
Gelöscht statt geprüft: Niedersachsens Wahl-Skandal wird zum Justizfall

Am 13. September wählt Niedersachsen seine Landräte, Bürgermeister und Kommunalparlamente. Doch vier AfD-Bewerber stehen gar nicht erst auf den Stimmzetteln – Wahlausschüsse zweifelten an ihrer Verfassungstreue. Und die Unterlagen, mit denen sich das Verfahren nachprüfen ließe, sind laut Innenministerium bereits gelöscht.
Ein Gesetz, kurz vor der Wahl gestrickt
Am 28. April 2026 beschloss die rot-grüne Mehrheit im Landtag eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Die Anforderung der Verfassungstreue existierte auch vorher. Neu ist das Verfahren dahinter.
Seither können Wahlleitung oder Wahlausschuss bei Zweifeln die Kommunalaufsicht einschalten. Die wiederum darf sich auf Bewertungen des Verfassungsschutzes stützen. Beide Behörden unterstehen demselben Haus: dem Innenministerium von Daniela Behrens (SPD).
Formal entscheidet am Ende ein ehrenamtlich besetzter Wahlausschuss vor Ort. Faktisch liegt diesen Gremien eine fertige Einschätzung der Landesbehörden vor. Kritiker fragen: Wie unabhängig ist ein Votum, dessen Grundlage die geprüfte Seite selbst liefert?
Vier Kandidaten gestrichen – die Klagen laufen
Betroffen sind nach Medienberichten der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert (Landratswahl Friesland), der Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße (Oberbürgermeisterwahl Wilhelmshaven), der stellvertretende AfD-Fraktionschef Stephan Bothe sowie Justin Vogel in Herzberg am Harz. In Weener traf es zusätzlich einen parteilosen Bewerber, dem der Ausschuss Nähe zur sogenannten Reichsbürger-Szene vorhielt.
Begründet wurden die Ablehnungen dem Vernehmen nach vor allem mit Parteifunktionen und öffentlichen Äußerungen. Sichert und Moriße haben Eilanträge beim Verwaltungsgericht Oldenburg gestellt, Bothe kündigte rechtliche Schritte und notfalls eine Wahlanfechtung an.
Zugleich zeigt sich: Ein Automatismus war es nicht. Mehrere geprüfte AfD-Bewerber wurden am Ende zugelassen – unter anderem in Hannover, Gifhorn und Northeim.
Die Löschpflicht, die keiner erklären mag
Brisant ist ein Detail im neuen Gesetzestext. Die Kommunalaufsicht muss die im Prüfverfahren erhobenen Daten der Bewerber unverzüglich löschen, sobald der Wahlausschuss entschieden hat.
Auf eine Presseanfrage teilte das Innenministerium Berichten zufolge mit, 18 Bewerber seien geprüft worden, 17 davon AfD-Kandidaten; acht Verfahren habe die Kommunalaufsicht des Ministeriums selbst bearbeitet – ausschließlich AfD-Fälle. In wie vielen Fällen es eine Nichtzulassung empfohlen habe, könne man nicht mehr sagen. Die Daten seien weg.
Wer Demokratie verteidigen will, darf bei der Dokumentation demokratischer Eingriffe nicht plötzlich Gedächtnisschwund bekommen.
So kommentierte es ein Fachmedium für Kommunalpolitik. Ein Rechtsverstoß des Ministeriums ist damit nicht belegt – es beruft sich ja auf das eigene Gesetz. Die politische Frage bleibt trotzdem im Raum: Warum baut ein Gesetzgeber ausgerechnet dort eine Löschpflicht ein, wo Gerichte später nachprüfen müssen?
Kritik kommt nicht nur von der AfD
Der niedersächsische CDU-Landeschef Sebastian Lechner hält den Mechanismus nach eigenen Worten für „verfassungsrechtlich nicht haltbar“ und warnt vor Wahlwiederholungen. Der frühere Bundesverteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz sowie der Oldenburger Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler kritisieren das Verfahren ebenfalls scharf; eine Prüfung gehöre nach der Wahl und vor die Ernennung zum Beamten auf Zeit. Innenministerin Behrens verteidigte das Vorgehen in einem Zeitungsinterview und betonte, es gebe keine „Lex AfD“.
Aus Sicht unserer Redaktion steht hier mehr auf dem Spiel als die Karriere einzelner Kandidaten. Wenn Behörden vorsortieren, wer überhaupt gewählt werden darf, und die Akten danach verschwinden, verliert der Bürger das Wichtigste: die Kontrolle über seine eigene Wahl.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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