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13.11.2025
11:34 Uhr

Geheimniskrämerei im Kanzleramt: Dobrindts mysteriöse Rede vor Verfassungsrichtern bleibt unter Verschluss

Was hat Innenminister Alexander Dobrindt den höchsten deutschen Richtern bei einem umstrittenen Treffen im Kanzleramt zu sagen gehabt? Diese Frage wird wohl für immer unbeantwortet bleiben. Denn das Bundesinnenministerium behauptet nun allen Ernstes, es gäbe keinerlei schriftliche Aufzeichnungen der Rede, die der CSU-Politiker am 9. Oktober vor dem versammelten Kabinett und den eigens aus Karlsruhe angereisten Verfassungsrichtern gehalten habe.

Plötzliche Amnesie im Ministerium

Die Dreistigkeit dieser Behauptung ist kaum zu überbieten. Zunächst hatte das Ministerium noch erklärt, man könne das Manuskript nicht herausgeben, da die Rede nicht öffentlich gewesen sei. Doch als die Welt – die bereits erfolgreich eine ähnliche Rede der ehemaligen Justizministerin Christine Lambrecht freigeklagt hatte – nachhakte, änderte sich plötzlich die Geschichte. Nun heißt es, Dobrindt habe völlig frei gesprochen, nur anhand von Notizen. Und diese Notizen? Die seien selbstverständlich auch verschwunden. Wie praktisch!

Man muss sich das einmal vorstellen: Ein Bundesminister hält eine Rede vor dem gesamten Kabinett und den höchsten Richtern des Landes – und niemand hat auch nur eine Zeile davon aufgeschrieben? In einer Zeit, in der jeder Verwaltungsvorgang penibel dokumentiert werden muss, will man uns weismachen, dass ausgerechnet bei diesem brisanten Treffen alle Beteiligten kollektiv vergessen hätten, ihre Pflichten zu erfüllen?

Verstoß gegen die Gewaltenteilung?

Die Brisanz dieser Treffen zwischen Exekutive und Judikative kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Hier wird möglicherweise eines der fundamentalsten Prinzipien unseres Rechtsstaats mit Füßen getreten: die Gewaltenteilung. Wenn Regierungsmitglieder und Verfassungsrichter bei gemütlichen Abendessen im Kanzleramt zusammenhocken, während draußen wichtige Verfassungsbeschwerden anhängig sind, dann riecht das nach Kungelei der übelsten Sorte.

Der Marburger Archivrechtler Thomas Henne sieht in dem Vorgang einen möglichen Verstoß gegen die „Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien". Diese verlange die lückenlose Dokumentation allen Verwaltungshandelns. Doch was kümmern schon Vorschriften, wenn es darum geht, unbequeme Wahrheiten zu vertuschen?

Was wollte Dobrindt verbergen?

Angeblich soll es in Dobrindts Rede um „Repräsentation und direkte Demokratie" gegangen sein. Gemeinsam mit Verfassungsrichter Henning Radtke habe er über die Frage referiert, ob sich das Grundgesetz mit dem Wunsch nach mehr direkter Bürgerbeteiligung vereinbaren lasse. Ein durchaus brisantes Thema, bedenkt man, dass Artikel 20 des Grundgesetzes ausdrücklich von „Abstimmungen" spricht – gemeint sind Volksentscheide, die auf Bundesebene jedoch noch nie stattgefunden haben.

Warum aber sollte eine Rede zu diesem Thema derart geheim sein, dass selbst nachträglich alle Spuren verwischt werden müssen? Die naheliegende Vermutung: Hier wurde möglicherweise über Dinge gesprochen, die das Licht der Öffentlichkeit scheuen. Vielleicht ging es darum, wie man unbequeme Volksentscheide verhindern könne? Oder wie man die zunehmenden Forderungen nach mehr direkter Demokratie elegant abwürgen könnte, ohne dabei allzu offensichtlich gegen den Geist des Grundgesetzes zu verstoßen?

Ein Muster der Intransparenz

Dieser Vorfall reiht sich nahtlos ein in das Muster der Geheimniskrämerei, das die deutsche Politik seit Jahren prägt. Von Kohls verschwundenen Spenderlisten über Merkels gelöschte SMS bis zu Dobrindts verschwundenen Notizen – immer wenn es brenzlig wird, leiden deutsche Spitzenpolitiker plötzlich unter akuter Amnesie oder technischen Defekten.

Besonders pikant: Die gleichen Politiker, die bei jeder Gelegenheit von Transparenz und Bürgernähe schwadronieren, verstecken sich hinter fadenscheinigen Ausreden, sobald es um ihre eigenen Machenschaften geht. Man stelle sich nur vor, die AfD würde sich mit Verfassungsrichtern zu geheimen Abendessen treffen – der mediale Aufschrei wäre ohrenbetäubend. Doch wenn es die etablierten Parteien tun, herrscht verdächtiges Schweigen.

Die Erosion des Rechtsstaats

Was wir hier erleben, ist nichts weniger als die schleichende Erosion unseres Rechtsstaats. Wenn die Grenzen zwischen den Gewalten verschwimmen, wenn Richter und Regierung bei Wein und gutem Essen kungeln, während draußen das Volk um seine Rechte kämpft, dann ist das Ende der Demokratie nicht mehr weit.

Die Tatsache, dass ausgerechnet die Große Koalition unter Friedrich Merz diese unselige Tradition der Geheimtreffen fortsetzt, zeigt einmal mehr: Der versprochene Neuanfang nach dem Ampel-Desaster war nichts als heiße Luft. Die alten Seilschaften funktionieren weiterhin prächtig, nur die Gesichter haben gewechselt.

Es bleibt zu hoffen, dass investigative Journalisten nicht lockerlassen und weiter nachbohren. Denn eines ist sicher: Wo derart vehement gemauert wird, da gibt es etwas zu verbergen. Und in einer funktionierenden Demokratie darf es keine Geheimnisse zwischen den Gewalten geben – schon gar nicht, wenn es um so fundamentale Fragen wie die direkte Demokratie geht.

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