doch vor der Pressekammer.
Guttenbergs Medienanwalt Christian Schertz warf dem Portal laut Berichten „das Entstellen und Verfälschen von Aussagen aus ideologischen Gründen“ vor; das Gericht habe ein „vernichtendes Zeugnis“ ausgestellt. Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels kündigte an, auf Basis der Begründung zu entscheiden, ob man gegen die Entscheidung vorgehe.
Der lange Schatten von Potsdam
Es ist nicht die erste juristische Schlappe. Im März 2026 untersagte das Landgericht Berlin dem Portal zentrale Aussagen zur Berichterstattung über das sogenannte „Potsdamer Treffen“; der Bericht wurde dabei als unwahr, ungenau und unvollständig bewertet.
Man erinnere sich: Nach der Veröffentlichung im Januar 2024 demonstrierten Hunderttausende. Spitzenpolitiker mehrerer Parteien liefen mit, Preise wurden verliehen, der Bundespräsident empfing die Rechercheure im Schloss Bellevue.
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Fall ein strukturelles Problem: Wenn eine einzelne Recherche eine politische Massenmobilisierung auslöst, muss sie jedem Detail standhalten. Kritiker verweisen zudem darauf, dass Correctiv auch öffentliche Mittel erhalten hat – eine Konstellation, die Distanz zur Politik nicht gerade erleichtert.
Die Verfügung ist vorläufig. Ein Hauptsacheverfahren könnte folgen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Wir leisten keine Rechts- und keine Steuerberatung.

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