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25.08.2026
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Ex-Grenzsoldat belastet GdP-Vize: Vorwürfe aus der Mauer-Zeit

Ex-Grenzsoldat belastet GdP-Vize: Vorwürfe aus der Mauer-Zeit
Symbolbild: KI-generiert

Ein ehemaliger DDR-Grenzsoldat erhebt schwere Vorwürfe gegen Sven Hüber, den stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Es geht um dessen Zeit als Politoffizier an der Berliner Mauer in den späten achtziger Jahren. Hüber lässt über seinen Anwalt sämtliche Anschuldigungen zurückweisen.

Eine eidesstattliche Versicherung – und ein Name aus der Gegenwart

Öffentlich gemacht hat die Vorwürfe am Dienstagmorgen ein Nachrichtenportal, das nach eigenen Angaben exklusiv recherchiert hat. Zeitzeuge ist demnach ein Mann namens Axel Krause, der ab Sommer 1987 in der dritten Kompanie des Grenzregiments 33 in Berlin-Treptow gedient haben soll. Hüber war dort Berichten zufolge stellvertretender Kompaniechef und Politoffizier.

Krause habe seine Angaben in einer strafbewehrten eidesstattlichen Versicherung festgehalten, heißt es in dem Bericht. Der heute 62-jährige Hüber ist Erster Polizeihauptkommissar und Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Bundespolizei – einer der einflussreichsten Personalvertreter im deutschen Sicherheitsapparat.

Der Streit um ein einziges Wort

Im Kern geht es um die sogenannte Vergatterung, die politische Einschwörung der Posten vor dem Gang an die Grenze. Dabei sei den Soldaten damals aufgetragen worden, „Grenzverletzer“ aufzuspüren, festzunehmen oder „zu vernichten“.

Als diese Formulierung 1988 geändert werden sollte, habe Hüber vor den Soldaten erklärt, das Wort „vernichten“ behalte seine Berechtigung – und sei beim alten Wortlaut geblieben, so die Darstellung des Zeitzeugen. Hüber bestreitet dies über seinen Anwalt.

Der Bericht verweist zusätzlich auf eine Stasi-Analyse von 1988, die die Ostberliner Grenzregimenter 33 und 36 wegen zahlreicher Fluchtversuche als Schwerpunkte einstuft und „erzieherische Arbeit“ gegen das Zögern beim Schusswaffengebrauch fordert. Hüber wird in diesem Dokument allerdings nicht genannt.

Schulterstücke heruntergerissen, Tritte ins Gesicht?

Belegt sei durch Stasi-Unterlagen ein Vorfall vom 19. April 1988: Zwei Grenzsoldaten feuerten demnach 18 Schüsse aus einer Maschinenpistole auf einen 31-jährigen Gebäudereiniger ab – der Mann entkam trotzdem nach West-Berlin. Den verantwortlichen Postenführer habe Hüber anschließend vor 200 bis 300 Kompanieangehörigen degradiert, ihm die Schulterstücke heruntergerissen und ihn als „Verräter“ bezeichnet, erinnert sich der Zeitzeuge.

Am schwersten wiegt eine andere Schilderung: Ein über die Hinterlandmauer geflüchteter Mann sei festgenommen und am Boden fixiert worden. Hüber soll die Pistole gezogen und sich zu dem Wehrlosen hinuntergekniet haben. Ein Kamerad habe ihm später erzählt, Hüber habe dem Mann die Waffe in den Mund gesteckt; er selbst wolle drei Tritte ins Gesicht des Festgenommenen beobachtet haben. Ein DDR-Historiker nannte die Schilderungen gegenüber dem Portal glaubwürdig und will Teile anhand von Stasi-Akten überprüft haben.

Warum das mehr ist als Vergangenheitsbewältigung

Brisant sind die Vorwürfe auch deshalb, weil Hüber zuletzt bundesweit Aufsehen erregte: Er hatte Polizisten auf einen möglichen Konflikt mit einer AfD-geführten Landesregierung einstimmen wollen – mehrere GdP-Landesverbände distanzierten sich daraufhin von Teilen seiner Ausführungen.

Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Fall ein Grundproblem: Wer anderen moralische Belehrungen erteilt, muss die eigene Biographie transparent aufarbeiten lassen. Ob die Vorwürfe zutreffen, ist bislang nicht geklärt – bewertet werden müssen sie von unabhängiger Stelle, nicht in Anwaltsschreiben. Laut dem Bericht antwortete Hüber mit einem sechsseitigen Schreiben seines Anwalts, aus dem nicht zitiert werden dürfe.

Hinweis: Die genannten Vorwürfe sind Behauptungen eines Zeitzeugen, die der Betroffene bestreitet. Es gilt die Unschuldsvermutung. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder.

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